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Urkunde Graue Heinrich von Friburg an Heſſe von vͤſenberg - 1274 März 25 Zeitbestimmung unsicher: 1273 April 1? .(CAO, 1299-03-25) Graue Heinrich von FriburgGraf Heinrich von Freiburg beurkundet, daß er und sein Oheim Hesse von Üsenberg ihren Streit mit einer solchen »Tröstung⟨ beigelegt haben, daß keiner dem andern an Leib und Gut schaden soll. Die Kündigung des Übereinkommens soll 7 Tage vor Beginn der Feindseligkeiten geschehen, entweder direkt an den Gegner oder, wenn beide Partner kündigen, an Heinrichs Bruder, Graf Egene von Freiburg. Im Falle der Kündigung gibt man die Schriftstücke über die »Tröstung⟨ gegenseitig zurück. --Urkunde h · von ſehein an priorin· vn̄ dē convente von thoͤſſe - 1274 April 26.(CAO, 1299-04-26) h · von ſeheinH. von Seen veräußert der Priorin und dem Konvent von Töß ein Gut zu Ellikon und ein Gut zu Neschwil und versichert an Eidesstatt, beide bis Weihnachten mit der Hand seiner Herrschaft zu übergeben. Kann er das nicht ausführen, oder stirbt er, bevor es ausgeführt ist, so sind seine Witwe und Kinder verpflichtet, innerhalb einem Jahr dem Kloster 20 Mark zu zahlen. --Urkunde Alheit von Reinſperch an Biſhof Chvnrat von Friſingen - 1274 Februar 13.(CAO, 1299-02-13) Alheit von ReinſperchAdelheid, die Witwe Engelschalks von Reinsberg, beurkundet, daß sie sich mit Bischof Konrad (III.) von Freising wegen Burg Randeck und anderer durch den Tod ihres Mannes erledigter Freisingischer Lehen verglichen und verpflichtet hat, die ihr wieder verliehenen Lehen weder zu verkaufen noch zu versetzen. Auf ihren Befehl hat Wülfing, der auf Burg Randeck sitzt, sich für sich und seine Kinder verpflichtet, nach ihrem Tode die Lehen zunächst an den Bischof zurückgelangen zu lassen.