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Baden (Niederösterreich)

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1299 Februar 24.
    (CAO, 1324-02-24)
    Heinrich, Friedrich, Engeldiech und Leutold, Söhne des Herrn Leutold von Kreisbach, geben zu dem in Corpus Nr. 3234/3235 vorgenommenen Verkauf des Weingartens rᷝdaz geRevte zu Gumpoldskirchen ihre Zustimmung und die Versicherung, daß künftig weder sie noch ihre Erben darauf Ansprüche erheben werden. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 3234/3235. --
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    1299 März 2.
    (CAO, 1324-03-02)
    Nikolaus der Alte von Kageneck und Götz von Grostein, Ritter und Schöffen von Straßburg, beurkunden, daß vor ihnen, wie es vor Schöffen üblich ist rᷝ(in scheffels wiz), Ellenhart der Große, Bürger von Straßburg, für sein eigenes Seelenheil, für das seiner Ehefrau Gisele, seines Vaters Ellenhart, seiner Mutter Gertrud, seines Großvaters Burkard Sidelin und seiner Großmutter Mechthild die [Bd. 4 A: S. 413 Z. 35 bis S. 415 Z. 11] genau aufgeführten Besitzungen und Besitzanteile im Bann von Eckwersheim mit allem Recht den Armen rᷝ(den durftigen dez Heiligen geiſtez) im Münster geschenkt hat. Der jeweilige Pfründenmeister der Armen soll von dem Gut zwischen den beiden Marientagen an Ellenharts Wirtschafterin rᷝ(juncfrowen) Junte von Mutzig 6 Viertel Roggen zu ihren Lebzeiten geben, gleichgültig, ob sie in geistlichem oder weltlichem Stande lebt. Von dem Ertrag des Gutes sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber schon bestehende verbessert werden, damit kein Streit darüber entsteht, daß diese zu gut würden. Nach Juntes Tod sind die 6 Viertel Gülten den Armen frei. Auch davon sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber die bestehenden aus dem genannten Grunde verbessert werden. Ellenhart hat den Ausstellern das Gut für die Armen mit der Bedingung aufgegeben, daß zu seinen Lebzeiten, gleichgültig, ob er in geistlichem oder weltlichem Stande lebt, der Ertrag des Gutes ihm, die Eigentumsrechte den Armen gehören sollen, ferner, daß er die Stiftung widerrufen darf, wenn er in Not ist oder es sonst will. Die Aussteller haben ihm [daraufhin] im Auftrage der Armen das Gut unter den vereinbarten Bedingungen ausgesetzt und geliehen. Er soll dafür den Armen alljährlich 1 Schilling Straßburger Pfennige als Rekognitionszins entrichten, falls er es erübrigt und nicht widerruft. -- Vgl. Corpus Nr. 3252. A und B wörtlich übereinstimmend, aber nicht von gleicher Hand. -- A und B:
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    1299 März.
    (CAO, 1324-03-01)
    Johann von Husen, Bürger von Thun, überläßt der Frau Mechthild, der Witwe des Rudolf von Velschen, und ihren Kindern einen Platz rᷝ(rechtv eheftigi) [vgl. RWb. II, 1224 f.] an der Mauer, die er neben ihrer Hofstatt, namentlich rᷝin dem winkele, errichtet hat, und zwar, wenn es notwendig ist, darauf und darin. --
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    1299 Februar 24.
    (CAO, 1324-02-24)
    Margret, Tochter des Herrn Bernhard von Traiskirchen, und ihr Ehemann Pilgrim beurkunden, daß der Vater Bernhard einen Weingarten, der rᷝder Potendorfer heißt und zu Pfaffstätten am Berg des rᷝSachſenganger liegt, für 30 Pfund Wiener Pfennige an Abt und Konvent von Lilienfeld verkauft und das Geld erhalten hatte. Margret und Pilgrim sprachen diesen Weingarten [dann] an, weil er ohne ihre Hand verkauft sei und sie ein Recht daran besäßen. Der darüber geführte Streit wurde mit Zustimmung beider Parteien an Herrn Konrad von Breitenfeld zur Schlichtung überwiesen. Dieser entschied wie folgt: Margret, Pilgrim, der Vater Bernhard, sowie dessen Söhne Heinrich der Priester, Dietwin und Bernhard haben auf alle Rechte und Ansprüche auf den Weingarten verzichtet. Dafür haben sie von Abt und Konvent 11 Pfund Wiener Pfennige erhalten. Zur größeren Sicherheit setzen sich alle Familienglieder zusammen mit Konrad von Breitenfeld und 2 weiteren [Bd. 4 S. 407 Z. 22-23] genannten Männern dem Landesrecht entsprechend gegenüber Abt und Konvent von Lilienfeld rᷝze rehtem ſcherme für jede etwaige Ansprache. Sie versprechen, alle Schädigungen zu vergüten, die dem Abt und Konvent während der Schutzfrist aus einer Ansprache entstehen sollten. --
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    1299 Februar 24.
    (CAO, 1324-02-24)
    Parallelurkunde zu Corpus Nr. 3234, ausgestellt von Prior Bertold und dem Konvent des Augustinerklosters Baden. Inhaltlich mit Corpus Nr. 3234 übereinstimmend, von gleicher Hand wie diese. Leutold wird darin als Stifter und Pfleger des Klosters bezeichnet. --
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    Urkunde
    1299 Februar 24.
    (CAO, 1324-02-24)
    Leutold von Kreisbach beurkundet, daß er aus freien Stücken und auf Bitte des Priors Bertold und des Konventes des Augustinereremitenklosters Baden einen Weingarten zu Gumpoldskirchen, genannt rᷝdaz gerevte, den er für sein und seiner Vorfahren Seelenheil [früher] dem Kloster gestiftet hatte, wegen der Notlage des Klosters mit der Hand des Klosterbergmeisters, Dietrichs von Gumpoldskirchen, für 46 Pfund Wiener Pfennige an den Landkomtur Heinrich von Gleina und den Konvent des Deutschordenshauses zu Wien verkauft hat. Die Kaufsumme haben Leutold und die Klosterherren vollständig erhalten. Das Deutschordenshaus ist berechtigt, den Weingarten ohne Einschränkung zu besitzen, ihn zum Vorteil des Ordens zu verwenden, ihn zu verkaufen, zu versetzen oder sonst fortzugeben. Leutold, Prior Bertold und der gesamte Konvent setzen sich entsprechend dem Landesrecht für den Weingarten dem Deutschordenshaus rᷝze rechtem ſcherme bei etwaiger Ansprache. -- Vgl. Corpus Nr. 3235, 3236. Von gleicher Hand wie diese. --
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    1299 März 23 2 .
    (CAO, 1324-03-01)
    Bertold von Gundelfingen, Unterlandvogt zu Wimpfen, beurkundet, daß vor ihm, während er Gericht auf dem Landtag zu Wimpfen abhielt, Frau Berte von Ehningen, Tochter des verstorbenen Herrn Swiger von Ehningen, erschien und gemeinschaftlich rᷝ(mit giſamintir hant) den Zehnten zu Gechingen und das Gut zu Deufringen aufgab, das sie und ihr Ehemann, Herr Konrad der Stadelherr, dort besaßen. Sie erklärte, daß [ihr dieser Besitz] ersetzt rᷝ(widir let) wurde, und zwar mit [Bd. 4 S. 415 Z. 24-28] genannten Besitzungen Konrads. Das erwähnte [aufgegebene] Gut kaufte Herr Reinhart der Truchseß [von Höfingen], und zwar den Zehnten ausdrücklich für seine Ehefrau Bete. --
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    Urkunde
    1299 März 2.
    (CAO, 1324-03-02)
    Nikolaus der Alte von Kageneck und Götz von Grostein, Ritter und Schöffen von Straßburg, beurkunden, daß vor ihnen, wie es vor Schöffen üblich ist rᷝ(in scheffels wiz), Ellenhart der Große, Bürger von Straßburg, für sein eigenes Seelenheil, für das seiner Ehefrau Gisele, seines Vaters Ellenhart, seiner Mutter Gertrud, seines Großvaters Burkard Sidelin und seiner Großmutter Mechthild die [Bd. 4 A: S. 413 Z. 35 bis S. 415 Z. 11] genau aufgeführten Besitzungen und Besitzanteile im Bann von Eckwersheim mit allem Recht den Armen rᷝ(den durftigen dez Heiligen geiſtez) im Münster geschenkt hat. Der jeweilige Pfründenmeister der Armen soll von dem Gut zwischen den beiden Marientagen an Ellenharts Wirtschafterin rᷝ(juncfrowen) Junte von Mutzig 6 Viertel Roggen zu ihren Lebzeiten geben, gleichgültig, ob sie in geistlichem oder weltlichem Stande lebt. Von dem Ertrag des Gutes sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber schon bestehende verbessert werden, damit kein Streit darüber entsteht, daß diese zu gut würden. Nach Juntes Tod sind die 6 Viertel Gülten den Armen frei. Auch davon sollen die Pfründen vermehrt, nicht aber die bestehenden aus dem genannten Grunde verbessert werden. Ellenhart hat den Ausstellern das Gut für die Armen mit der Bedingung aufgegeben, daß zu seinen Lebzeiten, gleichgültig, ob er in geistlichem oder weltlichem Stande lebt, der Ertrag des Gutes ihm, die Eigentumsrechte den Armen gehören sollen, ferner, daß er die Stiftung widerrufen darf, wenn er in Not ist oder es sonst will. Die Aussteller haben ihm [daraufhin] im Auftrage der Armen das Gut unter den vereinbarten Bedingungen ausgesetzt und geliehen. Er soll dafür den Armen alljährlich 1 Schilling Straßburger Pfennige als Rekognitionszins entrichten, falls er es erübrigt und nicht widerruft. -- Vgl. Corpus Nr. 3252. A und B wörtlich übereinstimmend, aber nicht von gleicher Hand. -- A und B:
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    Urkunde
    1299 März 4.
    (CAO, 1324-03-04)
    Heinrich von Müllenheim, Bürger von Straßburg, quittiert für König Albrecht [I.] den Bürgern und der Stadt Zürich 600 Mark Silbers Straßburger Gewichtes, und zwar Silber [von der Qualität], wie es in Zürich jeder Kaufmann dem anderen zu zahlen pflegt. -- Vgl. Corpus Nr. 3214. --
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    Urkunde
    1299 Februar 26.
    (CAO, 1324-02-26)
    Freiherr Rudolf von Wart beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Gertrud aus seinem Eigen eine Hufe zu Dättlikon, die mit Gertruds Mitgift gekauft worden war, sowie 2 Jucharten Acker an der Wiese rᷝin den widan mit allem dazugehörigen Recht an Priorin Margarete und den Konvent des Klosters Töß für 21 Mark guten Silbers des rechtmäßigen Winterthurer Gewichtes verkauft und das Silber erhalten hat. Die Hufe bewirtschaftete Bertold der Walder; sie bringt jährlich 7 Mutt Kerne und 1 Malter Hafer Winterthurer Maßes ein, außerdem ein Schwein im Werte von 10 Schillingen und einen Frischling im Werte von 3 Schillingen Pfennigen Zürcher Münze, dazu Hühner und Eier. Bei dem Verkauf wurde ausgemacht, daß die Klosterfrauen die Bewässerung ihrer Güter nach Ermessen über die Besitzungen Rudolfs und seines Bruders Jakob von Wart leiten dürfen. Rudolf, Gertrud und Jakob, den Rudolf darum gebeten hat, werden für die verkauften Güter mit allem dazugehörigen Recht als Eigen der Priorin uud dem Konvent rᷝwern sein; sie werden vor allen Gerichten und an allen Stellen, wo es erforderlich ist, für das Kloster eintreten. Gertrud hat die mit ihrer Mitgift gekaufte Hufe aufgegeben und feierlich darauf verzichtet, sie jemals vor einem Gericht anzusprechen oder das Kloster durch Wort oder Tat darum zu bedrängen. Rudolf hat ihr als Gegenwert für die Hufe die Hälfte des rᷝkelnhoueſ zu Dättlikon überlassen. Rudolf, Gertrud und Jakob verzichten gegenüber Priorin und Konvent auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel, mit denen sie die Hufe oder den Acker ansprechen und sich der rechtlichen Schutzpflicht entziehen könnten. Jakob und Gertrud geben über ihre Zustimmung zu den getroffenen Abmachungen getrennte Erklärungen ab. --