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Klausen (Südtirol)

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    1290 August 22
    (CAO, 1315-08-22)
    Graf Rapot von Ortenberg beurkundet, daß er bereitwillig sein Besitzrecht an dem Gut, das Sitzenhart [Niederösterreich] heißt und das Leutold von Kuenring von dem Grafen zu Lehen hatte, mit dem Hof und dem dazugehörigen Acker mit Leutolds Zustimmung den Klosterfrauen von Minnebach [Imbach, Niederösterreich] vermacht hat, damit dort ewig seiner und aller seiner Vorfahren gedacht wird. -- Wien HHSA. -- Druck: Österr. Geschichtsforscher 2 (1841) S. 570 Nr. 29.
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    1290 August 5
    (CAO, 1315-08-05)
    Die Äbtissin Elisabeth und der Konvent von Magdenau beurkunden, daß ihnen Gertrud die Gielin um Gottes willen sowie um ihres Mannes, ihrer Kinder und ihrer eigenen Seele willen ein Gut in Bvͦbental vermacht hat, das 12 Stück einbringt. Dieses Gut wurde ausdrücklich von dem Tausch ausgenommen, den das Kloster mit Gertrud hinsichtlich des Gutes in Bvͦbental insgesamt vereinbart hatte. Mit den 12 Stücken sollen die Äbtissin und der Konvent jährlich vier Jahrzeiten begehen, und zwar die von Gertruds Ehemann, die ihrer Söhne Rudolf und Heinrich und nach Gertruds Tode deren eigene. Zu jeder der vier Jahrzeiten soll der Konvent von den 3 Stücken, die dafür bestimmt sind, Wein erhalten. Mit dem, was die Äbtissin und der Konvent nach Bezahlung des Weines noch erübrigen, sollen sie die übrige Mahlzeit ausrichten. Zur Einhaltung dieser Abmachung verpflichten sich die jetzige Äbtissin und die Schaffnerin rᷝ(kelnerin) des Klosters zu Magdenau sowie deren Nachfolgerinnen. Falls diese die Jahrzeiten nicht wie vorgeschrieben ausrichten, soll die Priorin das dem Visitator bei seiner Visitation klagen. Was durch das Versäumte [an Geld] nicht verbraucht ist, soll das Kloster Magdenau dem Visitator aushändigen, damit er es seinem Konvent zu Kost und Wein rᷝ(zu pitancie) übergibt. -- Magdenau StfA. (K 3).
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    1290 August 24
    (CAO, 1315-08-24)
    Meinhard II. Herzog von Kärnten und Graf von Tirol beurkundet, daß er und sein Bruder Albrecht von Görz gemeinsam beschlossen haben, daß sie ihren Leuten überall in ihrer beider Herrschaftsbereich gestatten, sich ehelich zu verbinden. Die Kinder aus diesen Ehen wollen Herzog Meinhard und sein Bruder nach gütlicher Übereinkunft miteinander ohne Widerrede teilen. --
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    1290 August 9
    (CAO, 1315-08-09)
    Der Colmarer Bürger Heime der Schilling beurkundet, daß er um Gottes willen sowie um seiner eigenen und seiner Ehefrau Mechthild Seele willen dem Johanniterspital in Colmar die Bd. 5 S. 334 Z. 14-19 aufgeführten und der Lage nach beschriebenen Weingärten und Äcker für die Zeit nach seinem Tode vermacht hat. Heime hat das aufgeführte Gut von Bruder Friedrich von zweibrücken, der zu jener Zeit Pfleger des Johanniterhauses war, für die Zeit seines Lebens zurückerhalten. Dafür soll Heime den Brüdern jährlich zur Jahrzeit seiner verstorbenen Frau 5 Schillinge Pfennige für Fische geben. Nach seinem Tode sollen die Johanniterbrüder aus dem genannten Gut zu Heimes Jahrzeit und zur Jahrzeit seiner Ehefrau je 5 Schillinge für Fische erhalten. Außerdem übergibt Heime dem Pfleger und den Brüdern des Johanniterspitals 10 Mark Silber, damit sie ihm davon 20 Viertel Kornzins rᷝhalb ein halb ander kaufen. Dieser Kornzins und das genannte Gut sollen Heime zu seinen Lebzeiten zur Verfügung stehen, nach seinem Tode werden sie dem Johanniterspital frei. --
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    1290 Juli 21
    (CAO, 1315-07-21)
    Jakob von Stattegg [b. Graz] beurkundet, daß er seinem Schwager Reinbrecht von Sebene das Eigentumsrecht eines Hofes in Zimie für 13½ Pfund überlassen und den Betrag empfangen hat. Der Hof liegt unterhalb von Laian im Ried rᷝ(vnder Laian indem riede), oberhalb des Meierhofs des Herzogs von Kärnten und wird von Albrecht dem Sohn des Zimmermanns bewirtschaftet. [Vorher] besaß ihn Heinrich von Arclethſ von Jakob zu Lehen. Jakob hat Reinbrecht versprochen, daß er ihm hinsichtlich des Hofes für alle Rechte bürgt, und falls Reinbrecht wegen des Hofes irgendwelche Mühe oder Schaden entsteht, soll er dafür von Jakob aus dessen ganzem Besitz entschädigt werden. --