Geographischer Ort
Pulkau

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    Urkunde
    1298 April 23.
    (CAO, 1323-04-23)
    Otto von Neuneck und seine Ehefrau Elsbet beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Söhne Otte und Wulfing und ihrer anderen Kinder und auf den Rat ihrer Verwandten rᷝ(frivnde) aus ihrem Eigentum zu Walbach 2 Pfund Wiener Pfennige Gülte mit allem Ertrag und Recht, wie sie sie als Eigen bisher besaßen, an das Deutschordenshaus in Wien für 21 Pfund Wiener Pfennige verkauft und den Betrag erhalten haben. Das Deutschordenshaus darf über den Besitz nach freiem Ermessen verfügen. Die Aussteller, ihre Söhne Otte und Wulfing sowie 3 [Bd. 4 S. 248 Z. 3-4] namentlich genannte Männer übernehmen entsprechend dem Eigentumsrecht und der in Österreich geltenden Gewohnheit gegenüber dem Deutschordenshaus bei jeder Ansprache auf die Gülte den rechtlichen Schutz. --