Geographischer Ort
Zug (Stadt)

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 2 von 2
  • Vorschaubild
    Urkunde
    an priorin vnde dem conuent / von Adilnhuſen - 1296 August 13.
    (CAO, 1321-08-13)
    Es wird beurkundet, daß die Kinder des verstorbenen Heinrichs Wolleb, Kunzi, Rudi, Klaus und Wollebili, ihren Wald unterhalb des Dorfes Haslach verkauft haben. Ihre rᷝſallút, der Zilige, [Johannes] der Straufer und Burkhard von Tottikofen, haben den Wald an Priorin und Konvent von Adelshausen für 49 Mark Silbers verkauft und das Geld erhalten. Die Ausfertigung geschah unter der Laube in Freiburg vor Gericht mit richterlicher Entscheidung, da die Salleute und andere nahe Verwandte der Kinder eidlich aussagten, daß der Verkauf für die Kinder vorteilhaft sei. -- Vgl. Corpus Nr. 2133. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Hæinrich von Priſing - 1296 August 15.
    (CAO, 1321-08-15) Hæinrich von Priſing
    Heinrich von Preising, ansässig im Freisinger Bistum, beurkundet, daß Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Pettendorf seine Tochter Alheid in das Kloster aufgenommen haben. Zu Ehren Gottes und für das Seelenheil seiner selbst und seiner Vorfahren hat er dem Kloster eine Schwaige, rᷝPlaichken genannt, im Regensburger Bistum mit Nutznießung und Besitzrecht für das gegenwärtige Jahr und fürderhin gegeben. Die Schwaige soll jährlich 350 Käse einbringen, von denen je 100 1 Pfund Regensburger Pfennige wert sein sollen. Zu deren Gewinnung sind 8 Rinder oder 4 Pfund Regensburger Pfennige erforderlich, sowie das zugehörige Heu und Saat. Dies [alles] muß der Schwaiger bei einem Wechsel seinem von Priorin und Konvent eingesetzten Nachfolger hinterlassen. Den gesamten Besitz übergibt er [den Frauen] mit allem Zubehör als freies Eigen ohne Vogtei oder Ansprache. Zu seinen Lebzeiten wird er den Besitz rᷝſchermen, wenn sie es wünschen. Sein Sohn Konrad verzichtet in einer eigenen Erklärung auf das Gut und ist gemeinsam mit dem Vater für die anderen Geschwister rᷝgewer. Heinrich und [dessen Sohn] Konrad versichern, daß die Frauen keinen Schaden haben sollen, falls in der Urkunde etwas vergessen oder zu viel geschrieben wäre. -- Zur Datierung: Reg. Boic. fassen das Datum als »Frauentag rᷝder erende⟨ (Mariä Verkündigung) auf, während Wilhelm das Datum in »Frauentag rᷝder ereren⟨ (Mariä Himmelfahrt) auflöst. --