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Landser (Haut-Rhin)

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    Urkunde
    hoves rihtere zuͦ ſtraſburg an agneſe von liehtenberg - 1278 vor Februar 2.
    (CAO, 1303-01-01) hoves rihtere zuͦ ſtraſburg
    Der Hofrichter von Straßburg i. Els. beurkundet, daß vor ihm erschien: 1. Junker Johannes der Landgraf zu Elsaß und gelobte seiner Ehefrau Agnes von Liechtenberg 400 Mark Silber in bar oder in Lehen und Eigen zu rechtem Widem am 8. IX. 1279 zu zahlen, und 2. Junker Konrad von Liechtenberg, der gelobte für seine Schwester Agnes von Liechtenberg die gleiche Summe zum gleichen Termin mit gleichem Zahlungsmodus zu Handen des Landgrafen Johannes auszuhändigen. Ist die Ausfertigung des Widems bis zum 8. IX. 1279 nicht erfolgt und ist der Landgraf oder die Landgräfin vor dem Ausfertigungstermin oder der faktischen Ausfertigung gestorben, so soll die Widem dem Überlebenden doch ausgefertigt werden, als ob beide am Leben wären. Die Ausführung der im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen wird von Landgraf Johann und Konrad von Lichtenberg durch mit Namen genannte, zum Einlager verpflichtete Bürgen gesichert. --