Geographischer Ort
Jazlovice

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 10 von 16
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 Mai 22
    (CAO, 1310-05-22)
    Bürgermeister Reinbold von Lingolsheim und der Rat von Straßburg bekunden, daß Frau Katharina die rᷝSvͦnerin für sich und ihre Erben die Hofstatt neben rᷝScharlatburnen, die sie von ihrem Bruder, Herrn Erbe, erhalten hat, an Volmar den Küfer und Gerburg, die Tochter seines Vetters, und deren beider Erben als Erblehen gegeben hat. Sie sollen davon jährlich 4 Schillinge Straßburger Zins zahlen; eine Steigerung soll nicht stattfinden dürfen, auch sollen ihre Erben keinen Erschatz geben. Bei Verkauf in fremde Hand muß dagegen Erschatz entrichtet werden. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 Mai 6
    (CAO, 1310-05-06)
    Gerhart von Oberſezze, seine Ehefrau Tuta, ihre Kinder und Erben bezeugen, daß sie um Gottes und ihrer Seele willen den [Johanniter-]brüdern zu Mailberg ihr Gut, das sie in Österreich in Nutz (rᷝin vrbor) hatten, und zwar in Herzogbirbaum, Markersdorf und rᷝVelebrvnne, für 100 Pfund Wiener Pfennige verkauft und ihnen darüber früher eine Urkunde gegeben haben. Sie werden auch für das Gut rᷝgewer sein. Sollten Tutas Erben oder Verwandte den Brüdern von Mailberg das Gut streitig machen, so soll das Haus Mailberg an Gerhart einen Anspruch auf 300 Pfund Wiener aus dessen Besitz in Österreich haben, bis er ihnen das Gut von seinen Verwandten frei macht. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1286
    (CAO, 1311-01-01)
    Abt Wilhelm vom Marienkloster in Wien und Abt Penzo vom Kloster zum heiligen Kreuz vidimieren in lateinischer Sprache eine Urkunde des Schenken Otto von Ried und seiner Frau Adelheit vom Jahre 1286 zur Sicherung gegen Verlust oder Beschädigung. In der Urkunde selbst bekunden Schenk Otto von Ried und seine Frau Adelheit, daß ihr Vater Konrad, ehedem Landschreiber, jetzt Dominikanerbruder in Tulln, sie mit seinem Besitz, seinem Lehen, Burgrecht, Bergrecht, Eigentum und Fahrhabe so reichlich ausgestattet hat, daß sie sich damit begnügen. Darum geben sie ihre Zustimmung zu allem, was er, seine verstorbene Frau, Schwester Eyte, und ihre Schwester, die Ordensschwester Katrin, dem Dominikanerinnenkloster zu Tulln, das rᷝdeſ heiligen chreutzes phalntz heißt, zugebracht, gegeben und vermacht haben. Sie geben alle Rechte und Ansprüche an den Stiftungen und Gütern auf und verzichten auf alle Rechte darauf, die ihnen noch zukommen könnten. -- Wien HHSA. -- Zur Sache: Die Vidimierung ist undatiert, doch dürfte sie wohl eine gleich bei der Ausstellung gefertigte Zweitschrift sein, die als rechtskräftiger Ersatz der nach Tulln geschickten Urkunde gelten konnte, sofern diese unterwegs verloren ging.
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 Juni 3
    (CAO, 1310-06-03)
    Die Brüder Goswin, Burkhart und Eberhart von Hohenfels und Berthold von Stoffeln, Vogt und Vormund der Brüder, bekunden, daß sie nach gemeinsamem Beschluß die Vogtei des Gutes zu Hagenweiler [Gem. Andelshofen b. Überlingen] mit allem Recht dem Johanniterhause Überlingen gegeben haben. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1286
    (CAO, 1311-01-01)
    Hertnit und Leutolt von Stadeck bekunden, daß sie ihr Eigentum zu Seitzersdorf, das Herbart der Poͤrl von ihnen zu Lehen hatte, samt dem Gut, das er von dem Propst zu rᷝNevnburch [Korneuburg?] und dessen Konvent gekauft hat, eine Stiftung seiner verstorbenen Base Getrud an dieses Kloster, mit Einverständnis Herbarts dem Kloster Minnebach [Imbach] auf ewig gegeben haben. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Zwischen 1286 und 1291
    (CAO, 1311-01-01)
    Propst Dietmar von Luzern bekundet, daß er und der Komtur von Klingnau einen Vergleich geschlossen haben. Er hat sich eidlich verpflichtet, dessen Besiegelung mit den Siegeln seines Herrn, des Abtes von Murbach, des Kapitels und seinem eigenen Siegel bis 15. August [Mariae Himmelfahrt] zu erwirken. Sie werden sich zu dem gleichen Termin auch über das Korn vergleichen, das von dem Zehnten genommen worden war. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 Juni 25
    (CAO, 1310-06-25)
    Die Brüder Goswin, Burkhart und Eberhart von Hohenfels und Berthold von Stoffeln, ihr Vogt und Vormund, bekunden, daß sie nach gemeinsamem Beschluß den Besitz des rᷝg[sup]*rᷝ[/sup]ſholzeſ, das [Burkha]rt von rᷝWluelingen von ihnen zu Lehen hatte, mit allem Zubehör dem Johanniterhause Überlingen ohne Ansprachemöglichkeit gegeben haben. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 November 30
    (CAO, 1310-11-30)
    Ulrich und Ulrich von Bodman bekunden, daß Konrad der Tv́rſte, Bürger von Überlingen, ihnen alles aufgegeben hat, was er von ihnen in dem Gut von Hvͦnrbach zu Lehen hatte. Um Gottes willen und auf Bitte Bruder Walthers, ihres Bruders, haben sie ihren Besitz in Hvͦnrbach und dazu ihren Besitz zu Hagenweiler mit allem Recht, aller Freiheit und allem Zubehör dem Johanniterhause Überlingen als freies Eigen überlassen. Sie und ihre Nachkommen werden dafür vor geistlichem und weltlichem Gericht rᷝwern sein. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1286 Januar 21
    (CAO, 1311-01-21)
    Äbtissin Elisabeth von Niedermünster [bei Odilienberg] bekundet, daß sie an Frau Else, Witwe Herrn Friedrichs, der früher die verstorbene Frau Hartburg zur Ehe hatte, ihren [Bd.5 S.229 Z.27 -- 30] näher beschriebenen Besitz auf 11 Jahre verlehnt hat. Als Zins wird für die Reben 1 Drittel [des Ertrages], für die Äcker 2 Viertel Roggen und ein Viertel Gerste jährlich bestimmt. Stirbt Else innerhalb der 11 Jahre, so fällt das Gut ohne Ansprüche der Erben wieder an die Äbtissin zurück. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1285 November 11
    (CAO, 1310-11-11)
    Dietrich, Graf von Cleve, gibt dem Grafen Florens von Holland und seinen Nachkommen ein Versprechen wegen der Sühne, die Herr Ghisebrecht van Amstel und seine Brüder für sich selbst, ihre Verwandten und ihre Helfer mit dem Grafen von Holland geschlossen und beurkundet haben. Sollten diese, ihre Nachkommen oder jemand ihrer Verwandten die Sühne in irgendeinem Punkte brechen, werden ihnen der Aussteller oder dessen Nachkommen keine Hilfe leisten. --