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Eschenbach LU

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    alle der conuent; heinrich der brobſt von oningun an cloſtur vnde deme conuent ze tennicon - 1294.
    (CAO, 1319-01-01) alle der conuent; heinrich der brobſt von oningun
    Probst Heinrich und der Konvent von Öhningen geben dem Konvent und [Zisterzienserinnen-]Kloster Tennikon Gertrud, die Tochter Heinrichs des Kellerers von Neunforn, und alle ihre späteren Kinder zur Hälfte. --
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    Urkunde
    her Walther Von Eſchibach - 1294.
    (CAO, 1319-01-01) her Walther Von Eſchibach
    Walther von Eschenbach beurkundet, daß er ein [Frauen-]Kloster bei Eschenbach zur Ehre der Hl. Katharina nach der Augustinerregel gestiftet hat. Er hat sich zu diesem freien Orden und der sanfteren Regel entschlossen, weil manche Frau, die Gott gern dienen möchte, durch die strengeren und härteren Bestimmungen anderer Orden abgeschreckt werde, nun aber, sei sie Witwe oder Jungfrau, rᷝein kechin mvͦt gewinne, sich dem Dienste Gottes zu widmen. Daher wünscht er, daß das Kloster ewig in dieser Regel verbleibe. Will aber eine Frau in einen anderen Orden übertreten, so mag sie es tun, soll jedoch keinen Anteil an der rᷝhofſtat [d. h. seiner Stiftung] oder späterem Zuwachs haben. Den auf der Hofstatt [=Stiftung] Verbleibenden und nach der Augustinerregel Lebenden soll -- wenn es auch nur eine einzige ist -- die Hofstatt mit allem Zubehör dienen, bis Gott andere [Frauen] dazuführt. Die Stiftung geschah mit Zustimmung Bischof Rudolfs [II.] von Habsburg [von Konstanz] und wurde von seinem Nachfolger Bischof Heinrich von Konstanz bestätigt. Wenn jemand das Kloster bedrängt oder zum Übertritt in einen anderen Orden zwingen wollte, so werden Walther und seine Nachkommen als Stifter es dagegen schützen. --
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    Urkunde
    1294.
    (CAO, 1319-01-01)
    Die Entzweiung zwischen Abt Bertold und dem Konvent von St. Johann im Turtal einerseits und Bertold dem Kurzen, seiner Ehefrau Adelheid und allen seinen Kindern und Erben andererseits wegen des Totschlags, den Bertold an seinem Herren begangen und wofür der Papst ihm, seiner Ehefrau, seinen Kindern und allen seinen Erben Acker, Wiesen, Haus und Hof, Eigen und Lehen vom Gotteshaus abgesprochen hat, ist wie folgt beigelegt worden: Bertold, seine Ehefrau, seine Kinder und alle seine Erben haben allen vom Gotteshaus erhaltenen Besitz aufgegeben und auf alle Ansprüche bis auf den letzten Pfennig verzichtet. Dafür erhalten er und seine Erben vom Abt und Konvent 12 Pfund Konstanzer Münze. Verstößt Bertold oder einer seiner Erben gegen diesen Entscheid, so sollen sie wieder im päpstlichen Bann und in der [gleichen] Schuld wie am Ermordungstag seines Herrn stehen. Graf Hugo von Werdenberg, der für beide Parteien Vogt und Herr ist, verspricht, das Gotteshaus rᷝziſchirmin, sofern das Abkommen gebrochen wird. --