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Schloss Starhemberg (Haag am Hausruck)

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    Urkunde
    hadmar von Starhenberch an vͦllrn̄ von weydenholtz - 1276 August 28.
    (CAO, 1301-08-28) hadmar von Starhenberch
    Hadmar von Starhemberg beurkundet, daß er dem Herrn Ulrich von Weidenholz und allen seinen Erben, männlicher wie weiblicher Descendenz, den Sitz zu Weidenholz bei Weissenkirchen verliehen habe. Als besondere Gnade gewährt Hadmar dem Belehnten Ulrich, daß er ihm solches Gut stets zu Lehen geben will, welches einst von Hadmar und seinen Erben zu Lehen ausgetan war, von Ulrich aber erworben wird, mit der Maßgabe, daß Ulrich und seine Erben diese Lehen jederzeit vergeben können, wem sie wollen. Sollten Hadmars Erben dem Ulrich und seinen Erben solches Gut nicht leihen wollen, so soll und kann der Landesfürst von Österreich es ihnen leihen. Hadmar und seine Descendenz sind verpflichtet, dem Ulrich und seiner gesaṁten Descendenz überall rechte Herren und rᷝgebern (= gewern) zu sein. --