Geographischer Ort
Klingnau

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Hainrich uon Veringin - 1269 nach Mai 20.
    (CAO, 1294-05-20) Hainrich uon Veringin
    Graf Heinrich von Veringen beurkundet, daß seine Frau Verene mit seiner Hand Klingnau und anderes Gut, das ihr Vater (Walther von Klingen) verkauft hat oder verkaufen will, aufgegeben hat, so daß weder sie beide noch ihre Nachkommen Ansprüche darauf geltend machen können. --
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    Urkunde
    walther von clingen - 1269 Dezember 4.
    (CAO, 1294-12-04) walther von clingen
    Walther von Klingen beurkundet, daß er die beiden Höfe zu Betznau und Stilli den Meiern mit der Hand seiner Kinder gegeben hat und die Wiese in Roza und die zu Tegerfelden. --
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    Urkunde
    Heinrich; Rât · vnd div Gemeîne · der Bvrgær · ze Regenſpvrch - 1269 September 13.
    (CAO, 1294-09-13) Heinrich; Rât · vnd div Gemeîne · der Bvrgær · ze Regenſpvrch
    Heinrich von Owe, Bürgermeister von Regensburg, Rat und Gemeinde der Bürger von Regensburg beurkunden, daß sie das im folgenden mitgeteilte Statut erlassen und beschworen haben. Es soll dem inneren und äußeren Frieden der Stadt dienen. Bei Bürgermeister- nd Ratswahlen haben die Kandidaten zu schwören, daß sie weder eidliche Verpflichtungen noch sonstige bürgschafts- oder kautionsartige Bindungen eingegangen sind, die die Ausübung ihres Amtes hindern. Ereignen sich Tathandlungen, die zu Feindseligkeiten führen können, so hat der Bürgermeister in näher ausgeführter Weise für friedliche Beilegung zu sorgen. Zum Schluß dieses Statuts sind für Uebertretungsfälle drakonische Strafen in Aussicht gestellt. --
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    Urkunde
    walther von Clingen an Biſchof Eberhart; geſtifte von Coſtenze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. in zwei Zeilen abgebildet, vom Sinn her in einer Zeile
    (CAO, 1294-05-12) walther von Clingen
    Es wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --
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    Urkunde
    Walther uon Clingin an Biſchof Eberharth; geſtifte von Coſtinze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. s.o.
    (CAO, 1294-05-12) Walther uon Clingin
    Es wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --
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    Urkunde
    Biſchof Eberhart von Coſtinze an ſante Johanniſ Spitâle die ze Clinginowe - 1269 nach Mai 20.
    (CAO, 1294-05-20) Biſchof Eberhart von Coſtinze
    Bischof Eberhart (II.) von Konstanz beurkundet, daß er von Herrn Walther von Klingen einen Hof zu Endingen und einen Hof zu Döttingen, die Erblehen von Konstanz waren, aufgenommen und gegen einen am Tag der hl. Verena zu entrichtenden Pachtzins dem Johanniterspital zu Klingnau verliehen hat. --