Geographischer Ort
Romrod

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 10 von 17
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Wernher von Girbaden, Bürger von Breisach, beurkundet, daß er 6 Juchart Acker vor der Rheinbrücke, genannt rᷝder von heīnenberg agker, von Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Marienau bei Breisach für 24 Pfund Pfennige gekauft hat. Nach seinem Tode soll der Acker ohne Ansprache und ohne Einspruch seiner Erben den Klosterfrauen wieder zufallen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298 Januar 2.
    (CAO, 1323-01-02)
    Ulrich von Königsegg beurkundet, daß er an Abt und Konvent von Weingarten sein Eigentum zu Haggenmoos, Äcker, Wiesen, Gewässer, mit allem Zubehör für 61 Mark lötigen Silbers mit allem Recht verkauft hat, so wie es ihm von seinen Vorfahren und seinem Vater Ulrich als Eigentum überkommen ist. Er bestätigt den Empfang des Silbers und verzichtet für sich und seine Erben auf alle nur erdenklichen Rechte an dem Gut. Er und seine Erben werden für das Gut überall dort, wo das Kloster angesprochen wird, vor weltlichem oder geistlichem Gericht rᷝwerer sein. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298 Januar 8.
    (CAO, 1323-01-08)
    Isaak, der Jude zu Wien, beurkundet, daß er die Streitigkeiten, die er mit den Kindern des Herrn Otacher wegen der Gülte hatte, die ihm deren Onkel Friedrich der Kammerer zahlen sollte, an Eberhart von Wallsee und Marquard von Schellenberg übertragen hat. Diese entschieden, daß man ihm zu den 12 Mutt Weizen und 9 Mutt Hafer, die er in Wien erhielt, 60 Pfund Pfennige geben soll, die er bereits erhalten hat. Weder er, noch seine Ehefrau oder seine Kinder sollen fürderhin Ansprüche gegenüber Herrn Otachers Kindern oder gegenüber dem Besitz ihres Onkels, Herrn Friedrich, erheben. Künftige Ansprüche, die er oder seine Kinder auf die Gülte erheben, sollen wertlos sein, ebenso Urkunden, die er wegen der Gülte von Otacher oder dessen Bruder Friedrich noch besitzt. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Priorin und Konvent vom Heiligen Kreuz [Sirnau] beurkunden, daß sie alljährlich 18 Sumber Roggen aus dem Gut zu Deizisau, das der Lange von ihnen als Lehen hat, ihrer Laienschwester Adelheid von Altbach für ihren Lebensunterhalt ausgesetzt haben. Nach Adelheids Tod fällt das Korn an ihre beiden Schwestern, die auch dem Kloster angehören. Nach deren Tod soll das Korn für ihr Seelenheil dem Kloster frei gehören. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Graf Burkard von Hohenberg gibt den Dominikanerinnen zu Reuthin bei Wildberg das Recht, ihr Klein- und Großvieh, das sie in Reuthin überwintert haben, auf dem Wildberger Feld weiden zu lassen, wo das Vieh der Bürger weidet. Weder das Vieh der Bürger noch das sonstige Vieh darf unter dem des Klosters weiden. Es steht den Frauen frei, Zuwendungen um Gottes willen anzunehmen; doch sollen sie geschenkten Grundbesitz innerhalb Jahresfrist verkaufen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Abt Volker und der Konvent von Wettingen versichern, daß sie den Austausch von Besitz zu Adlinkon mit dem Kloster Oetenbach einhalten wollen, der wegen der Anlage eines Grabens durch ihrer beider Land vereinbart war, und daß dies mit ihrem Einverständnis geschehen ist. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298 Januar.
    (CAO, 1323-01-01)
    Konrad der Schenke von Bienburg beurkundet, daß er an Abt und Konvent von Weingarten den Acker zu Altbach als rechtmäßiges Eigen, wie er und seine Vorfahren ihn bisher besessen haben, für 1 Pfund Pfennige gewöhnlicher Münze verkauft hat. Er und seine Erben werden für Acker und Eigentumsrecht rᷝwern sein. -- Stuttgart SA. (B 515-522, P. 438). -- Druck:
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Der Schultheiß, Ritter Johannes der Matzerel, und der Rat von Klein-Basel beurkunden, daß vor ihnen einerseits Herr Eberhart, Bruder und Kellner des Zisterzienserklosters Wettingen stellvertretend für Abt und Konvent und anderseits Peter, Schwestersohn des verstorbenen Peter Senftelin, Bürgers von Klein-Basel, erschienen. Peter verzichtete freiwillig in die Hand Eberharts und in die von Frau Gertrud, der Witwe Peter Senftelins, auf alle Ansprüche und eventuellen Rechte an dem gesamten Besitz seines verstorbenen Onkels. Er erklärte vor den Ausstellern, daß er dafür vom Kloster durch den Kellner 26 Pfund Pfennige erhalten habe. Er versprach für sich und seine Erben dem Kellner (stellvertretend für das Kloster) und der Frau Gertrud, niemals mehr weder selbst noch durch andere Ansprüche auf den Besitz zu erheben, und verzichtete bewußt auf alle nur möglichen Rechtsmittel, mit denen diese Erklärung ganz oder teilweise irgendwie beeinträchtigt werden könnte. Dies geschah mit aller von Recht und Gewohnheit her zu beobachtenden Sorgfalt und wurde mit rechtmäßigem Urteil von allen, die anwesend waren und befragt wurden, verkündet. -- Vgl. Corpus Nr. 2932. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298.
    (CAO, 1323-01-01)
    Abt Friedrich und der Konvent von Stein beurkunden, daß Adelheid, genannt rᷝwiͤlandin, Bürgerin zu Stein, Leibeigene des Klosters, aus freien Stücken ihr Fischamt und all ihren unbeweglichen Besitz, Hofstatt, Garten, Wiese[n], Äcker, Weingarten oder Rodeland, mit allem Recht, wie sie und ihre Vorfahren ihn besessen haben, an Abt und Kloster aufgegeben hat. Da sie damit ihre treue Gesinnung rᷝ(ganze trúwe) gegenüber dem Kloster bewiesen hat, werden ihr Abt und Konvent zu ihren Lebzeiten alljährlich zu Martini 2 Malter Roggen und 1 [Malter] Kerne als Leibgeding aussetzen. Adelheid bestätigt die Richtigkeit dieser Abmachung durch das Siegel Abt Konrads von Wagenhausen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1298 Januar 8.
    (CAO, 1323-01-08)
    Konrad von Weichs beurkundet, daß er, sein Bruder Diepold und ihre Erben auf die Eigentumsrechte und ihre sonstigen Rechte an dem Gut zu Wahl, an dem Hof und an der Hufe verzichten, die ihr Bruder Greif als Seelgerätstiftung dem Kloster Fürstenfeld vermacht hatte. --