Geographischer Ort Hohentrüdingen
Hohentrüdingen
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Urkunde 1293 Dezember 19(CAO, 1318-12-19)Ulrich, Landgraf im Elsaß, sowie seine Brüder Egelolf und Philipp beurkunden, daß sie dem Dietrich von Epfig [n. Schlettstadt] unverändert 20 Mark Silber Straßburger Gewichtes schulden für den treuen Dienst, den er ihnen geleistet hat und noch leistet. Für diese Geldschuld haben die Aussteller dem Dietrich auf den ihnen in Matzenheim [sw. Erstein] zustehenden Abgaben rᷝ(bêtte) jährlich 16 Viertel Roggen angewiesen. Die jährlichen 16 Viertel soll Dietrich erhalten, bis die Aussteller ihm oder seinen Erben die geschuldeten 20 Mark restlos bezahlt haben; keinesfalls darf diese jährliche Korngabe auf die 20 Mark selbst als Abzahlung angerechnet werden, denn die 16 Viertel sind ein Geschenk für die allzeit geleisteten Dienste des Dietrich von Epfig. Für den Fall, daß Dietrich und seine Erben an dem Bezug der 16 Viertel Roggen von jemanden gehindert werden, verpflichten sich die Brüder, ihnen innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Mahnung Ersatz zu leisten. Versäumen sie das, so darf Dietrich sie und ihre Leute mit oder ohne Gerichtsentscheid pfänden, und gegen die Pfändung soll kein Einspruch bei Landfrieden oder Gericht erfolgen. Vielmehr soll er sich Ersatz schaffen, wie er kann. Die Pflicht zum Ersatz gilt auch, wenn Dietrich oder seine Helfer bei der [Durchführung der] Pfändung oder durch einen Prozeß Schaden erleiden. --Urkunde 1293 Dezember 20(CAO, 1318-12-20)Hertnid von Stadeck beurkundet, daß er für sich und seine Erben auf alle Rechtsansprüche auf einen Hof bei Herzogenburg mit allem Zubehör verzichtet hat, den Berthold Mennel von Hertnids Schwager Herrn Ger[hart] von Oberseß (Obřany B. Brünn), dessen Ehefrau Tuta und deren beider Erben für 14 Pfund Wiener Pfennige gekauft hat. Für diesen Rechtsverzicht hat Berthold Mennel ihm 4 Pfund Pfennige bezahlt. Das Eigentumsrecht an dem Hof hat Hertnid den Johannitern von Mailberg überlassen, mit der Bestimmung, daß Berthold dem Ordenshaus jährlich am Georgstag (23. April) 30 Pfennige zahlen soll. --Urkunde 1293 Dezember 9(CAO, 1318-12-09)Friedrich, Ulrich und Otte von Trvͦhendingen [Trüdingen Kr. Gunzenhausen] beurkunden, daß sie auf Rat ihrer Mutter Agnes sowie des Burggrafen Konrad von Abenberg und Anderer ihr Gut zu Enkingen mit allem Zubehör an Ulrich von Treuchtlingen und dessen Geschwister als Eigentum überlassen haben, die es bisher von ihnen zu Lehen hatten. --Urkunde 1293 Dezember 27(CAO, 1318-12-27)Graf Rudolf, Sohn des verstorbenen Grafen Gottfried von Habsburg, beurkundet, daß er das Dorf Markolsheim [Kr. Schlettstadt] mit allem Zubehör sowie den dortigen Kirchensatz für 400 Mark Silber Straßburger Gewichts an Bischof Konrad [III.] und das Stift zu Straßburg verkauft hat. Er quittiert den Erhalt des Silbers. Rudolf hat das Dorf mit allen Rechten, die er dort hatte, an Bischof Konrad und das Stift Straßburg aufgegeben und verspricht dafür Gewährleistung rᷝ(werſchaft) des Eigentumsrechtes gegen jedermann außer gegen Herrn Burkart von Horburg [Kr. Colmar] (seinen Stiefvater) und dessen Ehefrau, Rudolfs Mutter. Rudolf verzichtet für sich und seine Erben auf rechtliche Einsprüche, die erhoben werden könnten, wenn er [bei Abschluß des Kaufes] noch nicht mündig gewesen wäre oder wenn jemand behaupten würde, der Kaufpreis sei nicht entrichtet, oder er sei bei dem Kauf betrogen worden. Der Rechtsverzicht gilt für weltliches und geistliches Gericht und überhaupt für alle Rechtsmittel, die zu seinem Nutzen oder zum Schaden des Stiftes verwendet werden könnten. -- In RegBiStraßburg steht die Urk. unter dem Jahr 1294. Da aber wohl mit Weihnachtsstil in der Datierung (Jahresbeginn 25. 12.) zu rechnen ist, gehört die Urk. noch in das Jahr 1293. --