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Burg Kropfsberg

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    Vͦlrich Cholbe von liechtenwerde an Ertzbiſcoph Rvdolf von Saltzbvrch - 1286 1268 Dezember 8.
    (CAO, 1277-12-08) Vͦlrich Cholbe von liechtenwerde
    Ulrich Cholbe von Lichtwer beurkundet, 1) daß er vom Erzbischof Rudolf von Salzburg gefangen gesetzt wurde, weil er mit den beiden Bartholomees im Zillertal eine Burg erbaut hatte, und daß er wieder freigelassen wurde, weil er mit seinem Sohn Heinrich, Sighart Cholbe von Gasteig und Heinrich Hiltpolt eidlich gelobte, daß weder er noch sein Sohn Heinrich noch ihre Erben weder auf eigenem noch auf fremdem Grunde im Zillertal ohne Erlaubnis der Kirche von Salzburg eine Burg bauen werden, und daß weder er noch seine Kinder und ihre Erben den Schaden der Kirche von Salzburg zur Last legen werden, der ihnen entstanden war, als der Erzbischof die neue Burg niederbrennen ließ. Ulrich beurkundet 2), daß er für seine Urfehde und für vollständigen Frieden für sich, seine Erben und alle seine rᷝvriunt auf fünf Jahre achtundzwanzig zur Zahlung von insgesamt 500 Mark verpflichtete Bürgen gestellt habe, die namentlich unter Aufzählung ihrer geldlichen Anteile an der Bürgschaft aufgeführt werden. Entsteht wegen der Schuld der Kirche von Salzburg oder ihren Leuten [die Stelle ist verschrieben!] von Ulrich, seinen Erben oder »allen⟨ seinen rᷝvriunten Schaden, und wird dieser nicht innerhalb Monatsfrist ersetzt oder gebessert, so sollen die gesamten Bürgen, die oberhalb des Zillers gesessen sind, ins Einlager nach Hall oder Innsbruck einrücken und darin verbleiben, bis dem Erzbischof von Salzburg der Schaden abgeglichen ist; die Bürgen aber, die unterhalb des Zillers gesessen sind, sollen für die gleiche Dauer und unter gleichen Bedingungen in Rattenberg einlagern. Wer von den Bürgen seiner Einlagerpflicht nicht nachkommt, haftet dem Erzbischof mit Leib und Gut. Haben die Bürgen durch ihr Einlager ihren Zweck erfüllt [indem der dem Erzbischof oder seinen Leuten entstandene Schaden abgeglichen ist], so soll dennoch der Sühnevertrag weiter [auch in Bezug auf die Einlagerverpflichtung] bestehen bleiben. Nach Ablauf der fünf Jahre Bürgschaftsverpflichtung sind die Bürgen frei davon. Der Sühnevertrag aber soll weiter bestehen, begründet auf der Treuverpflichtung, zu der Ulrich Cholbe, sein Sohn und »alle⟨ ihre rᷝvriunt kraft ihres Gelöbnisses und Schwurs verpflichtet sind. --
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    Bartholomee von Liethwerde an Ertzbiſcholf Rvͦdolf von Saltzb ~ch; Ertzpiſcholfs Rvdolfes von Saltzburch - 1286 Dezember 1.
    (CAO, 1311-12-01) Bartholomee von Liethwerde
    Bartholomee von Lichtwer beurkundet, daß er die Huld seines Herren, des Erzbischofs Rudolf von Salzburg, wegen der Errichtung einer Burg im Zillertal verloren hatte, diese aber wiedergewonnen habe, indem er zu Salzburg vor versammeltem Chor und den [erzbischöflichen] Dienstmannen dem Erzbischof durch Handschlag seine Treue gab und mit seinem Oheim Vasolt dieses Treugelöbnis beschwor, des Inhalts, daß weder er noch sein Bruder Bartholomee noch ihr beider Erben auf eigenem oder fremdem Grund im Zillertal ohne Erlaubnis der Kirche von Salzburg eine Burg errichten, und daß fernerhin weder sie noch ihre Erben noch ihre rᷝvriunt der Kirche von Salzburg etwaigen Schaden zur Last legen werden, der ihnen entstand, als der Erzbischof die Burg verbrennen ließ, die sie erbaut hatten. Der Erzbischof hat auch ihnen seine Huld wiedergegeben unter Vergebung des Schadens, der ihm und seinen Leuten durch Erbauung der Burg zugefügt worden ist. Bartholomee hat auch gelobt, daß sein Bruder Bartholomee und einer seiner rᷝvriunt der besten den gleichen Treueid leisten sollen, den er geleistet hat. Zu Kropfsberg hat Bartholomee dasselbe Gelübde noch einmal geleistet, weil sein Bruder Bartholomee und Herr Friedrich von Gunthersberg vor Konrad von Kuchl und allen zu Kropfsberg Anwesenden denselben Eid leisteten, den er und sein Oheim Vasolt vor Erzbischof Rudolf von Salzburg geleistet hatten. --
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    Rat von zûrich an Jtún; Jta; Nicolauſ Thyún u.A. - 1286 Dezember 11.
    (CAO, 1311-12-11) Rat von zûrich
    Der Rat von Zürich beurkundet, daß Ita, die Ehefrau des Herren Hug Túrschers, und ihr Sohn Herr Nicolaus Thya, Chorherr zu Zürich, dem Züricher Bürger Rudolf Phunge ihr Eigen zu Schlieren, das jährlich 10 Stück rᷝkernen gilt, gegeben und verkauft haben gegen 20 Mark Silbers Züricher Gewichtes, eine Summe, die den Verkäufern bereits ausgezahlt ist. Frau Ita hat zu den Heiligen geschworen, das Eigen weder vor geistlichem noch vor weltlichem Gericht zurückzufordern. Der Verkauf ist mit Willen und Gunst des Ehemanns der Frau Ita und Konrads Thya, des rechtmäßigen Vogtes von Nicolaus Thya, zustande gekommen. Frau Ita und ihr Sohn Nicolaus werden Garanten der Phungen und seiner Erben an allen Stätten dafür sein, daß das verkaufte Gut unbelastetes Eigen ist. --
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    ſweſter Adelheit von watwilre div Eptiſchin; Samenvnge der vrowen von ſant Clarvn von der minren Baſile an Chvͦnrate; keiſere / eime Burger von Nuwenburg - 1286 Dezember 13.
    (CAO, 1311-12-13) ſweſter Adelheit von watwilre div Eptiſchin; Samenvnge der vrowen von ſant Clarvn von der minren Baſile
    Schwester Adelheit von Wattweiler, die Äbtissin, und der Konvent von St. Clara zu Klein-Basel beurkunden, daß sie Konrad dem Kaiser, einem Bürger zu Neuenburg am Rhein, 4 Mannwerk Reben und ein Brachland zu Hügelheim zu rechtem Erbe gegeben haben gegen einen am 11. XI. am Sitz des Lehnsherren zu entrichtenden Jahreszins von einem Pfund Pfennigen und einem Ehrschatz von 5 Schillingen bei Änderung der Hand. --