Geographischer Ort
Kloster Lippoldsberg

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    [1294] August 18
    (CAO, 1319-08-18)
    Hiltprant von Teining beurkundet, daß ihm Bischof Emich von Freising von der jüngst, am 10. August, fälligen Zahlung von 100 Pfund Regensburger Pfennigen am 9. Tag danach in der Burg zu Freising 40 Pfund abgezahlt hat, so daß er Hiltprant noch 60 Pfund Regensburger zu denselben Bedingungen schuldet wie bisher die 100 Pfund. -- Zur Datierung: die Urk. enthält kein Jahresdatum. Der Tag ist 1.) Mittwoch nach Frauentag rᷝder ereren (August 15), 2.) wahrscheinlich der Tag der Zahlung und Quittierung = 9. Tag nach St. Laurentiustag (St. Laurentius = 10. August), = 18. August. »Mittwoch 18. August⟨ gibt es in der Zeit, in der Hiltprant von Teining (ein Landshuter Bürger) urkundlich belegt ist, 1290-1299, im Jahre 1294. --
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    Urkunde
    1294 August 25
    (CAO, 1319-08-25)
    Gräfin Ofmey von Görtz beurkundet, daß sie mit Einwilligung ihres Gatten (Graf Albrecht von Görtz) das Haus, das sie neben dem Dominikanerinnenkloster zu Lienz [a. d. Drau] auf dem Grundstück des Klosters gebaut hat, dem Kloster vermacht hat. Zu Lebzeiten will die Gräfin das Haus zu freier Verfügung haben und bis zu ihrem Tode darin wohnen. Niemand hat ohne ihre Einwilligung darin etwas zu tun, ob sie anwesend oder abwesend ist. --
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    Urkunde
    1294 September 2
    (CAO, 1319-09-02)
    Hiltprant von Teining bezeugt, daß ihm Bischof Emich von Freising im ganzen 400 Pfund Rgensburger Pfennige ausgezahlt hat, die er dem Aussteller aufgrund des Schiedsspruches schuldig war, den in seinem Streit mit Emich Bischof Heinrich von Regensburg und Herzog Otto von Bayern gefällt haben. Er entlastet Bischof Emich von den 400 Pfund, der ihm aufgrund der von den beiden Schiedsleuten ausgestellten und besiegelten Urkunde noch 50 Pfund schuldig bleibt. -- Vgl. Urk. 653. N 655 von anderer Hand als N 653. --
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    Urkunde
    1294 Juli 20
    (CAO, 1319-07-20)
    Heinrich von Windstein [Kr. Hagenau Els.] beurkundet, daß er an Heinrich von Ramstein und dessen Erben das Dorf rᷝEnwilre mit Gericht und Leuten als rechtmäßiges Lehen verliehen hat. Er hat Heinrich von Ramstein in Besitzrecht und Nutzung des Lehens eingesetzt. -- Bei dem verlehnten Dorf rᷝEnwilre handelt es sich möglicherweise um Engweiler, gelegen 2-3 km nw. Mietesheim, 7-8 km ssw. Niederbronn Begründung: sämtliche in dieser Urk. vorkommenden Ortsbenennungen markieren die Gegend um Niederbronn: Windstein n. Niederbronn, Ramstein = Ruine im Bärenthal b. Philippsburg, nw. Niederbronn, Mvtenſheim = Mietesheim s. Niederbronn, Falkenstein = Ruine nw. Niederbronn, b. Philippsburg. In diesen Umkreis würde sich die vorgeschlagene Lokalisierung »Engweiler⟨ einfügen (Engwiler 1179 urkundl. erwähnt, Schoepflin, Alsatia Diplomatica Bd. I S. 270 Nr. 327). --
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    Urkunde
    1294 Juli 17
    (CAO, 1319-07-17)
    Der namentlich aufgeführte Rat von Mühlhausen [in Thüringen] sowie die Beisitzer desselben rᷝ(mit andern vnſern kumpan) beurkunden, daß sich vor ihnen die Mühlhauser Bürger Dietrich und Heinrich, Herrn Wittekinds Söhne, Berthold Schlegel, Hermann von Altenmühlhausen, Dietrich und Ernfrit von Honege zu der Verpflichtung bekannten, an den Konvent von Lippoldsberg als Erbpacht jährlich zu Weihnachten von ihren im folgenden [Bd. V S. 470 Z. 11 - 27] genannten Hufen die dort aufgeführten Korngülten abzuführen. Die genannten 23 Hufen liegen alle in Honege [abgeg. b. Ebeleben sw. Sondershausen]. Die Korngülten sind in der Stadt Mühlhausen abzuliefern und nach Mühlhauser Maß zu messen. Die Hufen sollen nicht in kleinere Stücke aufgeteilt werden. Bei Erbschaft durch Todesfall soll der jeweilige Propst von Lippoldsberg die Pacht ohne Auslösung übertragen. Bei Verkauf soll der Käufer von jeder Hufe einen Schilling zahlen. Wenn der Propst die Korngülte einmahnen läßt und die Ablieferung binnen 14 Tagen nicht erfolgt, muß der Säumige das nach Landesrecht übliche Aufgeld zahlen. --