Geographischer Ort
Peißenberg

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1295 September 21
    (CAO, 1320-09-21)
    Der Ritter Herr Ulrich von Regentsweiler [Hof i. Ludwigshafen a. Bodensee] beurkundet, daß er an Walther von Mundrichtingen [Munderkungen], einem Bürger von Überlingen [a. Bodensee], und dessen Erben sein Eigengut, geheißen rᷝBraͤndilinun huͦbe, zu Sernatingen [jetzt Ludwigshafen a. Bodensee] und alles Gut, was den Käufern dazu benannt wurde -- auch den Zehnten, der wieder in das Gut gehören soll -- verkauft hat. Herr Ulrich hat das Gut als freies Eigen übergeben, die Käufer können in jeder Hinsicht nach ihrem Willen damit verfahren. Der Aussteller und seine beiden Söhne Bertolt und Otto werden das verkaufte Gut als freies Eigen gewährleisten gegen jedermann, wann und wo Herr Walther, seine Erben und seine Nachkommen dessen bedürfen. Die Söhne Bertolt und Otto von Regentsweiler verzichten ausdrücklich auf alle ihre Rechte an dem verkauften Gut. --
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    Urkunde
    1295 Juli 22
    (CAO, 1320-07-22)
    Der Freiherr Heinrich von Seefeld und Peter, der Vogt von Schongau [OB], haben den Streit zwischen Herrn Ulrich, dem Propst von Rottenbuch [b. Schongau, OB], und Heinrich dem Stummeler wegen der Mühlstatt zu Peißenberg [b. Schongau, OB], wo derzeit die Ammermühle steht, folgendermaßen beigelegt und entschieden: Der Propst von Rottenbuch soll Heinrich dem Stummeler drei Eimer Welschen Wein und jedes Jahr als Zins von der Mühlstatt mit Wiese 28 Münchener Pfennige geben; danach sollen der Propst und sein Kloster [Augustinerchorherren] künftig von Heinrich dem Stummeler und seinen Erben in keiner Hinsicht mehr behelligt werden. Wenn Heinrich der Stummeler aber den Hof mit Ammermühle und Wiese verkaufen will, so soll er zuerst dem Kloster Rottenbuch sein Recht sichern, daß es seinen oben genannten Zins abgebe und im übrigen frei sei. Unterläßt Heinrich der Stummeler das, so soll er dem Kloster die drei Eimer Wein nach Rottenbucher Maß zurückerstatten; und verweigert Heinrich das, so müssen er und seine Erben dem Kloster einen daraufhin etwa entstehenden Schaden ersetzen. Dafür ist Heinrich der Stummeler Bürge und Gewährsmann geworden. --
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    Urkunde
    1295 September 14
    (CAO, 1320-09-14)
    Graf Volmar von Froburg [Kanton Solothurn] beurkundet, daß er öffentlich geschwo\ren hat, alles zu leisten und einzuhalten, was die Schiedsleute bezüglich der Streitigkeiten zwischen ihm und dem Bischof von Basel entschieden haben; sein Gelöbnis soll auch seine Nachkommen binden. Die Schiedsurkunde, die die von beiden Streitparteien eingesetzten Schiedsleute über ihre Festsetzungen und Entscheidungen ausgefertigt und gesiegelt haben, wird im Wortlaut inseriert: Der Dechant von Basel, Herr Heyme von Hasenburg, und Herr Gotfrit von Eptingen genannt von Madel, Ratsleute und Schiedsrichter zwischen dem Bischof von Basel und dem jungen Herrn Volmar von Froburg, tragen dem Bischof auf, Herrn Volmar ein guter Freund und gnädiger Herr zu sein und von allen Forderungen gegen ihn abzulassen. Dem jungen Herrn Volmar gebieten sie, daß er erstens dem Bischof als Wiedergutmachung schwören soll, ihm mit allem Gut, das er vom Gotteshaus von Basel zu Lehen hat, darunter Olten und Waldenburg, gegen jedermann Beistand zu leisten (rᷝze raten vnde ze helfen). Zweitens soll Volmar den Bischof und dessen Leute sowie die Leute des Gotteshauses von Basel im Bedarfsfall die Stadt Olten sowie die Brücke dort in beiden Richtungen passieren lassen, wann und so oft der Bischof das will. Drittens darf Volmar weder Olten noch Waldenburg noch sonst irgendein Gut, das er vom Gotteshaus zu Basel hat, dem Bischof entziehen (rᷝentragen oder enfroͤmdin). Viertens: Bekommt Volmar leibliche Erben, so sollen diese die Lehen vom Gotteshaus Basel in gleichem Recht besitzen wie Volmar. Fünftens: Sollte Volmar sein ihm von Basel verliehenes Gut dem Bischof dennoch entziehen wollen, so kann er das nur mit Zustimmung des dann im Amt befindlichen Bischofs tun. Und sechstens: Täte er es jedoch ohne dessen Zustimmung, so fällt Olten und was dazugehört frei an das Gotteshaus Basel zurück, und überdies muß Volmar dem Gotteshaus 200 Mark Silber bezahlen. -- Die Inserturkunde ist datiert Basel 1295 September 11. --
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    Urkunde
    1295 August 16
    (CAO, 1320-08-16)
    Hermann Manke beurkundet, daß er von der Mühle in Völkermarkt [Kärnten], die ihm und seinen eventuellen Erben von Abt Konrad von St. Paul verliehen wurde, jährlich 24 Pfennige Zins an das Kloster St. Paul zu entrichten hat. -- Das Datum ist zu korrigieren in August 15. --