Geographischer Ort Obermässing
Obermässing
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Urkunde perhtold von Mezzingen - 1281 Mai 1.(CAO, 1306-05-01) perhtold von MezzingenPerhtold von Mässing beurkundet, daß, nachdem er den Deutschordensbrüdern das Dorfgericht zu Mässing, seine armen Leute und alles sein Eigen vermacht hatte, zu ihm nach Hirschberg sein Bruder, Bruder Merclin, Bruder Ulrich von Hausen und Bruder Heinrich der Schenk kamen und unter anderen vertraulichen Verhandlungen die Bitte an ihn stellten, er [Perthold] möge sie darüber unterrichten, ob, wenn einmal nach dem Willen Gottes, das Eigen zu Mässing an ihren Eidam fiele und sie dort Wohnung gewinnen würden, darin irgend etwas wäre, was sie mit Gott nicht besitzen könnten, oder was umstritten sein könnte. Da habe ihn ihr Ansinnen geärgert, und er habe das Gefühl gehabt, daß sie seinen Tod wünschten, obwohl er noch volle Lebenskraft hatte. Doch habe er gedacht, daß dieser Fall einmal eintreten könne, und sei deshalb mit ihnen nach Mässing zu seinem rᷝvetern Marquart geritten. Sie holten dann die besten und ältesten Männer herbei, von denen die 5 ersten und der Letzte, 14., der in Nr. 462 Aufgezählten namentlich genannt werden, und mit ihrer Unterweisung unterrichtete Perhtold die [Deutschordens-] Brüder, daß die vorgeschriebenen Dinge sein rechtmäßig anererbtes Eigen seien, und empfahl ihnen auf seine Seele, wenn dereinst dieses Erbe an sie fallen sollte, es zu bewahren, und besonders die Kinder Gotfrids des Euekken und einige andere seiner Edelleute und die Kinder Hinrichs Klakkes, die er alle seiner lieben Ehefrau namentlich zur Morgengabe gegeben hatte. Wenn diese Leute auch alle in seinem Gericht und auf seinem Eigen sitzen, so haben sie doch weder von ihm noch von seinen Ahnen irgend ein Recht daran, sondern nur so viel, als er ihnen von Jahr zu Jahr ihren Diensten entsprechend zugesteht. --Urkunde perhtold von Mezzingen an devtſchen orden - 1281 Mai 1.(CAO, 1306-05-01) perhtold von MezzingenPerhtold von Mässing beurkundet, daß er dem Deutschorden [zu Mässing] mit Willen und auf Bitten seiner lieben Brüder, ferner mit Willen seines rᷝvetern Marquarts und der Zustimmung seiner lieben Ehefrau für seiner Vorfahren und sein eigenes Seelenheil das Dorfrecht zu Mässing und all sein Eigen, das zur oberen und unteren Burg gehört, für den Fall, daß er ohne eheliche Leibeserben sterbe, vermacht habe, wie man Eigen Gott zuliebe geben kann. Da er den Deutschordensbrüdern auch zeigen wollte, was sein Eigen wäre, besandte er seinen Bruder Merklin, Bruder Ulrich von Hausen und Bruder Heinrich von Töging [1289 als Deutschordensbruder nachweisbar; vgl. F. Heidingsfelder RegBiEichstätt Nr. 1062] und ritt mit diesen nach Mässing zu seinem rᷝvetern Marquart [wohl dem späteren Komtur, vgl.