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Urkunde hofrichter von koſtenze an Chuͦnrat; Eberhard; gotzhus von sant johanſe - 1297 April 5.(CAO, 1322-04-05) hofrichter von koſtenzeVidimierung der Urkunde Corpus Nr. 2646 durch den Hofrichter von Konstanz. Hinzugefügt ist folgender Teil: Darauf erschienen beide Parteien vor dem Hofrichter und verpflichteten sich, die Bestimmungen der Urkunde einzuhalten. Eberhart und Konrad versprachen vor Gericht für sich selbst, ihre Erben und Nachkommen, den Zins von Haus und Hofstatt wie vereinbart dem Stift von St. Johann zu zahlen, widrigenfalls sie ohne Vorladung und Mahnung von dem Gericht in Bann getan werden sollen. -- Vgl. Corpus Nr. 2646. --Urkunde Jordan von Mvra an vrawen von Bvlnhoven vnd dem kloſter - 1297 April 9.(CAO, 1322-04-09) Jordan von MvraJordan von Murach beurkundet, daß er das Burgstall von Lichtenrode und den Wald dem Frauenkloster Pielenhofen für 46 Pfund Regensburger als Seelgerät für seine und seiner Vorfahren Seele gegeben hat. Er und seine Erben sind dafür dem Kloster rᷝgewœr. -- München HpSA. (Kl. Pielenhofen, früher: Fasc. 9, jetzt: Urk. Nr. 62). -- Reg.: Reg. Boic. 4, 644; Verh. Oberpfalz 23 (1865) S. 132 Nr. 76.Urkunde otte der ſippecche an apte alberen; gotzhovs zelienveld - 1297 April 11.(CAO, 1322-04-11) otte der ſippeccheOtto der Sippeck beurkundet, daß er Abt Alber und dem Kloster Lilienfeld sein Eigen in rᷝdietreichſperge gegeben hat, das 57 Schillinge einbringt. Davon ist ½ Pfund für das Seelenheil seiner Ehefrau bestimmt, die im Kloster bestattet ist. Die 37 Pfennige sind als Gegenwert gegen einen Hof in rᷝgruffelinge bestimmt, von dem er dem Kloster als Burgrecht bisher jährlich 40 Pfennige zu entrichten hatte, fürderhin aber nur noch 4 Pfennige zahlt. Bis zum Georgentag 1298 [24. April] kann er das Eigen [Dietrichsberg] gegen eine Zahlung von 6 Pfund Pfennigen für sich und seine Kinder wieder erwerben. Die Burgrechtspflicht von 4 Pfennigen von dem Hof bleibt bestehen. Die Einkünfte des Eigens zieht in diesem Jahr [des Rückkaufsrechtes] der Abt ein und überweist sie Otto nach Ermessen. Erfolgt die Auslösung bis zu dem genannten Termin nicht, so gehört das Eigen dem Abt und dem Kloster Lilienfeld. Ansprüche auf den Hof zu rᷝgruffelinge soll das Kloster auf Kosten Ottos oder seiner Erben abwehren, da das Gut sein Burgrecht vom Kloster ist. Bei rechtmäßigen Ansprüchen auf den Hof haben Otto und dessen Erben, nicht das Kloster, den Schaden zu tragen. -- Lilienfeld StfA. -- Reg.: Hanthaler, Recensus 2, 262 Nr. 63 CLXI.Urkunde B ~chardeſ; Berchtoldeſ; Cvͦnradeſ u.A. an Burchart imme Steinhuſe - 1297 April 5.(CAO, 1322-04-05) B ~chardeſ; Berchtoldeſ; Cvͦnradeſ; Heinrich Schoweli; MechthiltHeinrich Schoweli, Bürger von Rheinfelden, beurkundet, daß er eine von Johannes Tügi bewirtschaftete Schuposse im Banne von Meisprach an Burkard im Steinhaus, Bürger von Rheinfelden, für 17 Pfund Pfennige verkauft hat. Heinrich hat das Geld vollständig erhalten und zu seinem Nutzen angelegt. Er und seine Erben werden Burkard und dessen Erben für die Schuposse vor geistlichem und weltlichem Gericht rᷝrecht wern sein. Heinrich hat die Schuposse mit der Hand seiner Ehefrau Mechthild und ihrer Kinder Bertold, Konrad und Burkard vor dem Rat von Rheinfelden aufgegeben. Sie verzichten für sich und ihre Erben auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel, mit denen sie Ansprüche auf das Gut gegenüber Burkard und dessen Erben erheben könnten. Mechthild und die Kinder geben eine gesonderte Erklärung ab, daß der Verkauf mit ihrer Zustimmung und mit ihrem Wissen geschehen sei. --Urkunde an ſpittalſ deſ heiligen geiſtes / ze friburg; Burkart von Tottinkouen; Der stroͮfer - 1297 April 10.(CAO, 1322-04-10)Es wird beurkundet, daß [Johannes] der Straufer und Burkard von Tottikofen, Bürger von Freiburg, für die Kinder des verstorbenen Heinrich Wolleb, Nikolaus, Wolleb, Künz und Rüdi, deren Gut zu Ihringen für 85 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes als Eigentum an das Heiliggeistspital zu Freiburg verkauft haben. Der Straufer, Burkard und die Kinder haben das Silber erhalten und das genannte Gut zu Freiburg unter der Gerichtslaube in öffentlicher Verhandlung dem Spital gegeben und ausgefertigt. Vor Gericht sagten die nächsten Verwandten der Kinder väterlicher- nd mütterlicherseits, deren Brüder Johannes und Heinzemann, der Straufer, Burkard von Tottikofen und dessen Bruder Meinwart eidlich aus, daß den Kindern mit dem Verkauf gedient sei. Die Kinder gaben das genannte Gut Herrn Gottfried von Schlettstadt [dem Spitalmeister] für das Spital auf. --Urkunde Berhtolt; Burchart an grauen Thiebalt von Phirt - 1297 April 14.(CAO, 1322-04-14) Berhtolt; BurchartDie Brüder und Ritter Burkard und Bertold Vitztum von Basel beurkunden, daß sie ihr Eigentum, das Burgstall ob Rheineck im Leimtal und den Berg Horn ob Rheineck, mit allem Recht dem Grafen Tiebalt von Pfirt überlassen haben. Burgstall und Berg hat ihnen Graf Tiebalt als Mannlehen wieder verliehen. Die beiden Brüder haben eidlich versprochen, ihm den Berg mit gegenwärtig und künftig darauf errichteten Bauwerken jederzeit rᷝze ſim ſchimph vnd ze ſim ernſte zu überantworten, wenn er es durch einen seiner Ritter und durch eine mit seinem Siegel beglaubigte Urkunde fordert. Das [die Übergabe] soll vor 2 ritterbürtigen Leuten des Grafen geschehen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht innerhalb von 8 Tagen nach, so ist der Berg mit dem darauf errichteten Bau dem Grafen und seinen Erben frei. --Urkunde vͦlrich kneht; Johes Ritter an spitalz vnſers herrin sante fridolins zi sekingen - 1297 April 8.(CAO, 1322-04-08) vͦlrich kneht; Johes RitterDie Brüder Ritter Johannes und Knappe Ulrich, Söhne des verstorbenen Johannes des rᷝspichwœrtelz [Speicheraufsehers], beurkunden, daß sie an das Spital St. Fridolin in Säckingen ein Gut in dem Dorf rᷝEidikon, das 5 Viertel Dinkel, 2 Mutt Hafer, 6 Hühner und 90 Eier einbringt, für 11¾ Mark lötigen Silbers verkauft und das Silber erhalten haben. Da das Gut ihrer Mutter, Frau Heilwigs, Morgengabe war, geschah der Verkauf mit deren Zustimmung und mit allen bei Morgengaben notwendigen Vorsichtsmaßnahmen sowie auch mit Zustimmung ihrer [der Aussteller] Schwestern Anna, Margaret und Agnes. Die 4 Frauen geben entsprechende Erklärungen ab. Johannes siegelt für sich; Ulrich und die Frauen erbitten, da sie kein eigenes Siegel besitzen, das Stadtsiegel. --Urkunde herman von Giſingen an Chloſter ze furſtenvelt - 1297 April 10.(CAO, 1322-04-10) herman von GiſingenHermann von Gisingen überträgt alle Rechte und Ansprüche an der Hufe zu Buch, die Konrad der Schüler ohne sein Einverständnis als Lehen von seiner Schwägerin Adelheid von Windach hatte, da die Hufe ihm nach Adelheids Tod zufallen sollte, an das Kloster Fürstenfeld für sein und seiner Vorfahren Seelenheil. Er wird dem Recht entsprechend dem Kloster 10 Jahre und 1 Tag rᷝgewer sein. Nach seinem Tod soll ihn der Konvent im Kloster bestatten, wenn er in die [Kloster-]Gemeinschaft aufgenommen ist. --Urkunde Burch schafli; Dietheln von woloſ- houen; hein̄r̄ von Lunkunft u.A. an gotzhuſe der abteie von zúrich; hug Brune - 1297 April 8.(CAO, 1322-04-08) Burch schafli; Dietheln von woloſ- houen; hein̄r̄ von Lunkunft; Johans Bilgrin; Johans von Glarus; Johans wolfleipſch; Ruͤdiger Maneſſe der iunger; Ruͦd Chrieg; Ruͦd der Múlner; Ruͦd pfung; Rât von zúrich; wernher Biberli; willeheln MartiDer namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß der Zürcher Bürger Hug Brun an die Abtei Zürich 4 Mutt Kerngülten, jährlich am St. Gallentag zu entrichten, auf seinem [Bd. 4 S. 74 Z. 18-19] der Lage nach beschriebenen Haus in Zürich für 8 Mark Silbers verkauft hatte. Es war ausgemacht, daß er oder seine Erben die Gülte auf ein anderes Gut übertragen dürften, wenn dieses 20 Mark wert und zwischen Reuß und Glatt gelegen wäre. Da Hug Brun das Haus unterdessen an Konrad Brenschink und dessen Ehefrau Margret als Eigentum verkauft hat, hat er die 4 Mutt Kerngülten von diesem Haus genommen und unter denselben Bedingungen auf seine Eigengüter zu Wolfsbühl ob Horgen übertragen, von denen eines 2½ Pfennige, das andere 4 Stücke an Korn einbringt. Die Abtei hat ihre Zustimmung zu dieser Übertragung gegeben; Hugs Recht [der Übertragung auf ein anderes Gut] bleibt dabei gewahrt. Er hat der Abtei für sich und seine Erben versprochen, rᷝwer dafür zu sein, daß die Güter sein Eigen sind. --Urkunde albret Crvcelin; lvcgart an Priorin / vn̄ den conuente / in demme Cloſter ze gem̄de der predeger ordens - 1297 April 4.(CAO, 1322-04-04) albret Crvcelin; lvcgartAlbrecht Kruzeli und seine Ehefrau Lugard beurkunden, daß sie das Gütlein Brainkofen, auf dem der rᷝlvbinc sitzt, von Priorin und Konvent des Dominikanerinnenklosters Gmünd [Gotteszell] als Leibgedinge gekauft haben. Das Kloster soll die einkommende Gülte einnehmen und den Ausstellern zu deren Lebzeiten aushändigen. Der Konvent hat das Recht des Ein- und Absetzens [der Bewirtschafter]. Wenn ihre Enkelinnen Adelheid und Irmgard (Kinder ihrer Tochter) in das Kloster eintreten, soll diesen nach dem Tod der Großeltern das Gut [als Leibgedinge] gehören. Stirbt eines der Kinder [vor den Großeltern], so fällt die Hälfte an den Konvent. Tritt nur Adelheid in das Kloster ein, so soll das Kloster die Hälfte das Gutes haben. Stirbt Adelheid außerhalb des Klosters, so fällt [ihre] Hälfte dem Kloster zu, die andere Hälfte verbleibt den Ausstellern. -- Stuttgart SA. (B 177, P. 1151). -- Druck: WU. 11, 38 f. Nr. 4997.