Geographischer Ort Prämonstratenserurkunde
Prämonstratenserurkunde
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Urkunde [13. Jahrhundert].(CAO, 1225-01-01)Im Jahre 1119, zur Zeit des Papstes Paschalis [wohl Paschalis II., gestorben 1118], begann auf Initiative von Bischof Norbert von Magdeburg der Prämonstratenserorden im Bistum Lyon. Dem [Bischof] verkündete die hl. Jungfrau, daß er die Bestätigung des Ordens von Papst Paschalis erhalten werde, und sie bezeichnete ihm auch die Stelle, wo das Oberhaupt und der Beginn des Ordens sein sollte. Daher wird der Orden auf lateinisch rᷝPremonſtratenſiſ genannt, das heißt, auf deutsch rᷝvorbezeiget, weil die Stelle von der hl. Jungfrau bezeichnet wurde. Der Orden umfaßt 1300 Klöster mit Chorherren und 1040 Frauenklöster. Der Orden ist in 16 Bistümer gegliedert, 7 Erzbistümer und 9 einfache Bistümer. Die Bischöfe haben auf gemeinsamen Beschluß im Hinblick auf die Barmherzigkeit Christi und aus eigner Machtvollkommenheit die Gnade bestimmt, daß alle, die dem Orden helfen, ihm Gutes tun, ihn mit Rat und Tat förden, die ihm dienstbar sind, ihm um Christi willen Almosen geben, gleichgültig, ob sie gesund oder krank sind, oder wie immer sie den Orden mit Rat oder Tat fördern, von den Bischöfen Ablaß für ihre Sünden erhalten, 100 rᷝkerrin [Periode von 40 Fastentagen] und 5 Jahre [Buße] für Todsünden, wenn sie ihre Sünden wahrhaft bereuen und sie gebeichtet haben. Darüberhinaus gewährt ihnen der Abt von Prémontré Brüderschaft in dem Orden und läßt sie an den guten Werken des gesamten Ordens teilhaben. In allen Klöstern des Ordens werden täglich 3 besondere Messen gesprochen, die erste für die Sünde, die zweite für Maria, die dritte für die Toten als Hilfe und Trost für alle Seelen, die dem Orden empfohlen sind und für alle gläubigen Seelen, lebenden und toten, die dem Orden besonders befreundet sind oder gewesen sind. Alle, die mit rechtem Glauben in irgendeinem Kloster des Ordens an der Prozession teilnehmen, die an Feiertagen und an allen Sonntagen zu Ehren Christi und seiner Mutter stattfindet, erhalten 300 Tage Ablaß für tägliche Sünden und 100 Tage für Todsünden. -- Zur Datierung: Das HpSA. München setzt die Urkunde ohne weitere Begründung auf »1299/1300⟨. Ergänzung der unlesbaren Stelle Bd. 4, S. 622, Z. 1: rᷝdi in guͦetem. --