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Schönau im Schwarzwald

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    Chvnrates; Hainrich der eyſner; Nyclavſ an bvrger spital ze wienne - 1297 Januar 29.
    (CAO, 1322-01-29) Chvnrates; Hainrich der eyſner; Nyclavſ
    Heinrich der Eisner auf der Hochstraße, der Blinde rᷝ(liehtloſ), beurkundet, daß er durch Gott und um seines Seelenheils willen mit Zustimmung seiner Brüder Konrad und Nikolaus und anderer Verwandter 4 Pfund [Bd. 4 S. 34 Z. 8- 11] genauer bezeichneter Gülten nach seinem Tode dem Bürgerspital in Wien vermacht hat. Diese Stiftung wurde vor dem Rat in Wien getätigt. Die Leitung rᷝ(maiſterſchaft) des Spitals soll die 4 Pfund nach seinem Tode übernehmen. Sie sind jährlich zu 3 Terminen auszuzahlen, Weihnachten, Georgentag und Michaelis. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2611. --
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    abt Cvͦnrat; Convent des Cloͤſters von dem heiligin Crvce ze werde an herren Cvͦnrat dem alten vetern - 1297 Februar 2.
    (CAO, 1322-02-02) abt Cvͦnrat; Convent des Cloͤſters von dem heiligin Crvce ze werde
    Abt Konrad und der Konvent des Klosters vom Heiligenkreuz in Donauwörth beurkunden, daß der verstorbene Abt Heinrich mit Zustimmung des Konventes eine Hofstatt in Donauwörth, genannt rᷝdes Engelſ Hofſtat, an Herrn Konrad den alten Veter [Bürger von Donauwörth, vgl. Corpus Nr. 2056] zu 5 Leibgedingen in der von ihm gegenwärtig besessenen Ausdehnung für 12 Pfund Haller verkauft hatte. Diese Hofstatt haben sie Konrad nun von neuem, diesmal als Zinslehen, für 30 Pfund Haller verkauft. Er und seine Erben haben dafür alljährlich als Zins zum Weihnachts-, Oster- und Pfingsttage Wein zu liefern, und zwar für den Abt 1 Viertel, für jeden Mönch, der Priester oder Diakon ist, 1 Maß, für jeden rᷝschvͤler [jungen Geistlichen], der Mönch ist, und für jeden Laienbruder ½ Maß des besten Neckarweins, der in Donauwörth öffentlich feilgeboten wird. --
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    Chvnrat der brieſter; Levpolt an dem Chienmarchet an froͮn Geiſeln; her Helnweich der brieſter der pharrer von Weymarſvelde - 1297 Februar 1.
    (CAO, 1322-02-01) Chvnrat der brieſter; Levpolt an dem Chienmarchet
    Konrad der Priester, zur Zeit Meister des Bürgerspitals in Wien, und Leupold an dem Kienmarkt, Sohn des verstorbenen Herbort von St. Pölten, rᷝverweſer des Spitals, beurkunden, daß Helmwig der Priester, Pfarrer von rᷝWeymarſvelde, 3 Pfund Gülten auf einem Weingarten innerhalb der Wien hinter dem Bürgerspital von Frau Geisel, Tochter Herrn Trautmanns vor dem Kärtner Burgtor, gekauft hat. Dazu haben alle ihre Kinder ihre Zustimmung gegeben, außer ihrem Sohn Otto, der zur Zeit nicht im Lande war. Gegen Ansprüche Ottos haben Geisel und ihre Kinder rᷝrehten ſcherm versprochen, da sie wegen rᷝrehter ehafter not den Verkauf der Gülten nicht aufschieben rᷝ(verſparn) konnte. Helmwig hingegen hat Geisel und ihren Kindern das Recht auf Auslösung der Gülten zum gleichen Wert zugesichert, das eine Pfund Gülten für 8 Pfund, die anderen beiden für 18 Pfund. Von den Gülten ist je 1 Pfund zu Weihnachten, zum Georgentag und zu Michaelis zu zahlen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2609. --
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    Johannes der hêrre von Lichtenberg an Biſchof Cvnrat von ſtrazburg - 1297 Januar 28.
    (CAO, 1322-01-28) Johannes der hêrre von Lichtenberg
    Johannes von Lichtenberg beurkundet: Wenn ihm, seinen Erben oder Nachkommen Bischof Konrad [III.] von Straßburg oder dessen Nachfolger als Rückzahlung einer Schuld 200 Mark lötigen Silbers Straßburger Gewichtes geben, dann sind dem Bischof die 20 Fuder Weingülten mit allen Rechten sofort frei, die Johannes als Sicherheit dafür auf dem Rebacker rᷝ(Bette) zu Molsheim innehat. Nach Begleichung der Schuld haben Johannes oder seine Erben keinerlei Rechte mehr an diesem Rebacker. --
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    adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig an Boͤmvnt der Erzebiſchof von Triere - 1297 Februar 4.
    (CAO, 1322-02-04) adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig
    König Adolf [von Nassau] beurkundet: Als er Gericht hielt, erschien vor ihm Erzbischof Boemund von Trier und verlangte eine gerichtliche Entscheidung, ob einem verurteilten Mann rᷝ(verzalt man, [vgl. Grimm RA. 2, 523 f.]), der vor Gericht klagen wollte, Recht gesprochen werden solle oder nicht. Darauf wurde einstimmig die Rechtsauskunft erteilt, daß keinem rᷝverzalten man Recht gesprochen werden dürfte. Wohl aber sollte jemandem, der gegen den rᷝverzalten man Klage führen will, die Möglichkeit zu einem gerichtlichen Verfahren gegeben werden. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1700, 1924. --
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    Johes von alſwilr von phaffenh; Mehtilt; Rvͤzhin Bezilin an Joheſ von alſwilr; Mehtilde; Rvͤzhin Bezilin · von Rufach - 1297 Januar 22.
    (CAO, 1322-01-22) Johes von alſwilr von phaffenh; Mehtilt; Rvͤzhin Bezilin
    Johannes von Orschweiler aus Pfaffenheim und seine Ehefrau Mechthild beurkunden, daß sie Herrn Rütschi Bezelin von Rufach 10 Schatz Reben rᷝame Helphade, wie sie durch Furchen abgegrenzt sind, für 16 Pfund als Eigentum verkauft und das Geld erhalten haben. Rütschi Bezelin seinerseits bekundet, daß er die Reben gegen einen alljährlich zu Martini fälligen Zins von 2 Pfund Pfennigen wieder an Johannes, dessen Ehefrau Mechthild und dessen Erben verliehen hat. Läuft ein Zins auf den anderen auf rᷝ(wie ein zinſ den andren begrife), so ist der Besitz Rütschi frei, ebenso wenn das Gut nicht ordentlich in Stand gehalten wird. --
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    wichart von arnſtain an abt vlreich; samnung - 1297 Januar 28.
    (CAO, 1322-01-28) wichart von arnſtain
    Weichard von Arnstein beurkundet, daß er an Abt Ulrich und den Konvent von Heiligenkreuz seine Mühle unterhalb seines Hauses, die rᷝMitter Mul heißt, für 5 Pfennige versetzt hat, die er am Tage der Bestattung seines Vaters [Hadmars von Arnstein] schuldig geworden ist, 2 Pfund in bar, die er vom Kloster erhielt, und 3 Pfund für die [Bestattungs?-] Unkosten. Abt und Konvent sollen die Mühle mit Leistung und Ertrag solange nutzen, bis die 5 Pfund abgegolten sind. --
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    hainreich von chalhæim an hern chvͦnrat von wartten velſ - 1297 Februar 2.
    (CAO, 1322-02-02) hainreich von chalhæim
    Heinrich von Kalheim beurkundet, daß er seinem Vetter Konrad von Wartenfels seinen Anteil an der Vogtei über die Nonnbergischen Leute und Güter und 4 [Bd. 4 S. 37 Z. 21-24] mit ihren Besitzern näher bezeichnete Mannlehen für 3 Pfund Pfennige von Pfingsten 1297 an ein Jahr lang überlassen hat. Zahlt er ihm dann die Pfennige zurück, so sind die 4 Güter ledig, auch die Vogtei, außer seinen sonstigen Ansprüchen an sie [die Vogtei]. Auslösen darf Heinrich nur mit seinem Eigengut und für sich selbst. Er soll [diese Abmachung] unverzüglich mit seinem Eid rechtskräftig machen. Werden die Pfennige innerhalb eines Monats um Pfingsten umgeprägt rᷝ(verſlagen), so schiebt sich der Zahlungstermin um einen Monat hinaus. -- Andere Pfandgeschäfte Corpus Nr. 740, 1080. --
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    Urkunde
    Mæhthilt diͤv altiͤv Herbortin an spitale des heiligen gaiſtes vor der ſtat ze auſpurch - 1297 Februar 2.
    (CAO, 1322-02-02) Mæhthilt diͤv altiͤv Herbortin
    Mechthild die alte Herbortin, Bürgerin zu Augsburg, beurkundet, daß sie als Seelgerät für ihren verstorbenen Ehemann, für sich selbst und alle ihre Vorfahren und Nachkommen 1 Pfund Pfennige Gülten aus der Hofsache [vgl. Schwäb. Wb. 3, 1752] der Karmeliter [St. Anna], die sie nach dem Tode ihres Ehemannes erworben hatte, dem Heiliggeistspital in Augsburg gegeben hat. Damit soll man ihre Jahrzeit begehen, zu Lebzeiten ihrer Kinder nach deren Anordnung und mit deren Wissen. Nach dem Tode aller Kinder soll sie in gleicher Weise weiterbegangen werden. --
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    Elyzabeten; Goͤtfrid an Cloſter ze Tyernſtain ſand Claren ordens - 1297 Februar 9.
    (CAO, 1322-02-09) Elyzabeten; Goͤtfrid
    Gottfried, Sohn der Frau Jeutte [Judith] aus Wien, Dienstmann Leutolds von Kuenring, beurkundet, daß seine Mutter einen Weingarten an dem Burgstall besessen hat und dieser Weingarten nach dem Tode der Mutter ihm zufallen sollte. Jedoch hat er sich seines Rechtes an dem Weingarten [schon vorher] entäußert und hat das Recht und den Weingarten, so wie er ihm später zugefallen wäre, mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth und mit der Hand des Bergmeisters Otto von der Heiligenstatt dem Clarissenkloster Dürnstein aufgegeben. Sie haben dies für Gott und zum Nutzen ihrer Tochter, Schwester Elisabeth im Kloster Dürnstein, getan und auch darum, weil sich das Kloster darum bemüht und ihnen 75 Pfund Wiener gegeben hat. Ebenso hat Frau Jeutte mit seiner und seiner Ehefrau Zustimmung den Weingarten mit allen bis an ihren Tod ihr zustehenden Rechten mit der Hand des Bergmeisters Otto, unter Verzicht auf künftige Ansprache, in die Hand Herrn Ulrichs, Sohn des Münzmeisters Konrad, zur Zeit Richters in Wien, aufgegeben, und dieser hat ihn für das Kloster entgegengenommen. Diese Handlung fand 1297 im Hause der Mutter in der Schenkenstraße in Wien in Gegenwart von [Bd. 4 S. 39 Z. 32-37] genannten Zeugen statt. Nach Abschluß dieses Geschäftes stellte Gottfried diese von ihm gesiegelte Urkunde aus und bekundet, daß er und seine Ehefrau Elisabeth ihren Herrn Leutold von Kuenring von der Aufgabe des Weingartens unterrichtet und dabei für den Weingarten entsprechend dem Landesrecht vollwertigen rᷝſcherm versprochen haben, wobei einer für den anderen haftet. Ferner haben sie Leutold von ihrer Zustimmung in Kenntnis gesetzt, daß Frau Jeutte beim Eintritt ihrer Enkelin Elisabeth in das Kloster Dürnstein diesem ein Haus in der Schenkenstraße in Wien gegeben hat. Sie verzichten auf alle Ansprache. --