Geographischer Ort Bischoflack
Bischoflack
Lade...
GND-ID
4 Ergebnisse
An diesem Ort ausgestellte Urkunden:
Gerade angezeigt 1 - 4 von 4
Urkunde Adelheit - 1291 Mai 25.(CAO, 1316-05-25) Adelheit, von FreiburgAdelheit [geb. von Pfirt], die Witwe Ulrichs von Regensberg, beurkundet daß sie vor dem Schultheißen Johann dem Biber von Zürich Herrn Ulrich von Rüsegg als Vogt genommen hat und mit dessen Einwilligung das ihr von ihrem verstorbenen Gatten hinterlassene Leibgeding an dem Hof in Oberweningen, den Konrad der Meier von Oberweningen bewirtschaftet, und der jährlich 35 Stück weniger ein Viertel Dinkel Zürcher Maßes einträgt, freiwillig in die Hand ihres Sohnes Leutold [VIII.] von Regensberg aufgegeben und geschworen hat, weder von ihm noch von jemandem, der den Hof hat, weder vor weltlichem noch vor geistlichem Gericht das Leibgeding zu verlangen. Ulrich von Rüsegg bestätigt als Vogt die Übertragung der Ausstellerin. --Urkunde Lûtold von Regenſ- berg - 1291 Mai 26.(CAO, 1316-05-26) Lûtold von Regenſ- bergLeutold [VIII.], der Sohn des verstorbenen Ulrich von Regensberg, beurkundet, daß er seiner Mutter Adelheid geb. von Pfirt seinen Hof in Niederweningen, zu dem der Kirchensatz von Weningen gehört, den Walter der Meier bewirtschaftet, mit allem, was dazu gehört an Rechten und Besitzungen, und all der Autorität [rᷝortfrûnde = mhd. ortvrüm(e)de Lexer III, 551 = auctoritas], die ein Sohn seiner Mutter geben kann, dafür gegeben hat, daß sie ihm auf seinen Wunsch und in Anbetracht seiner Notlage den Hof in Oberweningen und den Hof in Willach aufgegeben hat, die ihr von Leutolds Vater Ulrich als Leibgeding ausgesetzt worden sind. Die Verleihung erfolgt unter der Bedingung, daß Frau Adelheid den Hof in Niederweningen von Pfingsten (1291 Juni 10) an auf ein Jahr erhält und in dieser Zeit keine Veränderungen daran vornehmen soll. Will oder kann Leutold den Hof bis dahin für 300 Mark lötiges Silber Zürcher Gewichtes zurückkaufen, so soll ihm seine Mutter dafür den Hof ohne Widerrede und mit dem Recht, mit dem sie ihn übernommen hat, geben. Wird die Summe bezahlt, so soll sie dem Abt von Wettingen übergeben werden und so lang in seinem Verwahr sein, bis 250 Mark davon in Liegenschaften angelegt sind, die Eigentum Leutolds und Leibgeding seiner Mutter sein sollen. Die [von den 300 noch] verbleibenden 50 Mark sollen als Seelgerätstiftung für seine Eltern nach den Weisungen seiner Mutter angelegt werden. Kann oder will Leutold den Hof in Niederweningen in der festgelegten Zeit nicht zurückkaufen, so soll seine Mutter den Hof ohne Arglist so hoch sie kann verkaufen. Vom Erlös soll man dem Abt von Wettingen 300 Mark überantworten und die Summe in gleicher Weise wie angegeben anlegen. Den Überschuß [über die 300 Mark] soll man Leutold oder im Fall seines Ablebens seinen Erben ohne Widerrede und Verzug geben. Adelheid verpflichtet sich eidlich, diese Abmachungen einzuhalten. Wird das Geld dem Abt von Wettingen übergeben, so soll Adelheid das Leibgeding, das sie von Ulrich erhalten hat, in die Hand Leutolds oder dessen Erben aufgeben. Wird das Geld nicht mehr zu Adelheids Lebzeiten ausbezahlt, so verpflichtet sich Leutold sofort nach ihrem Tod zu einer Seelgerätstiftung von 50 Mark für seinen Vater und seine Mutter. In einem Anhang erklärt Adelheid ihr ausdrückliches Einverständnis mit allen Abmachungen. --Urkunde Cvͦnrat; Eberhart graven von Landouwe an Bvrcart; Cvͦnratdrie brvͦder genant von ſhalkeſbvrc; Rv̓diger - 1291 Mai 28.(CAO, 1316-05-28) Cvͦnrat; Eberhart graven von LandouweDie Grafen Konrad und Eberhard von Landau beurkunden, daß die drei Brüder Burkart, Rüdeger und Konrad von Schalksburg auf alle ihre Rechte und Ansprüche, die sie und ihre Erben auf den Hof in Thieringen, der Eigentum der Äbtissin und des Konvents von Wald ist, gegen eine bereits erfolgte Auszahlung von 4 Schilling und 2 Pfund freiwillig verzichtet haben. Die drei Brüder verpflichten sich, für sich und ihre Erben keine Ansprüche auf den Hof zu erheben. --Urkunde herman von wolfgerſorf an Gotſchalchen - 1291 Mai 31.(CAO, 1316-05-31) herman von wolfgerſorfHermann von Wolkersdorf beurkundet, daß er seinem Schaffner Gottschalk zwei Lehen in Ortweinsdorf und Schönpühel für 12 Pfund weniger 29 rᷝ(œinſmindreizich) Pfennige Wiener Münze verkauft hat; er wird den Besitz gegen fremde Ansprüche schützen und eventuelle Schadenersatzansprüche vergüten. --