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Kloster Auhausen

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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Heinrich von Lausbach und seine Ehefrau Gedrud beurkunden, daß sie um ihres und ihrer Vorfahren Seelenheils willen den rᷝarmen dvrfftigen im [Heiliggeist-]Spital zu München 4 Pfund Regensburger Pfennige gegeben haben, für sich als Seelgerät, für die Spitalinsassen zu einer ewigen Mahlzeit in die Krankenstube. Die 4 Pfund Regensburger wurden in 7 Pfund Münchener umgetauscht. Diese 7 Pfund Münchener sind mit anderem Gut auf einen Hof zu Ober-Giesing [bei München] angelegt, der rechtmäßiges Eigen Ottos von Eurasburg [B. Wolfratshausen] war. Was dieser Hof insgesamt einbringt, das soll man in [zwei] gleiche Teile teilen und dem jeweiligen Siechenmeister übergeben. Die Gülte des halben Hofes wird auf 6 Schillinge lange Münchener Pfennige eingeschätzt. Von diesen Pfennigen, gleichgültig, ob es mehr oder weniger werden, soll der [geistliche] Siechenmeister den Spitalsinsassen alljährlich am Tage nach Mariä Himmelfahrt eine Mahlzeit ausrichten, so weit das Geld reicht. Der jeweilige [geistliche] Siechenmeister oder Pfleger der Dürftigen soll die [Mittel für die] Mahlzeit am genannten Tage auslegen, selbst borgen oder leihen bis zu Michaelis, wo die Abgaben von dem Hof anfallen, und dann die Abgaben für das, was er vorgeschossen und geliehen hat, einnehmen. Wenn von dem Geld etwas übrig bleibt, soll man es bei der nächsten Gelegenheit für die Verpflegung der Spitalsinsassen verwenden. Wenn der Hof vom halben Teil weniger als 6 Schillinge einbringt, so sollen die Spitalsinsassen erhalten, was Gott von dem halben Teil gibt. Der [bürgerliche] Meister und der Pfleger des Hauses sollen mit dem Anteil der Insassen nichts zu tun haben als rᷝlieb und rᷝgvͦt, es sei denn, daß er rᷝhintten vnd vor phleger [bei Spital- und Wirtschaftsgebäude] ist. Wenn 2 Meister da sind, so soll der [geistliche] Siechenmeister sich in bezug auf den Hof nur um die Baulichkeit rᷝ(zimmer) und um nicht anderes kümmern. -- Zur Datierung: vgl. Urkk. Heiliggeistspital München S. 30: »um 1300⟨. Es ergeben sich keine sicheren Anhaltspunkte. »Die Zeugen verweisen eher in den Anfang des 14. Jh.⟨ --
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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Otte von Wellenwart [abg. bei Harburg] und sein Sohn Otto beurkunden, daß sie Frau Kunigund der Zollerin von Oettingen und ihren Kindern das Gut zu Schwörsheim [B. Nördlingen], das Lehen der Wellenwarter war, als Eigen überlassen und ihr aus freier Hand und als rechtmäßiges Eigen aufgegeben haben. -- Zur Datierung: Die Urkunde muß vor 1313 ausgestellt sein, denn 1313 verkauft Kunigund die Zollerin diese Güter an das Kloster Auhausen. Nach dem Register zu den Reg. Boic. ist Otto von Wellenwart letztmals 1299 Oktober 20 belegt. Die übrigen in der Urkunde genannten Personen lassen sich an anderer Stelle nicht nachweisen. --