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Urkunde Der Schvlthaiz vnde die Bvrger der ſtat von oberdorf - 1296 Januar 20.(CAO, 1321-01-20) Der Schvlthaiz vnde die Bvrger der ſtat von oberdorfSchultheiß und Bürger der Stadt Oberndorf beurkunden, daß der Streit zwischen Herrn Konrad, einem Deutschordensbruder, und seinem Vater, Herrn Heinrich Endinger, um Seelgerätsstiftungen geschlichtet ist: Heinrich soll bis Michaelis [29. September] 5 Pfund Tübinger in Grundbesitz anlegen; die Erträge daraus sollen am Jahrzeittag von Heinrichs verstorbenem Sohn Heinrich an Bedürftige verteilt werden. Nach dem 29. September 1296 soll er abermals 4 Pfund stiften, die in drei gleichen Jahresraten an Albrecht Bernhard ausgezahlt und von diesem gemeinsam mit Heinrich angelegt werden rᷝSwa ez gotte alre loblicheſt ſi vn̄ den ſelen alre nv̓ceſt. Ferner hat Heinrich einen Besitz in Winzeln, den Konrad Gunther und sein Bruder bewirtschaften und der 1 Malter Kerne und 1 Scheffel Roggen einbringt. Den Scheffel Roggen sollen die Klosterfrauen in Oberndorf zum Jahrzeittag seines [Heinrichs] verstorbenen Sohnes Hermann zur Aufbesserung ihrer Mahlzeit erhalten, das Malter Kerne soll am gleichen Tage an Bedürftige verteilt werden. Weiter hat er einen Besitz in Boll, den Lutfrid bewirtschaftet und der 3 Malter Kerne einbringt. Davon soll 1 Malter für das Seelenheil seiner verstorbenen Ehefrau Adelheid am Mauritius-Tag [22. September], ihrem Jahrtag, verwendet werden. Über die Verwendung soll Albrecht Bernhard bestimmen und die Verfügung darüber nach seinem Tode achtbaren Leuten übertragen. Die anderen beiden Malter soll Heinrich Endinger bis zu seinem Tode behalten, jedoch dafür sorgen, daß sie nach seinem Tode an seinem Jahrtage für sein und aller seiner Vorfahren Seelenheil an Bedürftige ausgeteilt werden. Die Überwachung kann er jemandem nach seinem Belieben anvertrauen. --Urkunde iohanneſ von Thiſcingen - 1296 Januar 19.(CAO, 1321-01-19) iohanneſ von ThiſcingenJohannes von Dischingen beurkundet, daß [das Kloster] Marchtal früher von seinem Vater, Heinrich von Dischingen, eine [Bd. 3 S. 440 Z. 29] näher bezeichnete Wiese bei Ammern in einer Notlage für 30 Pfund Haller gekauft hat. Der Verkauf geschah aus Not und nach Wissen des Ausstellers mit der Hand seines Herrn, des Grafen Rudolf von Tübingen. Heinrich hat das Geld auch erhalten rᷝvnd vertraib ſin noth vnd ſinen kumber mit den hallern. Sehr viel später sprach Johannes die Wiese mit der Begründung an, er hätte sie nicht aufgegeben, und zwang damit das Kloster, ihm nochmals 23½ Pfund Haller zu zahlen. Er gab dann die Wiese für sich und seine Kinder und Erben auf, obwohl er kein Recht daran hatte; er erhielt die genannte Summe und verwendete sie zu seinem Nutzen. Die Aufgabe geschah zur Sicherung der Klosters vor neuen Forderungen mit der Hand seines Herrn, des Grafen Gottfried [I.] von Tübingen. Er hat dem Kloster für sich, seine Kinder und Erben den Grafen Gottfried von Tübingen und nach ihm dessen ältesten Sohn als Bürgen gestellt. Sollten er, seine Kinder oder Erben künftig die Wiese erneut ansprechen oder das Kloster sonst an ihr schädigen, so soll Graf Gottfried, nach dessen Tod sein ältester Erbe oder seine Kinder, auf Kosten des Ausstellers in Tübingen solange Einlager halten, bis dem Kloster die Wiese unabstreitbar gemacht ist. Dafür setzt er dem Grafen Gottfried und dessen Kindern sein Gut zu Pfäffingen und seinen anderen Besitz solange zum Pfand, bis er das Kloster wegen der Wiese nicht mehr bedrängt. Graf Gottfried erklärt, daß er, nach seinem Tode sein ältester Sohn, dem Kloster rᷝburgen und rᷝwerer für die Wiese sein werden. Neben Johannes siegelten Graf Gottfried und die Stadt Tübingen. --