Geographischer Ort
Selz

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 6 von 6
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 Juni 29
    (CAO, 1315-06-29)
    Haug von Trostberg beurkundet, daß er seinem Herrn, Herzog Meinhard II. von Kärnten, Grafen von Tirol, Vogt von Trient und Brixen, seine Hälfte an dem Haus zu Trostberg, an dem Baumgarten und an dem Wald, die dazugehören, als Eigentum für 70 Mark Veroneser überlassen hat. Für diese Abmachung wird Haug überall, wo es notwendig ist, des Herzogs rᷝgewer sein. Haug hat dem Herzog auch alle Ansprüche abgetreten, die er gegenüber seinem [Haugs] Bruder wegen des Hauses haben könnte. Der Herzog hat dafür gelobt, daß er den Anteil, den Haugs Bruder an dem Haus in Velturns besitzt, nicht ohne Wissen und Zustimmung Haugs erwerben wird. Außerdem hat der Herzog gelobt, wenn er den Anteil von Haugs Vetter Ulrich von Velturns erwirbt und wenn Haug seinen Anteil an Velturns aufgeben will und ihn dem Herzog überläßt, daß er dann Haug in Trostberg dafür entschädigen und ihm Trostberg mit Baumgarten und Wald zurückgeben wird, wie Haug und sein Bruder es dem Herzog überlassen hatten. Haug soll dem Herzog sein Gut [Darlehen] in Höhe von 130 Mark oder 13 Mark Zins ohne Ansprüche von Seiten Haugs zurückgeben. Wenn Haug dem Herzog innerhalb dieser Zeit etwas von seinem Gut in Trostberg überläßt, soll ihn der Herzog in Velturns dafür entschädigen. [Der Sinn des folgenden Satzes läßt sich wegen eines verderbten Wortes nicht sicher ergänzen]. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 April 25
    (CAO, 1315-04-25)
    Der Bürgermeister Hug Ripelin und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Peter rᷝzvr Ackeſ seine Hofstatt zwischen der rᷝsvmmerwuninc und rᷝdeme dôrhuſe mit allem Recht, so wie sie gelegen ist, an Konrad Zoller, den Metzger, und dessen Ehefrau Gertrud verliehen hat. Diese sowie ihre Leibeserben und Nachkommen sollen davon jährlich 3 Pfund übliche Straßburger als Zins entrichten ohne Steigerungsmöglichkeit und ohne Ehrschatz von Seiten Konrads, Gertruds und deren Leibeserben. Wenn die Hofstatt in fremde Hand übergeht, ist Ehrschatz zu zahlen. Falls die Empfänger Baulichkeiten auf der Hofstatt verkaufen wollen, sollen sie sie zuerst dem Hofherren anbieten. Wenn er nicht soviel zahlen will wie andere Leute, sollen sie an diese nach ihren Abmachungen verkaufen. Die Käufer sollen Ehrschatz zahlen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 April 21
    (CAO, 1315-04-21)
    Otto von Rohr bekundet, daß er seinem Herrn, Bischof Wernhart von Passau, und dessen Gotteshaus weiter unten namentlich aufgeführte Güter verkauft hat. Sie gehören zu dem Gut, das Otto von Eckehart von Schlehdorf als Mitgift für dessen Tochter erhielt. Dies Gut hat Otto in einer Urkunde, die der Passauer Bischof von ihm über den Kauf besitzt, nach dem damaligen Stand verzeichnet. Die nachfolgend genannten Güter hat Otto dem Gotteshaus als Zinsgüter übergeben, ohne daß sie vorher von ihm oder seinem Schwiegervater, dem Schlehdorfer, als Lehen vergeben worden waren. Die Güter mit ihren Einkünften werden Bd. 5 S. 328 Z. 4-27 einzeln aufgeführt. Die beschriebenen Güter hat Otto dem Bischof zu der Zeit benannt, als der Kauf abgeschlossen wurde, und zwar vor den Zeugen, die dabei anwesend waren und in der Urkunde verzeichnet sind, die Otto über den Kauf ausgestellt hat. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 Mai 13
    (CAO, 1315-05-13)
    DieBrüder Seybot Otto und Heinrich von Reichenhall an dem Ort beurkunden, daß sie die zwei Pfund Pfennige Zins, die sie als rechtmäßiges Lehen von dem Dompropst Heinrich von Salzburg in seinem Amt in Reichenhall besaßen, an den Domdechanten Friedrich und das Domkapitel von Salzburg für 15 Pfund Pfennige verkauft haben. Die Brüder haben das Lehen freiwillig mit allen Rechten aufgegeben, so daß später weder sie noch ihre Ehefrauen noch ihre Freunde irgendein Recht, Anspruch oder Anrecht auf die Lehensnachfolge haben. Sie geloben, für alle Rechte 10 Jahre und darüber hinaus Bürgen zu sein. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 April 22
    (CAO, 1315-04-22)
    Bruder Heinrich v. Sigenhoven, der Komtur von Regensburg, beurkundet, daß er mit dem Rat der Brüder ihren Weingarten in Chærrein mit allem Zubehör, ausgenommen eine neue Rebpflanzung rᷝ(an ein new ſetze) an Sibot von Chærrein, dessen Ehefrau Lucie und dessen Bruder Heinrich zu Lebzeiten der drei Genannten verliehen hat. Davon müssen sie dem Ordenshaus jedes Jahr ein Pfund Regensburger entrichten, zahlbar bis zum Martinstag [11. November] oder einen Tag darauf. Falls die Empfänger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sollen der genannte Weingarten mit allem Zubehör und die zwei Häuser auf den Hofstätten den Brüdern ohne jeden Widerspruch frei werden, daß sie damit tun, was ihnen beliebt. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1290 April 24
    (CAO, 1315-04-24)
    Niklaus von Nußberg beurkundet, daß er Jaͤkklein dem Roͤſter zwei Hufen für 20 Mark Agleier versetzt hat, die eine, auf der Peter sitzt, liegt auf dem Chiͤnperg, die andere, auf der Janſ der Weber sitzt, liegt an dem Berg. Die beiden Hufen sollen Jaͤkklein mit dem Zins, der Steuer und den Rechtsansprüchen abgabepflichtig sein wie vorher Niklaus. Wenn Niklaus dem Jaͤkklein 20 Mark Agleier als Rückerstattung anbietet, sollen die beiden Hufen an Niklaus zurückfallen. --