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    Heínrich von Stouffenekk an ertzbiſcholf Chunraten von Salzburch / und ſínen nahchomen - 1294 Oktober 12.
    (CAO, 1319-10-12) Heínrich von Stouffenekk
    Heinrich von Staufeneck verspricht, seinem Herrn, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg, und dessen Nachkommen mit ganzer Treue zu dienen. Seine und seiner Ehefrau Elisabeth (Tochter Friedrichs von Velben) zukünftige Kinder wird er bei dem Gotteshaus Salzburg halten. Sollte eines seiner Kinder sich gegen den Willen des Erzbischofs dem Dienst des Gotteshauses Salzburg entziehen, so geht es allen Rechtes an Eigentum und Lehen des Gotteshauses verlustig. [Dieser Besitz] fällt dann Heinrichs anderen Kindern zu, die dem Erzbischof gehorsam sind. -- Vgl. Corpus Nr. 2180. --
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    Rudolf vitztuem von Frieſach an Biſcholf · Ch ·; h zren vnd dem Gotteſhauſ von Salzburch; sinem Gotteſhauſ ze Salzburch - 1294 Oktober 10.
    (CAO, 1319-10-10) Rudolf vitztuem von Frieſach
    Rudolf [von Vansdorf], Vitztum von Friesach, beurkundet, daß er sich seinem Herrn [Erz-]Bischof Konrad [IV.] und dessen Gotteshaus zu Salzburg gegenüber urkundlich verpflichtet hatte [Corpus Nr. 1883], den Turm unter Reisberg von Ansprüchen des Heinrich von dem Turm und von seinem [Rudolfs] Herrn [Ulrich] von Heunburg zu lösen. Außer dem Turm sollte er in Jahresfrist dem Erzbischof und dem Gotteshaus noch 18 Mark Pfennige freier Gülten kaufen und überantworten. Bis jetzt hat Rudolf für den Turm und für die Gülten je 50 Mark Silbers aufgewendet. Er wird noch so viel dazukaufen, bis 18 Mark Gülten erreicht sind. Erhält Rudolf die ihm und seinen zum Gotteshaus geheirateten Erben vom Erzbischof verliehene Burg Stein im Lavanttal nicht, so müssen Erzbischof und Gotteshaus die für Turm und Gülten bisher aufgewendeten 100 Mark Silbers abgelten. Ebenso alles, was er ferner für den Turm und die 18 Mark Gülten noch aufwendet, sowie die 100 Mark Silbers und 300 Mark Aglaier, die er dem Grafen [Albrecht] von Görz geliehen hat und die bei der letzten Abrechnung von seinen Gülten, die ihm das Gotteshaus schuldet, einbehalten worden sind. -- Vgl. Corpus Nr. 1833, 2204. --
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    Rudolf von vanſdorf / viztuͦm ze friſach an Erzbiſcholf Chvm zvon Salzbuͦrch - 1294 Oktober 9.
    (CAO, 1319-10-09) Rudolf von vanſdorf / viztuͦm ze friſach
    Rudolf von Vansdorf, Vitztum zu Friesach, verspricht seinem Herrn, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg, daß er oder seine Erben den in Einach von dem Seiden gekauften und vom Erzbischof an ihn [Rudolf] und seine Erben als Lehen geliehenen Zehnten für 11 Mark Silbers an Konrad oder dessen Nachfolger verkaufen wird, wenn es von ihm [Rudolf] oder seinen Erben verlangt wird. Haben er oder seine Erben die 11 Mark erhalten, so sollen sie den Zehnten aufgeben und die vom Erzbischof erhaltene [Lehens-]Urkunde zurückliefern. --
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    her johannes Brechter; Rat von zúrich an gotzhuſe / der Abteie von zúrich / Vnd vuͤgete; sweſtern vnd dem gotzhuſe von wurmſpach - 1294 September 30.
    (CAO, 1319-09-30) her johannes Brechter; Rat von zúrich
    Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Frau Berchta Tumbschina, Ehefrau des Zürcher Bürgers Wetzel der Huller, ihr [Bd. 3 S. 266 Z. 33-35] der Lage nach beschriebenes eigenes Haus im Einverständnis und mit der Hand ihres Ehemannes Wetzel der Abtei Zürich aufgab und die Weiterverleihung als Besitz an das [Zisterzienserinnenkloster] Wurmsbach für einen jährlichen [Rekognitions-]Zins von 1 Pfennig veranlaßte. Nachdem Äbtissin und Kloster [Wurmsbach] das Haus 3 Tage und 6 Wochen ohne Ansprache besessen haben, lieh es die Äbtissin an Frau Berchta und ihren Ehemann zu deren Lebzeiten für einen jährlich am 14. September zu entrichtenden [Rekognitions-]Zins von 1 Pfennig. Nach deren Tod haben die Erben mit dem Haus nichts zu tun, und es ist dem Kloster frei. -- Vgl. Corpus Nr. 1917. --
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    Jacob der ſchvlthetze von Raprechtſwile an Abt / vn̄ der Conuent von Rvti; Abte / vn̄ ſinem Conuent ze Rvti - 1294 vor September 24.
    (CAO, 1319-01-01) Jacob der ſchvlthetze von Raprechtſwile
    Jakob, der Schultheiß von Rapperswil, beurkundet, daß er die Vogtei über den Hof zu Unterbach, die er als Lehen vom [Kloster] St. Gallen hatte, mit allen ihm daran zukommenden Rechten an Abt und Konvent von Rüti für 3 Mark Silbers und 1 Pfund Züricher verkauft hat. Er hat das Geld erhalten und die Vogtei als [Unter-]Lehen an Leute ihres Gotteshauses verliehen. Er bindet sich für sich und alle seine Nachkommen, die Vogtei allezeit ohne Widerspruch und ohne Schädigung an Leute des Klosters, oder an wen sie es sonst wünschen, zu leihen. Er [und seine Nachkommen] sind für immer daran gebunden. Sollte indessen das Kloster Rüti die direkte Verleihung von St. Gallen erreichen, so werden Jakob oder seine Erben das Lehen ohne Kosten für sie aufgeben, und sie sollen es fernerhin von St. Gallen empfangen. -- Vgl. Corpus Nr. 2019. --
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    Abbet · Eberhart · vn̄ div ſamenunge deſ cloſterſ · Zviwltvn an Hermannen von · Anmerchingn̄ · den chirherren der kirchen - 1294 Oktober 1.
    (CAO, 1319-10-01) Abbet · Eberhart · vn̄ div ſamenunge deſ cloſterſ · Zviwltvn
    Es wird beurkundet, daß Abt Eberhard und der Konvent des Klosters Zwiefalten von Herrn Hermann von Emerkingen, Kirchherrn der Kirche des Dorfes Zell, für dessen Lebzeit die Erträge von 5½ Hufen, die zur Kirche Zell gehören [näher bezeichnet Bd. 3 S. 268 Z. 5-6], für 16½ Mark Silbers und 43 Pfund Haller Pfennige gekauft haben. Dazu gehört auch der Ertrag des Fischereirechtes in Zell, außer so lange Hermann sich in Zell aufhält. Am gleichen Tage und gleichen Ort kauften Abt und Konvent von Zwiefalten von Herrn Rudolf von Emerkingen mit dem gleichen Geld, das Rudolf mit Hermann gemeinsam erhielt, die Äcker und Waldstücke in rᷝWatinwanch, die Rudolf bei der Erbteilung mit seinem Bruder Walter, Ritter von Emerkingen, zugefallen waren. Ferner wurde vereinbart, daß die Gerichtsbarkeit in dem Dorf Zell künftig von Hermann und dem Kloster gemeinsam durch ihre Bevollmächtigten ausgeübt werden sollte. Die Erträge aus dem Gericht sollen beide Bevollmächtigten teilen. Ebenso sollen Besitzwechselabgaben rᷝ(velle) von Leuten, die zur Kirche von Zell gehören, durch Hermann und das Kloster gemeinsam eingenommen werden. Beide Parteien werden keine Klage erheben, wenn Leute, die nach Zell oder Zwiefalten gehören, sich [ehelich] verbinden. -- Vgl. Corpus Nr. 1846. --
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    Margret von Streitweſen an Abte vnd der S *******ze Chotweig - 1294 Oktober 13.
    (CAO, 1319-10-13) Margret von Streitweſen
    Margret von Streitwiesen, ihr Sohn Heinrich und ihre Tochter Agnes von Fahndorf beurkunden, daß sie von ihrem Eigentum in Gösing 60 Pfennige Gülten von Gerlach und 38 Pfennige Gülten von Ortwin aufgenommen haben, die diese von ihnen zuvor als Lehen hatten. Diese Gülten haben sie Abt und Konvent von Göttweig geschenkt und werden dafür rᷝſherm und rᷝgewœr sein. -- Vgl. Corpus Nr. 1143, 1987, 2012, 2076. --
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    graue Friderich von Fúrſtenberg an conuente deſ cloſterſ vfen Houe ze nidingen; priorinne - 1294 Oktober 15.
    (CAO, 1319-10-15) graue Friderich von Fúrſtenberg
    Graf Friedrich von Fürstenberg gibt für sich und alle seine Erben alle Rechte an dem Gut Hondingen, seinem Lehen, an die Priorin und den Konvent von Neidingen auf. [Dieses Gut], rᷝdaz deſ manneſ von fúrſtenberg [Eigenname?] rᷝwaz und von 4 [Bd. 3 S. 272 Z. 7-9] namentlich genannten Lehensleuten bewirtschaftet wird, hatte Walther Brot, Bürger von Schaffhausen, gekauft und an Priorin und Konvent von Neidingen geschenkt. --
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    Urkunde
    chuͦnrat von Læutebach an frawͦen hintz alten hohnawͦ - 1294 Oktober 14.
    (CAO, 1319-10-14) chuͦnrat von Læutebach
    Konrad von Lautenbach beurkundet, daß er seinen Hof zu Bergarn dem Frauenkloster Altenhohenau für 41 Pfund Regensburger Pfennige verkauft und den Frauen zur Sicherheit Gebhart von Aufhausen als rᷝſalmann [Schutzherrn] in Erding in öffentlicher Gerichtsverhandlung vor Eckhart dem Zulsdorfer als dem bevollmächtigten Richter gestellt hat. Dort haben auch alle seine Geschwister auf den Hof verzichtet und ihn ohne Einspruchsmöglichkeit den Frauen aufgegeben. Da einige Geschwister minderjährig waren oder nicht erscheinen konnten, sind Konrad und sein Vetter [Onkel?] Gebhart von Aufhausen den Frauen Bürgen, daß sie vor Ansprache geschützt bleiben. Sollte der Salmann innerhalb Jahresfrist sterben, so werden Herr Georg von Ottenhofen und Konrad selbst den Frauen Bürgen sein, bis sie mit einem [neuen] Salmann in die Besitzverhältnisse eingesetzt werden. --
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    Heinrich von Baldolzh; Mehthilt min wirtin an brvͦderen Sante Johanneſes deſ Spitals von Jeruſalem zefrib ~g; frowen vn̄ dem Cloſter ze adelnhuſen bi frib ~g der Bredier ordens - 1294 September 30.
    (CAO, 1319-09-30) Heinrich von Baldolzh; Mehthilt min wirtin
    Heinrich von Balzenheim und seine Ehefrau Mechthild, Bürger von Breisach, beurkunden, daß sie ihre [Bd. 3 S. 267 Z. 12-20 mit Verwaltern und Abgaben] aufgezählten Güter in Biesheim, Batzenheim, Ensesheim, Urschenheim und Heiteren gemeinsam als Almosen den Johannitern in Freiburg und dem Dominikanerinnenkloster Adelhausen mit allen ihren bisherigen Rechten als Eigentum überantwortet und diese in die Besitzverhältnisse eingesetzt haben. Die Aussteller haben zu ihrer beider Lebzeiten die Güter als Lehen zur Nutznießung für einen jährlichen [Rekognitions-]Zins von 1 Schilling Pfennigen zurückempfangen. Sie haben für sich und alle ihre Erben auf alle Rechte [an den Gütern] verzichtet und werden in keiner Weise versuchen, die Schenkung ganz oder teilweise zu beeinträchtigen. --