Geographischer Ort Großgartach
Großgartach
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Urkunde Albreht von Howenſtein an Herren von Mvlenbr une - 1286 Juni 9.(CAO, 1311-06-09) Albreht von HowenſteinAlbrecht von Hohenstein beurkundet, daß er sich mit den Stiftsherren von Maulbronn freundschaftlich geeinigt hat wegen der Benutzung seiner Kelter für die Weinernte der Herren von Maulbronn, die aus vier von Albrechts Altvordern herrührenden Morgen Weingarten am Wartenberge bei Großgartach einkommt. Die Bedingungen für die Benutzung sind folgende: Albrecht wird in die Kelter zwei Butten einsetzen, in die vier Fuder Wein hineingehen. Wenn die Maulbronner zur Kelter kommen, und die Kelter wird von jemand anderem benutzt, so sollen die Maulbronner nach dem [für sie] ersten Säcker [vgl. darüber Reg. Nr. 679], den der angetroffene Benutzer aufgeschüttet hat, aufschütten, und nach ihrem Säcker soll dann derjenige dazwischen aufschütten, dem es Albrecht oder sein Bote erlaubt; und so sollen dann die Maulbronner mit ihrem Partner immer abwechselnd aufschütten, bis der Wein von ihren 4 Morgen aller ausgepreßt ist. Werden die Maulbronner von Albrecht oder seinem Boten irgendwie beim Keltern hingehalten oder vernachlässigt, und können sie das mit zwei Rittern bezeugen, so können sie ihren Wein keltern lassen, wo sie wollen. [Es geht daraus hervor, daß die Maulbronner gebunden waren, für die Weinernte aus den vier Morgen die Hohensteinsche Kelter zu benutzen und die Hohensteiner dafür zu entschädigen.] Wenn aber der Bote der Herren von Maulbronn sich versäumt mit dem Aufschüttten, wenn die Zeit dazu da ist, und wenn man das mit zwei Rittern bezeugen kann, dann soll der Maulbronner Bote warten, so daß er als letzter aufschüttet. Diese freundschaftliche Vereinbarung soll die Rechte etwaiger Dritter an der Kelterbenutzung nicht berühren. --