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Stephansfeld (Brumath)

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Giſele; hvͥgi; kvͤnzi an fron annen; hern Dietrichen von keppenbach - 1297 März 2.
    (CAO, 1322-03-02) Giſele; hvͥgi; kvͤnzi
    Gisela, Witwe Hugs von Tußlingen, und Hugs Söhne Hügi und Künzi beurkunden, daß sie den Hof zu Teningen mit allem Zubehör und Recht für 48 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes an Dietrich von Keppenbach, dessen Ehefrau Anna und deren Kinder verkauft haben. Sie haben das Geld von Dietrich erhalten und ihm den Hof mit ihrer dreier Hand zu Freiburg unter der Laube vor Gericht aufgegeben und ausgefertigt. Das geschah mit Rat und Zustimmung ihrer nächsten Verwandten von väterlicher und mütterlicher Seite, die vor Gericht eidlich erklärten, daß den Ausstellern mit dem Verkauf gedient sei. --
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    Urkunde
    burgerr von Mellingen; Hug der schulthaitzo an sweſter Mechthilt - 1297 Februar 24.
    (CAO, 1322-02-24) burgerr von Mellingen; Hug der schulthaitzo
    Schultheiß Hug und die Bürger von Mellingen beurkunden, daß ihr verstorbener Bürger Rudolf von Baden mit Zustimmung seines Sohnes Johannes an seine Tochter, Schwester Mechthild, im Kloster Wettingen ein Gut zu Remetswil zu ihrem Lebensunterhalt gegeben hatte, das jährlich 3 Stück und 30 Eier und 2 Hühner einbringt. Nach Mechthilds Tod soll das Gut dem Kloster Wettingen zufallen. --
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    Urkunde
    Rat von Offenb ~g; walther von Ortenberg an Mehthilt; Probeſte / vn̄ der ſamenunge / vf dem Berge ze knieboz; vro Mehthilt / diu vicgellerin - 1297 Februar 26.
    (CAO, 1322-02-26) Rat von Offenb ~g; walther von Ortenberg
    Schultheiß Walter von Ortenberg und der Rat von Offenburg beurkunden, daß Frau Mechthild die Vicgellerin vor Gericht 3 Jucharten fruchtbaren Ackerbodens im Offenburger Bann, [Bd. 4 S. 48 Z. 8-12] der Lage nach mit den darauf liegenden Abgaben genannt, dazu 10 Schillinge Pfennige Zinses auf einem Brotbank unter der Brotlaube in Offenburg, die Konrad Stivel von ihr als Erb[-Lehen] hat, an Propst und Konvent zu Kniebis im Schwarzwald zu deren freier Verfügung als Besitz überlassen hat. Acker, Zins und alle dazugehörigen Rechte hat Mechthild dem Kloster aufgegeben und aus ihrer Verfügungsgewalt ordnungsmäßig in die des Klosters übertragen. Das Kloster hat dann die 3 Jucharten an Mechthid als Leibgedinge gegen einen jährlichen [Rekognitions-] Zins von 4 Pfennigen zu Martini verliehen. Nach ihrem Tode fallen die Äcker wieder an das Kloster. Außerdem haben sie ihr und Mechthild, der Tochter des verstorbenen Friedrich Aspech, den Zins auf dem Bank als Leibgeding gegen [einen] jährlichen [Zins] von 2 Pfennigen verliehen. Nach beider Tod fällt der Zins und der Bank an das Kloster zurück. Die beiden Frauen Mechthild haben für sich und alle ihre Erben auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel [Bd. 4 S. 48 Z. 1-6] verzichtet, mit denen sie die Urkunde oder deren Bestimmungen anfechten könnten. Auf Bitte der genannten rᷝperſonen wird die Urkunde mit dem Stadtsiegel von Offenburg besiegelt. -- Zu Konrad Stivel vgl. Text, Anm. 4 zu Urk. 2558. --
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    Urkunde
    Hartman der Pevchaimær an Biſchof Chvnraden von Regnſpvrch - 1297 Februar 27.
    (CAO, 1322-02-27) Hartman der Pevchaimær
    Hartmann der Poikamer beurkundet, daß er die Vogtei über den Hof und den Weingarten Poikam Bischof Konrad [V.] von Regensburg aufgegeben, auf seine bisherigen Pfandschaftsansprüche darauf verzichtet und sich verpflichtet hat, seine beiden Brüder Hänsel und Karl bis zur kommenden Mitterfasten [24. März] ebenfalls zum Verzicht auf die Vogtei zu bewegen. Er hat dem Bischof 3 [Bd. 4 S. 48 Z. 27] namentlich genannte Bürgen gestellt. Wenn die Brüder nicht auf die Vogtei verzichten, so soll sie trotzdem dem Bischof frei sein, Hartmann außerdem 30 Pfund Regensburger Pfennige dem Bischof [als Strafgeld] zahlen. Unterläßt er das, so sollen die Bürgen nach Mahnung des Bischofs in Regensburg auf Hartmanns Kosten Einlager halten und ohne Erlaubnis des Bischofs die Stadt nicht wieder verlassen. --