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Wöllan

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1296 vor September 29
    (CAO, 1321-01-01)
    Bertold von Kiens [bei Brixen, Südtirol] und seine Frau Perhte beurkunden, daß sie dem Altar der Heiligen Elisabeth des Konvents des Klarissenklosters in Brixen als Seelgerätsstiftung einen Hof, der in Nautſ rᷝce Chreucen liegt, übergeben haben. Diesen Hof hatten Berthold und seine Frau von dem [nicht näher genannten] Heuzen rechtmäßig für zehn Mark und fünf Pfund Berner Münze gekauft. Die Abgaben des Hofes belaufen sich auf 23 Galvei Roggen, sieben Galvei Weizen und einen Scheffel Gerste sowie 50 Schillinge zum Festtag der Heiligen Helene [Datie\rung unsicher, vgl. Grotefend, Taschenbuch der Zeitrechnung, S. 64]. Weiterhin sind von diesem Hof folgende Abgaben zu entrichten: ein Lamm zur Fastnacht, zu Ostern ein Ziegenkitz und 30 Eier, zu Weihnachten zwei Stück [Schweine-] Fleisch, nämlich einen Vorderschinken und eine Keule, und schließlich zur Erntezeit zwei Hühner und 30 Eier. --
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    Urkunde
    1296 November 7
    (CAO, 1321-11-07)
    Adelheid von Ensisheim [Oberels.] beurkundet, daß sie mit Einwilligung ihres Vogtes Egolof von Breisach der Priorin und dem Konvent der Dominikanerinnen des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] eine Seelgeräts\stiftung gemacht hat. Es handelt sich dabei einerseits um drei Stück Rebland, die im Bann der elsässischen Gemeinden Ammerschweier und Sigolsheim liegen. Andererseits umfaßt die Seelgerätsstiftung diverse Abgaben in Form von Weißwein, Hühnern, Kapaunen und Roggen, die von mehreren elsässischen Gütern zu entrichten sind, deren Lage und Bewirtschafter im folgenden [Bd. V, S. 558 Z. 33 -- 41] näher beschrieben werden. Letztlich übereignet Adelheid dem Kloster Unterlinden ein halbes Joch Reben im Bann von Sigolsheim, das sie jedoch als Leibgedinge, also mit einem Nutzungsrecht auf Lebenszeit, von den Dominikanerinnen zurückerhält. Von diesem Gut, das nach ihrem Tode vollständig in den Besitz des Klosters Unter\linden übergeht, muß Adelheid jährlich ein Ohm Weißwein als Zins an die Klosterfrauen abführen. Schließlich versichern sowohl Adelheid als auch die Priorin und der Konvent des Klosters, daß die Übertragung des Leibgedinges nach den vorher vereinbarten Bedingungen vonstatten ging. --