Geographischer Ort
Kloster Magdenau

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    Hainrich von Sigenhouen an Tvͤſchen hovſes - 1280 März 20.
    (CAO, 1305-03-20) Hainrich von Sigenhouen
    Heinrich von Siegenhofen bekundet, daß er, um in den Deutschherrenorden eintreten zu können, 330 Pfund Regensburger Pfennige zahlen sollte, deren Zahlung er nicht gut verweigern konnte, durfte noch wollte. Zu diesem Zwecke hätte er sehr leicht von seinem Vermögen durch Verkauf und Versatz die Summe aufbringen können, aber nur so, daß dann seine Kinder Schaden und Mangel gehabt hätten. Seine rᷝfriunde (Verwandte oder Freunde) rieten ihm, das Vermögen nicht aus seiner Gewalt zu geben, sondern die Summe aus den Erträgnissen des Vermögens abzuzahlen, nämlich 1) aus einem Haus zu Regensburg rᷝSinwelle genannt und einst dem Probst von Obermünster gehörig, 2) mit einem Pfund aus dem Zoll von Regensburg, 3) Aus allen seinen Weingärten, 4) mit einem halben Pfund aus einem Hof zu See, 5) aus einem Hof zu Neukirchen, 6) aus einem Hof zu Chraten, 7) aus 4 Höfen zu Siegenhofen, 8) aus 3 Höfen zu Krumbach und 9) aus 2 Höfen zu Leihtowe. Hat Heinrich von Siegenhofen so die Summe abgegolten, dann soll das genannte Vermögen, also Haus, Zoll, Weingärten und Höfe seine Tochter Elisabeth solange haben, bis sein Sohn Friedrich es für 150 Pfund Regensburger Pfennige von Elisabeth abgelöst hat. --
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    Urkunde
    Friderich Von toggenburc an cloſter ze Maggenoͮwe - 1280 Februar 28.
    (CAO, 1305-02-28) Friderich Von toggenburc
    Friedrich (III.) Graf von Toggenburg beurkundet, daß er der Äbtissin und dem Konvent von Magdenau 1 Eigen zu Moos, 2 Eigen zu Schwarzenbach, 1 Eigen zu Gebsatal und den Eigenmann Heinrich den Zehender gegeben habe, ferner ein Lehen zu Ermatingen, das Härtnid von Schwalbenstein von ihm zu Lehen hatte und das von Stift Reichenau rührte. Dieses Lehen gab der Graf der Reichenau auf, damit es den Klosterfrauen geliehen werden könne. --