Geographischer Ort Geras
Geras
Lade...
GND-ID
9 Ergebnisse
An diesem Ort ausgestellte Urkunden:
Gerade angezeigt 1 - 9 von 9
Urkunde Urkunde 1286 November 19(CAO, 1311-11-19)Heinrich Graf von Veldenz und seine Vettern, Walther und Heinrich von Geroldseck, bekunden, daß sie von Bischof Konrad von Straßburg 240 Mark Silber erhalten haben. Dafür geben sie ihm und dem Domstift von Straßburg für sich und ihre Erben alles Recht, Ansprache und Forderung auf das Gut und Dorf Ernoldsheim [b. Dossenheim, Kr. Zabern] mit allem Zubehör auf und versichern, daß sie kein Recht mehr daran haben und es freies Eigentum des Domstifts ist. --Urkunde 1286 August 31(CAO, 1311-08-31)Heinrich Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern bekundet für sich seinen ältesten Sohn Otto und für alle seine Erben, daß er von seinem Schwager Herzog Albrecht von Österreich und Steiermark die Mitgift und Aussteuer vollkommen erhalten hat, die König Rudolf [von Habsburg] dem genannten Sohn Otto bei der Vermählung mit Rudolfs jetzt verstorbener Tochter Mathilde zugesichert hatte. Er und seine Erben werden in dieser Sache keine Ansprache erheben. -- A und BUrkunde 1286 November 29(CAO, 1311-11-29)Heinrich von Pappenheim, Marschall des römischen Reiches, bekundet wegen des Gutes, das Konrad Reimbot und sein Neffe Konrad, Bürger von Augsburg, von ihm und seinen Vorfahren lange als rechtes Lehen gehabt haben, folgendes: Das Lehen wurde ihnen streitig gemacht und sie konnten darüber keinen Rechtsentscheid erhalten. Er [d. h. Konrad Reimbot] mußte den, der es ihm genommen hatte, mit dem Boten des Vogtes vor Gericht zwingen. [Nach Z. 27 hat er den hier gemeinten Mann gefangen gesetzt]. Dieser Sache nahmen sich der Bischof von Augsburg, zwei Chorherren und der Rat der Stadt Augsburg an. Konrad hat den Gefangenen dem Bischof und den Bürgern herausgegeben unter der Bedingung, daß der Bischof ihn vor Feindschaft und Schaden schütze und sein Rechtshandel zum Abschluß käme. Der Bischof bestellte ein Schiedsgericht, und zwar aus den Chorherren den von Hirsdorf und Heinrich von Beringen, als Vertreter der Bürger den Fvndan und Otto den Hvrnloher. Diese setzten durch Mehrheitsbeschluß fest: Was Konrad Reimbot und sein Neffe von Heinrich zu Lehen haben, sollen sie durch Urteil der Pappenheimer Lehensleute rechtlich behaupten. Auf diesen Bescheid rief Heinrich seine Lehensleute, wie er verpflichtet war, weil es ihn betraf, auf die Treppe bei der Gertrudenkapelle zusammen. Da trat Konrad Reimbot mit Fürsprechen auf und klagte: Von dem Lehen, das er und sein Vater lange von Heinrich und dessen Vorfahren gehabt hätten, sei ihm ein Teil ohne Recht entzogen worden. Er verlangte ein Urteil, wie er sein Lehen behaupten solle, das er und sein Vater bisher in rᷝſtiller gwer gehabt hätten. Ihm wurde auferlegt, es mit Eid (rᷝmit ſinen zwain vingern) zu tun. Darauf zählte er die [Bd. 5 S. 244 Z. 41 bis S. 245 Z. 5] verzeichneten Güter auf und behauptete sie gemäß dem Urteil mit seinem Eid. Darauf verlangte er einen Beschluß, daß Heinrich ihm das urkundlich bestätigen sollte. Dies wurde ihm zugebilligt. Darauf stellte Heinrich zur Sicherung für sie und für sich diese Urkunde mit seinem Siegel aus und versprach, ihnen das [Urteil] zu rᷝſchermen. --Urkunde 1286 November 20(CAO, 1311-11-20)Wörtlich gleiche Zweitschrift von Corp. Nr. 847, doch ohne den Zusatz [Bd. 2 S. 198 Z. 30 - 42] mit Bestimmungen über das Verfahren, wenn einer der 6 Schiedsleute stirbt. Dieses Verfahren wird in Corp. Nr. 848 gesondert festgesetzt und bekundet. Demnach bietet Corp. N 319 den ursprünglichen Text, während Corp. Nr. 847 erst geschrieben ist, nachdem das Zusatzabkommen von Corp. Nr. 848 formuliert war. --Urkunde 1286 August 27(CAO, 1311-08-27)Kuno von Bergheim der Alte, Bürger von Straßburg, bekundet, daß er dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Straßburg geschworen hat, wie ein rechter Bürger in Straßburg zu wohnen, wenn sie ihn dazu auffordern. Verzichten sie darauf, bleibt er außerhalb ansässig. Er verspricht, ihnen im Kriegsfall zu helfen und seine Burg zu öffnen, wie auch sie ihm helfen sollen wie einem Bürger, sofern er es bedarf und ein Recht darauf hat. --Urkunde 1286 August 31(CAO, 1311-08-31)Heinrich Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern bekundet für sich seinen ältesten Sohn Otto und für alle seine Erben, daß er von seinem Schwager Herzog Albrecht von Österreich und Steiermark die Mitgift und Aussteuer vollkommen erhalten hat, die König Rudolf [von Habsburg] dem genannten Sohn Otto bei der Vermählung mit Rudolfs jetzt verstorbener Tochter Mathilde zugesichert hatte. Er und seine Erben werden in dieser Sache keine Ansprache erheben. -- A und BUrkunde 1286 Juli 25(CAO, 1311-07-25)Ulrich der Freie von Freinstein bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Erben und seiner Brüder Heinrich und Markart auf Rat aller seiner Verwandten auf die Ehrengabe, die er und seine Vorfahren aus Gnade und nicht aus Recht jährlich von dem Kloster Geras [Nieder - Österr. Bezirk Horn] in Gestalt von 4 rᷝgefiltzten Schuhen erhalten hat, verzichtet. Er, seine Brüder und seine Erben sollen keinen Anspruch auf die Schuhe mehr erheben, da es sich um eine Ehrung und nicht um ein Recht handelte. Es wäre ein schwerer Schlag für seine, seiner Vorfahren und Erben Seele, wenn auf diese Ehrung nicht verzichtet würde. Dafür hat der Konvent von Geras ihm versprochen, fleißig für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren zu beten. --Urkunde 1286 Juli 30(CAO, 1311-07-30)Rudolf von Güttingen, Freiherr rᷝab dem Turne, bekundet, daß er seinen Hof zu Rvͦtirſhuſen, der zur Hälfte dem Spital zu Konstanz gehört, dem Spital und dessen [Bd. 5 S. 239 Z. 19 - 20] genannten Pflegern für 12 Mark lötigen Silbers Konstanzer Gewichtes verkauft hat. Er hat das Silber erhalten, hat den Hof den Pflegern aufgegeben, auf alle Rechte verzichtet und ihnen die rᷝgewer mit allem Recht gegeben. Er verspricht weiter, dafür zu sorgen, daß sein Vetter Heinrich von Güttingen einen Monat, nachdem er aus der Acht gelöst ist, in der er sich befindet, für sich, seine Nachkommen und Erben auf seine Rechtsansprüche auf den Hof verzichtet. Hierfür hat Rudolf zwei Bürger von Konstanz, Heinrich den Illighäuser und Jakob Spæzze, als Geiseln gestellt, die Einlager halten müssen, solange Rudolf den Verzicht seines Vetters Heinrich nicht bewirkt hat. Wenn einer der Bürgen stirbt, muß Rudolf selber in den nächsten 8 Tagen sich nach Konstanz in Einlager begeben, bis er einen andern gleichwertigen Bürgen gestellt hat. Rudolf soll auch veranlassen, daß neben seinem eigenen Siegel auch Heinrich die Urkunde besiegelt, wenn er aus der Acht gelöst ist. --