Aufbewahrende Institution Vollrads, Schlossarchiv
Vollrads, Schlossarchiv
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Urkunde 1290 Februar 7(CAO, 1315-02-07)In Verfolg der vorigen Urkunde [Corpus N 431] bestätigt Eberhard der Kämmerer von Mainz für Heinrich Rode, den Ritter von Alzey, die dort beschriebene Teilung der von Heinrich, dessen Bruder und dessen Erben gemeinsam besessenen Lehen in genau übereinstimmendem Wortlaut. Weiter bekundet er, daß Heinrich diese Lehen vor ihm aufgegeben und gebeten hat, sie seinem Schwiegersohn Herrn Hug, Ritter von Muͦnnenſheim [wohl Mommenheim, Kr. Alzey], und seiner Tochter Lukard gegen Zahlung von 150 Mark als rechtmäßige Morgengabe zu übertragen. Eberhard bestätigt die Teilungen und die Übertragung der genannten Lehen um Heinrichs willen an dessen Schwiegersohn und Tochter. --Urkunde 1290 Februar 7(CAO, 1315-02-07)Eberhard der Kämmerer von Mainz beurkundet, daß Herr Heinrich Rode, der Ritter von Alzey, zu ihm gekommen war und zwischen sich und seinem Bruder sowie dessen Kindern die Teilung der Lehen gefordert hatte, die er von Eberhard gemeinsam mit ihnen innehatte und die er bei einer rechtmäßig angesetzten Tagung erhielt, als Eberhards [Bd. 5 S. 319 Z. 36 - 38] genannte Leute die Teilung durchführten. Eberhard verleiht jetzt die genannten Lehen an Heinrich Rode und dessen Tochter Lukard, die Ehefrau des Ritters Herrn Hug von Muͦnnenſheim [wohl Mommenheim, Kr. Alzey], und deren Erben, Söhne wie Töchter, als rechtmäßiges Erblehen, und zwar sowohl die Lehen, die Heinrich vor Eberhard durch dessen Leute zugeteilt worden waren als auch diejenigen, die er allein (rᷝane gemeinſchaft) von Eberhard besaß. --Urkunde Mainz, Stift St. Viktor, Propst Berthold an Eberbach, Kloster - 0.0.1178(LBA, 1178-12-31) Mainz, Stift St. Viktor, Propst Berthold