Aufbewahrende Institution
Liestal, Staatsarchiv

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Archiv-Typ:

Staatsarchiv

Archiv-Ort:

Ort
Liestal


In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    Froburg, Graf Ludwig von an Bistum Basel, Bischof Lütold - 21.10.1245
    (LBA, 1245-10-21) Froburg, Graf Ludwig von
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    Urkunde
    Niederhohenburg, Kloster, Äbtissin Willebirgis an Bistum Basel, Bischof Lütold (Elekt) - 27.6.1239
    (LBA, 1239-06-27) Niederhohenburg, Kloster, Äbtissin Willebirgis
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    Niederhohenburg, Kloster, Äbtissin Willebirgis an Bistum Basel, Bischof Lütold (Elekt) - 27.6.1239
    (LBA, 1239-06-27) Niederhohenburg, Kloster, Äbtissin Willebirgis
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    Froburg, Graf Ludwig von an Bistum Basel, Bischof Lütold - 21.10.1245
    (LBA, 1245-10-21) Froburg, Graf Ludwig von
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    Graue Herman von Homberg; peter von gottes gnaden Biſchof zu Baſele - 1296 Februar 17.
    (CAO, 1321-02-17) Graue Herman von Homberg; peter von gottes gnaden Biſchof zu Baſele
    Bischof Peter von Basel und Graf Hermann von Homberg sind in ihren Streitigkeiten gütlich wie folgt übereingekommen: Graf Hermann bestätigt, daß er dem Bischof 200 Mark Silbers für den diesem und dem Gotteshaus zugefügten Schaden schuldig ist. Als Bürgen stellt er außer sich noch 14 [Bd. 3 S. 461 Z. 17-23] genannte Ritter. Er und die Bürgen haben bis Ostern 1296 [25. März] Frist. Ist Graf Hermann dann noch nicht mit dem Bischof verglichen, so sollen Peter von Eptingen von Wartenberg und Rudolf von Slierbach einen neuen Termin bis Pfingsten 1296 [13. Mai] ansetzen, den der Bischof akzeptieren muß. Ist Graf Hermann auch dann noch nicht vergleichen, so soll er dem Bischof das Silber bezahlen, oder die Bürgen müssen unverzüglich Einlager halten; es sei denn, der Bischof gewähre einen neuen Aufschub. Wenn Graf Hermann die [Erb]teilung mit den Kindern seines verstorbenen Onkels, des Grafen Ludwig, durchführt, so wird er das ihm Zustehende, die Stadt Liestal oder die Burg Homberg, dem Bischof für das Gotteshaus Basel aufgeben. Der Bischof wird sein Verhalten gegen Hermann nach den Anweisungen von Peter von Eptingen und Rudolf von Slierbach richten. Er wird auch Hermann und dessen Leibeserben, Söhne wie Töchter, mit dem aufgegebenen Besitz belehnen; dafür sollen Hermann und dessen Bürgen ihrer Verpflichtung wegen der 200 Mark Silbers ledig sein. Unterbleibt die Erbschaftsteilung zwischen Hermann und seinen Vettern, und geben sie Liestal oder Homberg gemeinsam auf, so entfällt ebenfalls die Zahlung der 200 Mark Silbers. Graf Hermann verspricht eidlich, die ihm von den beiden [Schiedsleuten] Peter von Eptingen und Rudolf von Slierbach auferlegten Verpflichtungen gegenüber dem Bischof einzuhalten und auszuführen. Bischof Peter bestätigt die Richtigkeit der Urkunde; er wird sich ebenfalls an die Anweisungen der beiden Schiedsleute halten. --
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    Urkunde
    grave ludwic von frob ~c - 1277 März 12.
    (CAO, 1302-03-12) grave ludwic von frob ~c
    Graf Ludwig von Froburg beurkundet, daß er Burg Waldenburg, Städtlein Waldenburg und Stadt Olten mit Leuten und Gut und Allem, was dazu gehört, von Bischof Heinrich IV. von Basel zu Lehen erhalten, den Lehnseid geschworen und gelobt habe, ihm in der Wahrung seiner und seiner Kirche Rechte unter Öffnung seiner Festen behülflich zu sein. Der Bischof hat für sich und seine Nachfolger dem Grafen Ludwig gelobt, gegen Jedermann in der Wahrung seiner Rechte behülflich zu sein, und hat ihm, damit er sich besser im bischöflichen Dienst ausrüsten könne, mit Einwilligung seines Capitels auf 12 Jahre seine Vierteile an den Zehnten zu Sissach und Honoltswile überlassen. Nach Ablauf der 12 Jahre sind die Zehenten ledig, so daß den Grafen rᷝdes neiman vragen noch bitten sol. Graf Ludwig verzichtet seinerseits auf alle Ansprüche gegen seinen Herren und die Kirche von Basel, besonders auf die rᷝzuͦverte von Frikowe. Der Bischof und die Kirche von Basel verzichten ihrerseits auf alle Ansprüche gegen Grafen Ludwig, die sie bis zum 12. III. 1277 hatten. Kommt Graf Ludwig seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist er meineidig, und die Zehnten von Sissach und Honoltswile fallen an den Bischof und die Kirche von Basel zurück. Kommt der Bischof seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat er sich und seine Nachfolger verpflichtet, dem Grafen 200 Mark Silber zu zahlen. Damit kein Streit über die Verpflichtung zur Hilfeleistung entstehe, ist ein Ausschuß von vier namentlich bezeichneten Männern eingesetzt, der nach Anrufung innerhalb 14 Nächten die vorgetragenen Zweifel zu bereinigen hat, durch ein Urteil, das auszuführen innerhalb eines Monats Bischof und Graf sich verpflichten. --