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Merseburg, Domstiftsarchiv und Domstiftsbibliothek Merseburg

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Merseburg


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  • Urkunde
    Albertus dej gracia Thuringorum Lantgrauius et Saxon̄ Comes palatinus - 1292 August 26.
    (CAO, 1317-08-26) Albertus dej gracia Thuringorum Lantgrauius et Saxon̄ Comes palatinus
    Landgraf Albrecht von Thüringen und Pfalzgraf zu Sachsen beurkundet, daß er mit dem Bischof von Merseburg folgenden Vergleich geschlossen hat: Der Bischof erhält die Gerichte Ranstädt und Lützen, sowie die in diesen Gerichtssprengeln liegenden und dazugehörenden Leute, Dörfer, Festen und Güter, wie sie der Landgraf vom Bischof zu Lehen hatte. Nun übergibt er sie dem Bischof und seinem Gotteshaus und verzichtet auf alle Rechte darauf. Ferner übergibt er dem Bischof 2000 Mark Silbers [und zwar solches Silber, daß eine Mark und ein Lot gleich einer lotigen Mark sind] dafür, daß der Bischof ihn belehnt hat mit der Stadt Leipzig [und zwei Gerichtsstühlen, einem in Rotau und einem innerhalb der Stadtmauer von Leipzig] und dem Nauenhof [und der Stadt Grimma mit allem, was an Befestigungswerken dazugehört], Besitzungen, die der [verstorbene] Oheim Albrechts, Markgraf Friedrich von Meißen, vom Bischof und dessen Gotteshaus zu Lehen hatte. Diesen Besitz hat Herzog Albrecht auf Lebenszeit erhalten und kann ihn an solche Männer verlehnen, die dem Bischof dieselbe Sicherheit bieten, wie er sie ihm für die Gerichte Ranstädt und Lützen geboten hat. Von dem Silber sind je 1000 Mark am 11. November 1293 und am 11. November 1294 fällig. Werden die Termine nicht eingehalten, so wird ein Schuldzins von 1 Lot auf 5 Mark für die Woche berechnet. Wird die Summe bis 11. November 1295 nicht bezahlt, so wird Albrechts Neffe, der Markgraf von Brandenburg, bezahlen. Dafür erhält dieser als Pfänder das Schloß Naumburg, die Stadt Freiburg [a. d. Unstrut], Schloß und Stadt Eckartsberga mit den dazugehörigen Gerichten, den verlehnten und unverlehnten Gütern mit Ausnahme des rᷝgeleites, das zu Thüringen gehört. [Der Bischof wird diese Pfänder dem Markgrafen überlassen, und der Landgraf ist dann bereit, auf sie zu verzichten]. Das Silber soll in Merseburg abgegeben und dort mit dem Bischofsgewicht gewogen werden, das seit alters in der bischöflichen Kammer verwendet wird. Außerdem hat der Bischof den Landgrafen mit der Stadt Grimma und allem, was dazu gehört, belehnt so wie der Markgraf Friedrich sie als Lehen hatte. Stirbt der Bischof in der Zwischenzeit, so sollen die 2000 Mark Bartholomäus dem Küster, Konrad Hebestrit dem Domherrn und den Rittern Heise und Ulrich ausgehändigt werden. --
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    Urkunde
    Albrecht von Gotes gnaden Lant- greue zv Duringen / vn̄ phallenzgreue zv Saxen - 1292 August 26.
    (CAO, 1317-08-26) Albrecht von Gotes gnaden Lant- greue zv Duringen / vn̄ phallenzgreue zv Saxen
    Landgraf Albrecht von Thüringen und Pfalzgraf zu Sachsen beurkundet, daß er mit dem Bischof von Merseburg folgenden Vergleich geschlossen hat: Der Bischof erhält die Gerichte Ranstädt und Lützen, sowie die in diesen Gerichtssprengeln liegenden und dazugehörenden Leute, Dörfer, Festen und Güter, wie sie der Landgraf vom Bischof zu Lehen hatte. Nun übergibt er sie dem Bischof und seinem Gotteshaus und verzichtet auf alle Rechte darauf. Ferner übergibt er dem Bischof 2000 Mark Silbers [und zwar solches Silber, daß eine Mark und ein Lot gleich einer lotigen Mark sind] dafür, daß der Bischof ihn belehnt hat mit der Stadt Leipzig [und zwei Gerichtsstühlen, einem in Rotau und einem innerhalb der Stadtmauer von Leipzig] und dem Nauenhof [und der Stadt Grimma mit allem, was an Befestigungswerken dazugehört], Besitzungen, die der [verstorbene] Oheim Albrechts, Markgraf Friedrich von Meißen, vom Bischof und dessen Gotteshaus zu Lehen hatte. Diesen Besitz hat Herzog Albrecht auf Lebenszeit erhalten und kann ihn an solche Männer verlehnen, die dem Bischof dieselbe Sicherheit bieten, wie er sie ihm für die Gerichte Ranstädt und Lützen geboten hat. Von dem Silber sind je 1000 Mark am 11. November 1293 und am 11. November 1294 fällig. Werden die Termine nicht eingehalten, so wird ein Schuldzins von 1 Lot auf 5 Mark für die Woche berechnet. Wird die Summe bis 11. November 1295 nicht bezahlt, so wird Albrechts Neffe, der Markgraf von Brandenburg, bezahlen. Dafür erhält dieser als Pfänder das Schloß Naumburg, die Stadt Freiburg [a. d. Unstrut], Schloß und Stadt Eckartsberga mit den dazugehörigen Gerichten, den verlehnten und unverlehnten Gütern mit Ausnahme des rᷝgeleites, das zu Thüringen gehört. [Der Bischof wird diese Pfänder dem Markgrafen überlassen, und der Landgraf ist dann bereit, auf sie zu verzichten]. Das Silber soll in Merseburg abgegeben und dort mit dem Bischofsgewicht gewogen werden, das seit alters in der bischöflichen Kammer verwendet wird. Außerdem hat der Bischof den Landgrafen mit der Stadt Grimma und allem, was dazu gehört, belehnt so wie der Markgraf Friedrich sie als Lehen hatte. Stirbt der Bischof in der Zwischenzeit, so sollen die 2000 Mark Bartholomäus dem Küster, Konrad Hebestrit dem Domherrn und den Rittern Heise und Ulrich ausgehändigt werden. --