Aufbewahrende Institution
Vaduz, Hausarchiv der Regierenden Fürsten von Liechtenstein

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In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    [13. Jahrhundert].
    (CAO, 1225-01-01)
    Heinrich von Lonsdorf [abg. bei Linz] und sein Bruder Otto beurkunden, daß sie ihren Hof zu rᷝRudolfing und die Hufe, auf der Gotfrid der rᷝſchutz ansässig war, als ihr rechtmäßiges Eigen an Konrad von Kapellen verkauft haben. Sie werden ihm für die beiden Güter bei Verhandlungstagen und, wo er es bedarf, so lange rᷝſchermer und rᷝgwer sein, wie es üblich ist. Wenn Konrad an dem verkauften Besitz Mängel feststellt, so werden sie es ihm mit anderem Besitz ersetzen, den er ebenso gern nehmen will. -- Zur Datierung: Nur in wenigen Urkunden werden die Aussteller als Brüder bezeichnet, so in Corpus Nr. 957 (1288), UBLoE. 4, Nr. 92/93 (1288 Juni 9) und in Corpus Nr. 1074 (1289). In späteren Urkunden treten Heinrich und Otto wohl nebeneinander auf, jedoch nicht mit der Bezeichnung »Brüder⟨, so in Corpus Nr. 1193/1194 (1290 Februar 8) und in UBLoE. 4 Nr. 533 (1306 Januar 30). Ob eine Datierung »um 1288⟨ zu vertreten ist, kann erst nach einer neuen Aufarbeitung des Materials über die Kapeller gesagt werden. Alle übrigen in der Urkunde genannten Personen lassen sich bis auf Dietmar, Gundakers von Losenstein Bruder, zu dieser Zeit nachweisen. Dietmar vermögen wir in keiner Urkunde zu belegen. --
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    Urkunde
    1290 August 27
    (CAO, 1315-08-27)
    Alber von dem Clemens und seine Frau Margret beurkunden, daß sie wohlüberlegt ihr Erbteil an Leuten und verlehntem wie unverlehntem Gut, das ihnen zugefallen war, an Otto von Hagenberg [Niederösterreich], Albers Bruder, aufgegeben haben. Dafür hat dieser den Ausstellern 27 Pfund Gülten überlassen. Auch künftig anfallendes Erbgut hat Alber seinem Bruder für das genannte Gut überlassen. Lage und Verteilung der 27 Gülten werden Bd. 5 S. 335 Z. 41 bis S. 336 Z. 3 aufgeführt. Falls Alber ohne Erben stirbt, fallen die genannten Zinsgüter wieder an Otto von Hagenberg und dessen Kinder zurück. --
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    Urkunde
    1299 April 24.
    (CAO, 1324-04-24)
    Ulrich von Michelstetten [B. Mistelbach Nö.], ansässig in dem Haus im rᷝPach, und seine Ehefrau Agnes beurkunden, daß sie wohlüberlegt, mit Rat und Zustimmung ihrer Verwandten rᷝ(vrevnde) und mit Einverständnis und Hand des Otto von rᷝRezdinge [Rassing. B. St. Pölten?] und der Frau Berchtrat von Goldegg 1 Lehen zu Patzmannsdorf [B. Laa Nö.], ihr Eigen, auf dem Rapot sitzt, mit allem Zubehör und allem bisherigen Recht an Marquard von Hagenberg [B. Laa] für 48 Pfund Wiener Pfennige verkauft und das Geld erhalten haben. Marquard soll dieses Lehen als rechtmäßiges Eigen besitzen und darf damit nach Gutdünken verfahren, es versetzen oder verkaufen an wen er will. Ulrich und sein Bruder Ruger setzen sich für das Lehen gegenüber Marquard und denen, an die dieser es gibt, rᷝze scherme und rᷝzv gewere und werden es entsprechend dem Landesrecht und der Landesgewohnheit vor jeder Ansprache schützen. --
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    Urkunde
    wernhart an Elſpeten; vlreichen van Rabenſburch - 1297 März 24.
    (CAO, 1322-03-24) wernhart
    Abt Wernhart von Niederaltaich beurkundet, daß er Ulrich von Rabensburg, dessen Ehefrau Elsbet und deren Kindern 40 Pfund Pfennige Wiener Münze [als Zins] auf 3 Lehen und anderem [Bd. 4 S. 61 Z. 23-24] genannten Besitz in Niederabsdorf an der rᷝzaia zugesichert rᷝ(beſtetiget) hat. Zahlen Wernhart oder sein Schaff[n]er von dem rᷝabtſberg die 40 Pfund Pfennige an Ulrich, dessen Ehefrau oder ihre Kinder zwischen 14 Tagen vor und nach Lichtmeß, so ist für das folgende Jahr das Gut dem Abt und dem Kloster ohne Einspruchsmöglichkeit frei. Unterbleibt in einem Jahr die termingerechte Zahlung, so soll Ulrich (und dessen Familie) für dieses Jahr -- dasselbe gilt für künftige Jahre -- das Gut besitzen. Ulrich (und seine Familie) dürfen diese Pfandschaft rᷝ(ſazvng) auf dem Gut verkaufen oder vergaben. Diese Sicherung rᷝ(ſtetigvng) hat Wernhart vor allem auf Elsbets Aussage hin getan, daß ihr sein Vorgänger, Abt Poppo, verschiedene Sicherungen rᷝ(ſtetigvng) gegeben hätte, und weil Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, dem Kloster Elsbet und ihre Kinder geschenkt rᷝ(gegeben) hat. --
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    Urkunde
    1299 April 28.
    (CAO, 1324-04-28)
    Gertrud die Zwatwarinne und ihre Söhne Philipp und Friedrich beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Erben und auf den Rat anderer Verwandter ihren gesamten Eigenbesitz zu Eibesthal [B. Mistelbach] an Hermann von Eibesthal, an dessen Ehefrau Christine und an deren Erben für 90 Pfund Wiener Pfennige verkauft und das Geld erhalten haben. Die Käufer sind berechtigt, über den Besitz frei zu verfügen, ihn zu verkaufen, zu versetzen oder wegzugeben an wen sie wollen. Gertrud und ihre beiden Söhne setzen sich gegenüber den Käufern zur größeren Sicherheit entsprechend dem Eigentumsrecht und der Landesgewohnheit rᷝze rehtem ſcherme, falls sie, ihre [wohl der Söhne] Schwestern Anna und Margret, oder andere Leute das Eigen ansprechen sollten. --
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    1294 Mai 27
    (CAO, 1319-05-27)
    Gräfin Katharina von Sternberg beurkundet, daß sie mit Rat und Zustimmung ihrer Freunde ihren ganzen Besitz in Rabensburg [NÖ], Hohenau [NÖ] und Geroldsdorf [wohl b. Zistersdorf NÖ] mit allem Recht und allem Ertrag für 750 Pfund Wiener Pfennige an Herrn Otte von Hagenberg verkauft und den Betrag erhalten hat. Dieser Besitz war ihre Morgengabe von ihrem verstorbenen Ehemann Herrn Heinrich von Kuenring und war ihr Leibgedinge, das sie bis zu ihrem Tode innehaben sollte. Dieses Geschäft wurde auf Rat und Veranlassung Leutolds von Kuenring und seines Vetters Alber abgeschlossen. Gräfin Katharina hat Otte das Gut aufgegeben und auf alle Rechtsansprüche darauf verzichtet. --
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    Urkunde
    Otte von wolfgerſtorf an fridriche von fvckla; Jevten - 1297 September 29.
    (CAO, 1322-09-29) Otte von wolfgerſtorf
    Otte von Wolkersdorf beurkundet, daß er wohlüberlegt aus seinem Eigentum den Wald zwischen rᷝwurmze und rᷝsleyenpach oben auf der Ebene mit allen bisherigen Rechten für 15 Pfund Wiener Pfennige, die er auch erhalten hat, an Herrn Friedrich von Vöcklabrunn, an dessen Ehefrau Judith rᷝ(Jevten) und ihre Erben verkauft hat. Sie können mit dem Besitz unbekümmert nach Gutdünken verfahren. Otte stellt den Käufern und ihren Erben sich selbst entsprechend dem Eigentumsrecht und der Landesgewohnheit rᷝze rehtem ſcherme bei etwaigen Ansprüchen. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2802. --
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    Urkunde
    1292 November 11
    (CAO, 1317-11-11)
    Leutold von Kuenring, Schenk in Österreich, beurkundet, daß die Brüder Ulrich und Leutold von Mitterberg die Lehen, die sie von ihm hatten, nämlich einen Hof bei der Kirche von Erbing (Arbing Bez. Perg OÖ) mit allem Zubehör und den Asperberg mit allem Zubehör, mit seiner Zustimmung geteilt haben. Leutold von Kuenring hat zugestimmt, daß, wenn einer der Brüder ohne Erben stirbt, dessen Teil dem anderen Bruder oder seinen Erben als Kuenringsches Lehen zufallen soll, und die vorgenommene Teilung ihnen darin keine Nachteile bringen soll. --