Aufbewahrende Institution
Wittingau, Tschechoslowakisches Staatsarchiv

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In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    1294 Mai 10
    (CAO, 1319-05-10)
    Gawin von Trostberg und seine Ehefrau Adelheid, Tochter Herrn Friedrichs von Pîvgen [wohl = Poigen, abgeg. bei Mannswörth, jetzt Wien], beurkunden, daß sie gemeinsam und freiwillig nach dem Rat ihrer Freunde und mit Zustimmung ihrer Erben den Johannitern von Mailberg ihr Bergrecht an dem Berg von Mailberg, in dem Besitz zu Marquarteſdorph [Markersdorf a. d. Pulka, NÖ], am Jacobstag [25. Juli] 1287 verkauft haben mit allem Recht, aller Freiheit und allen Abgaben, wie sie es von Friedrich ererbt haben. Sie bestätigen auch alles, was Friedrich den Johannitern in Markersdorf a. d. Pulka schon früher verkauft hatte und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechtsansprüche auf die genannten Besitzungen, die sie jetzt oder später haben könnten. Es folgt Bd. V S. 463 Z. 2-5 eine Aufzeichnung der Güter, die Friedrich dem Orden verkauft hat. Die Aussteller verpflichten sich zur Gewährleistung des Besitztums. --
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    Urkunde
    1285 Mai 6
    (CAO, 1310-05-06)
    Gerhart von Oberſezze, seine Ehefrau Tuta, ihre Kinder und Erben bezeugen, daß sie um Gottes und ihrer Seele willen den [Johanniter-]brüdern zu Mailberg ihr Gut, das sie in Österreich in Nutz (rᷝin vrbor) hatten, und zwar in Herzogbirbaum, Markersdorf und rᷝVelebrvnne, für 100 Pfund Wiener Pfennige verkauft und ihnen darüber früher eine Urkunde gegeben haben. Sie werden auch für das Gut rᷝgewer sein. Sollten Tutas Erben oder Verwandte den Brüdern von Mailberg das Gut streitig machen, so soll das Haus Mailberg an Gerhart einen Anspruch auf 300 Pfund Wiener aus dessen Besitz in Österreich haben, bis er ihnen das Gut von seinen Verwandten frei macht. --
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    1289 Dezember 23
    (CAO, 1314-12-23)
    Bruder Konrad von Hagenberg [Niederösterr.], der Komtur und Stellvertreter des obersten Meisters zu Mailberg, beurkundet, daß er wohlüberlegt und auf Rat der Brüder zu Mailberg den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, auf Bitten Herrn Ulrichs von Rvchendorf und Herrn Pilgrims von Pravnſtorf, ein Pfund Zins ausgetauscht hat, das sie zu Chelichdorf besaßen und den Brüdern von Mailberg als rechtmäßiges Eigen ohne alle Einspruchsmöglichkeit übertragen haben. Für das genannte Pfund Zins haben Konrad von Hagenberg und der Konvent von Mailberg ein Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als rechtmäßiges Eigentum gegeben mit der Bestimmung, daß die Brüder Ulrich und Weichart jährlich am St. Johannestag zur Sonnenwende [24. Juni] 10 Pfennige rᷝze pvͦrchrehte als Abgabe leisten sollen. Zur Bestätigung des Tausches gibt der Aussteller die von ihm und dem Konvent besiegelte Urkunde und stellt sich selbst für das Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als Gewährsmann nach Landrecht und Eigentumsrecht gegen allen Einspruch. --
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    Urkunde
    1289 Dezember 23
    (CAO, 1314-12-23)
    Ulrich von Rvchendorf und Pilgrim von Pravnſtorf beurkunden, daß sie den Komtur Konrad von Hagenberg und den Konvent von Mailberg um den [Corpus N 416] beschriebenen Tausch mit ihren Freunden, den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, gebeten haben. Zur Bestätigung des Tausches treten die Aussteller gegenüber dem Komtur und dem Konvent von Mailberg für das Pfund Zins zu Chelichdorf gemäß Landrecht und Eigentumsrecht gegen jeden Einspruch als Gewährsleute ein. Pilgrim von Pravnſtorf, der über kein eigenes Siegel verfügt, gelobt ausdrücklich, für die Abmachung einzutreten. --
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    1282 Mai 1
    (CAO, 1307-05-01)
    Siegfried Waise, genannt von Hundstein, bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Frau Heilwig all sein Gut und Lehen zu Schwarzbach als Seelgerät für sich und seine Vorfahren dem Johanniterhause zu rᷝMewerperge [Mailberg] für immer als Eigentum überlassen hat. --
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    1290 März 15
    (CAO, 1315-03-15)
    Dietmar der Alte von Paumgarten und seine Söhne Dietmar und Dietrich beurkunden, daß sie dem Komtur und den Brüdern des Johanniterhauses zu Mailberg [bei Krems] mit Zustimmung ihrer Freunde um ihrer eigenen und ihrer Vorfahren Seele willen von ihrem rechtmäßigen Eigentum ein Lehen zu Patzmannsdorf [Niederösterreich], ein halbes Lehen zu Pernhoven und eine Hofstatt überlassen haben. Das Johanniterhaus soll die Ländereien mit allem Recht und aller Gewohnheit, wie die Aussteller sie rᷝin rehter aigens gewer innehatten und frei von aller Ansprache besitzen, zu seinem Nutzen verwenden. Damit diese Schenkung und Abmachung von den Ausstellern und ihren Freunden stets eingehalten werde und unvergessen bleibe, setzen sich die Aussteller den Empfängern für die Schenkung rᷝze rehtem ſcherm gegenüber jedem Einspruch, wie es dem Land- und Eigentumsrecht entspricht. --
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    1296 April 24
    (CAO, 1321-04-24)
    Philipp, Heinrich und Ulrich, die drei Brüder von Enzersdorf [bei Mailberg, NÖ], beurkunden für die Johanniterkommende zu Mailberg [NÖ] und die dort ansässigen Brüder, daß die strittigen Rechtsansprüche an einem Eigen bei Harras [bei Mailberg, NÖ], das vier Pfund Gülten abwirft, geklärt sind. Die Enzersdorfer Brüder verkaufen das Eigen bei Harras an das genannte Ordenshaus von Mailberg für 52 Pfund Pfennig Wiener Münze, so daß die Johanniter künftig die rechtmäßigen Eigentümer dieses Gutes sind und damit ohne Einschränkungen nach ihrem Gutdünken verfahren können. Um ihnen dabei eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, stellen sich die Enzersdorfer den Ordensbrüdern gemäß dem Österreichischen Landes- und Eigentumsrechts als Schutzherren und Gewährsleute im Falle von diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung. --
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    1298 Januar 5
    (CAO, 1323-01-05)
    Graf Friedrich von Ortenburg [Kärnten] und seine Söhne, Graf Meinhard, Graf Hermann, Graf Otto und Graf Albrecht, beurkunden, daß sie den Streit, den sie mit Bruder Werner, dem Komtur der Johanniterkommende St. Peter zu Haͤlenstain [vielleicht Welleschin, bei Wittingau (Trebon), Tschechien] wegen dreier Huben Land bei Naͤschweich [vielleicht Deutsch Beneschau, Tschechien] geführt hatten, beigelegt haben. Der Graf von Ortenburg überläßt Bruder Werner um des guten Einvernehmens willen die Güter mitsamt allen Rechten zu freiem Besitz. --
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    1297 Januar 13
    (CAO, 1322-01-13)
    Irnfried von Eckartsau [NÖ], seine Frau Elsbeth, seine Söhne Otto, Chadolt, Hauk und Ulrich sowie seine Töchter Margreth, Elsbeth und Anne beurkunden, daß sie den Rechtsstreit, den sie mit den Brüdern des Johanniterordens in Loech [vermutlich in NÖ bei Wien] um einen Teil der Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf [wohl NÖ] hatten, beigelegt haben. Irnfried und seine Familie überlassen alle strittigen Rechtsansprüche den Johannitern in Loech zur freien Verfügung. Für die Übertragung der Rechte und die Versicherung, auch künftig keinerlei Ansprüche auf die Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf zu stellen, haben Irnfried und seine Erben von den Johannitern ein Fuder Wein und einen Scheffel Weizen erhalten. --
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    Urkunde
    1293 Dezember 20
    (CAO, 1318-12-20)
    Hertnid von Stadeck beurkundet, daß er für sich und seine Erben auf alle Rechtsansprüche auf einen Hof bei Herzogenburg mit allem Zubehör verzichtet hat, den Berthold Mennel von Hertnids Schwager Herrn Ger[hart] von Oberseß (Obřany B. Brünn), dessen Ehefrau Tuta und deren beider Erben für 14 Pfund Wiener Pfennige gekauft hat. Für diesen Rechtsverzicht hat Berthold Mennel ihm 4 Pfund Pfennige bezahlt. Das Eigentumsrecht an dem Hof hat Hertnid den Johannitern von Mailberg überlassen, mit der Bestimmung, daß Berthold dem Ordenshaus jährlich am Georgstag (23. April) 30 Pfennige zahlen soll. --