Aufbewahrende Institution
Wittingau, Tschechoslowakisches Staatsarchiv

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In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    1294 Mai 10
    (CAO, 1319-05-10)
    Gawin von Trostberg und seine Ehefrau Adelheid, Tochter Herrn Friedrichs von Pîvgen [wohl = Poigen, abgeg. bei Mannswörth, jetzt Wien], beurkunden, daß sie gemeinsam und freiwillig nach dem Rat ihrer Freunde und mit Zustimmung ihrer Erben den Johannitern von Mailberg ihr Bergrecht an dem Berg von Mailberg, in dem Besitz zu Marquarteſdorph [Markersdorf a. d. Pulka, NÖ], am Jacobstag [25. Juli] 1287 verkauft haben mit allem Recht, aller Freiheit und allen Abgaben, wie sie es von Friedrich ererbt haben. Sie bestätigen auch alles, was Friedrich den Johannitern in Markersdorf a. d. Pulka schon früher verkauft hatte und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechtsansprüche auf die genannten Besitzungen, die sie jetzt oder später haben könnten. Es folgt Bd. V S. 463 Z. 2-5 eine Aufzeichnung der Güter, die Friedrich dem Orden verkauft hat. Die Aussteller verpflichten sich zur Gewährleistung des Besitztums. --
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    Urkunde
    1285 Mai 6
    (CAO, 1310-05-06)
    Gerhart von Oberſezze, seine Ehefrau Tuta, ihre Kinder und Erben bezeugen, daß sie um Gottes und ihrer Seele willen den [Johanniter-]brüdern zu Mailberg ihr Gut, das sie in Österreich in Nutz (rᷝin vrbor) hatten, und zwar in Herzogbirbaum, Markersdorf und rᷝVelebrvnne, für 100 Pfund Wiener Pfennige verkauft und ihnen darüber früher eine Urkunde gegeben haben. Sie werden auch für das Gut rᷝgewer sein. Sollten Tutas Erben oder Verwandte den Brüdern von Mailberg das Gut streitig machen, so soll das Haus Mailberg an Gerhart einen Anspruch auf 300 Pfund Wiener aus dessen Besitz in Österreich haben, bis er ihnen das Gut von seinen Verwandten frei macht. --
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    1289 Dezember 23
    (CAO, 1314-12-23)
    Bruder Konrad von Hagenberg [Niederösterr.], der Komtur und Stellvertreter des obersten Meisters zu Mailberg, beurkundet, daß er wohlüberlegt und auf Rat der Brüder zu Mailberg den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, auf Bitten Herrn Ulrichs von Rvchendorf und Herrn Pilgrims von Pravnſtorf, ein Pfund Zins ausgetauscht hat, das sie zu Chelichdorf besaßen und den Brüdern von Mailberg als rechtmäßiges Eigen ohne alle Einspruchsmöglichkeit übertragen haben. Für das genannte Pfund Zins haben Konrad von Hagenberg und der Konvent von Mailberg ein Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als rechtmäßiges Eigentum gegeben mit der Bestimmung, daß die Brüder Ulrich und Weichart jährlich am St. Johannestag zur Sonnenwende [24. Juni] 10 Pfennige rᷝze pvͦrchrehte als Abgabe leisten sollen. Zur Bestätigung des Tausches gibt der Aussteller die von ihm und dem Konvent besiegelte Urkunde und stellt sich selbst für das Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als Gewährsmann nach Landrecht und Eigentumsrecht gegen allen Einspruch. --
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    1294 Juni 25
    (CAO, 1319-06-25)
    Otte von Ottenstein und seine Ehefrau Margarete beurkunden, daß sie gemeinsam nach reiflicher Überlegung und mit Zustimmung ihrer Erben dem Meister und den Brüdern von Mailberg [NÖ] ein freies halbes Lehen zu Harras [NÖ], gelegen zwischen rᷝStarkant und rᷝWigant, verkauft haben, mit gleichem Recht, wie es Konrad Kaumel von ihnen inne gehabt hat und wie sie es ererbt hatten. Den Besitz und seinen Rechtsstatus werden sie in landesüblicher Weise gegenüber jedermann gewährleisten, der die Johanniter von Mailberg darin anfechten wollte. --
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    1282 Mai 1
    (CAO, 1307-05-01)
    Siegfried Waise, genannt von Hundstein, bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Frau Heilwig all sein Gut und Lehen zu Schwarzbach als Seelgerät für sich und seine Vorfahren dem Johanniterhause zu rᷝMewerperge [Mailberg] für immer als Eigentum überlassen hat. --
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    1291 November 1
    (CAO, 1316-11-01)
    Friedrich von Ruchendorf beurkundet, daß er auf Rat seiner nächsten und besten Freunde und mit Zustimmung seiner Frau Mechthild 2 Pfund Zins von seinem rechtmäßigen Eigentum auf 12 Hofstätten, einem Baumgarten und 2 Lehen in Eggenburg vor der Stadt, die ihm von seinem Vater als rechtmäßiger Erbteil zugefallen waren, aus Not an Heinrich von Stinkenbrunn und seine Frau Berchte für 16 Pfund Pfennige Wiener Münze verkauft hat. Damit ist die Bestimmung verbunden, daß Friedrich alles Recht, das er an dem Gut besaß, einschließlich des Eigentumsrechts dem Johanniterordenshaus von Mailberg für immer rᷝin ſein gewer vnd in ſein gewalt übereignet hat. Friedrich hat fest gelobt, daß er und sein Bruder Heinrich von Ruchendorf den Johannitern das Gut von allen Ansprüchen frei halten werden und überall Bürgen sein werden, wie es dem Eigentumsrecht entspricht. --
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    1297 Januar 13
    (CAO, 1322-01-13)
    Irnfried von Eckartsau [NÖ], seine Frau Elsbeth, seine Söhne Otto, Chadolt, Hauk und Ulrich sowie seine Töchter Margreth, Elsbeth und Anne beurkunden, daß sie den Rechtsstreit, den sie mit den Brüdern des Johanniterordens in Loech [vermutlich in NÖ bei Wien] um einen Teil der Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf [wohl NÖ] hatten, beigelegt haben. Irnfried und seine Familie überlassen alle strittigen Rechtsansprüche den Johannitern in Loech zur freien Verfügung. Für die Übertragung der Rechte und die Versicherung, auch künftig keinerlei Ansprüche auf die Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf zu stellen, haben Irnfried und seine Erben von den Johannitern ein Fuder Wein und einen Scheffel Weizen erhalten. --
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    1298 November 11.
    (CAO, 1323-11-11)
    Jans, Herrn Paltrams Sohn, seine Ehefrau Klarmei und alle ihre Erben beurkunden, daß sie wohlüberlegt und gemeinsam den Johannitern zu Unterlaa den Baumgarten, der an der Landstraße vor der Stadt Wien liegt, Jans' rechtmäßiges Erbe von seinem Vater Paltram, für 3½ Fuder Wein und 2 Mark Silber, deren Erhalt bestätigt wird, verkauft haben. Die Johanniter übernehmen von den Verkäufern deren bisherige Burgrechtverpflichtung, nämlich die alljährlich zu Michaelis an die Herzogin [von Österreich] fällige Zahlung von 60 Pfennigen. --
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    1296 April 24
    (CAO, 1321-04-24)
    Philipp, Heinrich und Ulrich, die drei Brüder von Enzersdorf [bei Mailberg, NÖ], beurkunden für die Johanniterkommende zu Mailberg [NÖ] und die dort ansässigen Brüder, daß die strittigen Rechtsansprüche an einem Eigen bei Harras [bei Mailberg, NÖ], das vier Pfund Gülten abwirft, geklärt sind. Die Enzersdorfer Brüder verkaufen das Eigen bei Harras an das genannte Ordenshaus von Mailberg für 52 Pfund Pfennig Wiener Münze, so daß die Johanniter künftig die rechtmäßigen Eigentümer dieses Gutes sind und damit ohne Einschränkungen nach ihrem Gutdünken verfahren können. Um ihnen dabei eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, stellen sich die Enzersdorfer den Ordensbrüdern gemäß dem Österreichischen Landes- und Eigentumsrechts als Schutzherren und Gewährsleute im Falle von diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung. --
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    1298 Januar 5
    (CAO, 1323-01-05)
    Graf Friedrich von Ortenburg [Kärnten] und seine Söhne, Graf Meinhard, Graf Hermann, Graf Otto und Graf Albrecht, beurkunden, daß sie den Streit, den sie mit Bruder Werner, dem Komtur der Johanniterkommende St. Peter zu Haͤlenstain [vielleicht Welleschin, bei Wittingau (Trebon), Tschechien] wegen dreier Huben Land bei Naͤschweich [vielleicht Deutsch Beneschau, Tschechien] geführt hatten, beigelegt haben. Der Graf von Ortenburg überläßt Bruder Werner um des guten Einvernehmens willen die Güter mitsamt allen Rechten zu freiem Besitz. --