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Eisbach-Rein, Stift Rein Bibliothek

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In diesem Archiv liegende Urkunden:

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    Urkunde
    Hertneid von wildonie an ſamnvnge zv Revne; apt Hainreichen - 1297 August 10.
    (CAO, 1322-08-10) Hertneid von wildonie
    Hertnid von Wildon, Marschall zu Steier[mark], beurkundet, daß er wohlüberlegt 2 Mark Gülten am Reising an Abt Heinrich und den Konvent von Rein als Seelgerät für seinen verstorbenen rᷝlieben vnd getrewen Dienstmann Heugel vom Lueg und dessen Vorfahren zu Eigen gegeben hat. Der gegenwärtige Bewirtschafter rᷝMert [Martin] oder dessen Nachfolger haben alljährlich zum 1. September und zum 11. November dem Kloster je 1 Mark Pfennige zu zahlen. -- Vgl. Corpus Nr. 2685. Zur Datierung: Zweifellos ist 1279 unrichtig. Das Archiv f. Österr. Gesch., Bd. 59 (1880) S. 308 Nr. 12 setzt 1297 an. Der genannte Abt Heinrich regierte von 1292-1303. Die in der Urkunde genannten geistlichen Zeugen sind in den neunziger Jahren häufig nachzuweisen. Die Datierung 1297 wird wahrscheinlich richtig sein. --
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    Urkunde
    Hertneit von wyldon̄ Marſchalich von steyr an Goteſhaus hinz Reun mit ſamt der samenung - 1297 September 14.
    (CAO, 1322-09-14) Hertneit von wyldon̄ Marſchalich von steyr
    Hertnid von Wildon, Marschall von Steier[mark], beurkundet, daß sein Diener Ulrich Altenburger mit Hertnids Zustimmung und mit der seiner [Ulrichs] Ehefrau Gertrud, seines Sohnes Nikolaus, seiner Tochter Diemut und aller seiner Erben ½ Mark Gülte an Wiesen und Äckern in der Stubnich, die rᷝHerk besitzt, für 5 Mark Pfennige als Eigentum an Kloster und Konvent von Rein gegeben hat. Sollte die halbe Mark Gülte dem Kloster rechtlich oder gewaltsam abgewonnen werden, dann sollen sie 5 Mark Pfennige oder ½ Mark Gülte auf dem Hufe am rᷝHennperg haben, auf der rᷝzobde sitzt, und zwar mit der Zustimmung Hertnids, da sie Ulrich von ihm zu Lehen hat. --
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    Urkunde
    Chunrat vom Turn an chloſter / vnd der Samenung zeReun; goteſhauſ vnſer vroun / zeReun vnd der Samenung - 1294 März 8 März 11 .
    (CAO, 1319-01-01) Chunrat vom Turn
    Konrad vom Turm beurkundet, daß er um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen dem Kloster und Konvent zu Rein mit Einwilligung aller seiner Erben eine Hufe am Hessenberg gegeben hat, die sein Eigentum ist und jährlich als Gülten 13 Schillinge Pfennige einbringt. Ihr Ertrag soll nach seinem Tode dem Kloster zufallen. Dafür sollen ihn -- und ebenso seine Ehefrau nach deren Tod -- die Mönche auf eigene Kosten nach Rein bringen und dort bestatten. -- Vgl. Corpus Nr. 692. Bd. 3 S. 193 Z. 42 Datum zu berichtigen: Rein 1294 März 8. --