Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "wolfhart"
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Urkunde Hain- rich von Twinge; wolfhart an Otten / dem Chærlinger - 1291 Juli 27.(CAO, 1316-07-27) Hain- rich von Twinge; wolfhartDie Brüder Heinrich und Wolfhart von Twinge beurkunden, daß sie ihrem Schwager Otto dem Kärlinger [S. 645 Z. 13--17] angeführte Güter für 52 Mark Veroneser verkauft haben und seine und seiner Erben rᷝGwer sein werden. Sie werden ihm die Güter vor ihrem Lehensherren aufgeben und die Übertragung des Lehens auf ihn von diesem erwirken. Tun sie es nicht, so werden sie in Innsbruck so lange auf eigene Kosten Einlager halten, bis sie Otto das Gut vor dem Lehensherrn aufgeben. Die Aussteller können das Gut nach fünf Jahren (d. h. am 27. Juli 1296) für den gleichen Betrag zurückkaufen, sofern sie ihn aus eigenen Mitteln aufbringen. Können sie es nicht, so soll Herr Otto [zum endgültigen Erwerb der Güter] eine Summe draufzahlen, deren Höhe nach der Übereinkunft beidseitiger Freunde festzusetzen ist. --Urkunde albreht der Perger; chuͦnrat der chrotentaler; chuͦnrat der munich u.A. - 1292 Dezember 11.(CAO, 1317-12-11) albreht der Perger; chuͦnrat der chrotentaler; chuͦnrat der munich; chunrat der ganzrab; Eberhart der paūgartner; heunel der Puͦrgraue; jungreich; Leubman van chunhaſteten; Leutold andem vͤronehof; Paltram; Peter der rihter; raͦt van der ſtat; Ruͦdmar; wolfhartPeter der Richter und der namentlich genannte Rat der Stadt Tulln beurkunden, daß Herr Wulfing von Wald, der Pfleger der Frauen im Kloster Tulln, mit dem Willen der Priorin des Klosters vom hl. Kreuz, Schwester Margarete, und aller Klosterfrauen Herrn Konrad von Kunhastetten, dessen Ehefrau und Kindern den Steinbruch an dem Frauenberg in Kunhastetten als rechtes Lehen verliehen haben mit der Auflage, daß die Frauen des Klosters für ewige Zeiten die Steine, die sie für ihre Gebäude oder sonst brauchen, im Steinbruch brechen lassen und nehmen können. Konrad soll den Steinbruch pfleglich behandeln. Herr Cirvas [Gervasius?] erhält daraus jährlich am 29. September 8 Pfennige. --