Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "wernhart der zimmerman"
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
- Treffer pro Seite
- Sortieroptionen
Urkunde wernhart der zimmerman an her Chuͦnrad wilbreht dem Techantt datz ſant peter in Munchen vnd allen ſinen nachchomen an der ſælben Pharre - 1296 Oktober 16.(CAO, 1321-10-16) wernhart der zimmermanWernhart der Zimmermann beurkundet, daß er sein halbes Haus und die dazu gehörende halbe Hofstatt an der rᷝNiͮwenſtift in der Pfarrei St. Peter Herrn Konrad Wilbrecht, dem Dechanten von St. Peter in München, und dessen Amtsnachfolgern als Seelgerät für rᷝden widem [Grundbesitz des Gotteshauses: gemeint ist damit sicher die in Corpus Nr. 653 von Konrad Wilbrecht gemachte Stiftung], nicht für die Kirche zu Eigen gegeben hat. Diese Stiftung geschah um seines eigenen und seiner Ehefrau [Jut]ten [?] Seelenheils willen mit der Hand des zur Ausstellungszeit in München amtierenden [Richters?] Konrad des Laugner, damit ihrer Seelen auf ewig gedacht werde. Der Dechant Konrad Wilbrecht hat Wernhart das Seelgerät bis an dessen Tod für eine jährlich zu Michaelis zu entrichtende [Abgabe] von 2 Hühnern wiedergeliehen. Wenn aber ein Dritter den Besitz mietet, so kann er [der Dechant] -- und kein anderer -- es ihm für den gleichen oder einen anderen vereinbarten Zins überlassen. -- Zu Bd. 3 S. 555 Z. 20: Die Lücke ist wahrscheinlich mit rᷝrihter zu ergänzen. Nach Ernst Geiß (Obb. Arch. 21 [1858] S. 45) ist 1285 ein Richter Konrad belegt. Da das Salmannamt wahrscheinlich vom Stadtrichter ausgeübt wird, ist es denkbar, daß Konrad der Laugner Richter und 1296 noch im Amt war. Der Riß in der Urkunde gibt für ungefähr 4 Buchstaben rᷝ(riht[sup]z[/sup]) Platz. Solleder (München im MA., S. 323) nennt ohne Quellenangabe für 1296 Konrad Laugnaer als Stadtrichter. Er kann sich dabei nur auf die obige Urkunde gestützt haben. Zu Z. 19: Der Name der Ehefrau ist nicht mehr sicher festzustellen. Der Wortschluß kann -rᷝtten sein. Die Buchstabenreste oben und unten am Rand des Einrisses könnten von einem großen rᷝJ herrühren, sodaß rᷝJutten wohl nicht unwahrscheinlich ist. Hierfür spricht die Angabe im alten (und unbrauchbaren) Druck von 1810 in MB. 19 auf S. 7 Z. 7: rᷝHausfrauen -- utten sel ... --