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Urkunde vor sauine vome Hûs an der Priorin vnd dem Conuente von vnderlinden jn der stat ze Colmere der Predier orden - 1296 November 7.(CAO, 1321-11-07) vor sauine vome HûsFrau Savine vom Haus rᷝ(Hûs) beurkundet, daß sie durch Gott und um ihres Seelenheils willen verschiedene [Bd. 3 S. 563 Z. 22-30] näher beschriebene Ländereien und Gülten mit der Hand ihres Vogtes, Herrn Eglolfs von Breisach, in öffentlicher Gerichtsverhandlung vor Schultheiß und Rat von Colmar an Priorin und Konvent von Unterlinden in der Stadt Colmar als Seelgerät gegeben hat. Dieses Gut hat sie in die Hand von Priorin und Konvent von Unterlinden aufgegeben und als Leibgedinge zu ihren Lebzeiten gegen einen Zins von jährlich 1 Ohm Weißwein zurückerhalten. Nach Savines Tod fällt der Besitz ohne Einspruchsmöglichkeit den Klosterfrauen von Unterlinden zu. Es folgt eine Erklärung Savines, daß Aufgabe und Wiederbelehnung in Gegenwart vieler Bürger vor offenem Gericht in Colmar stattfand. Eine ähnliche Erklärung geben Priorin und Konvent von Unterlinden ab. Beide Parteien bitten Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Colmar, diese Urkunde zu siegeln. --