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Urkunde min chon frowe Offmey; Popp von Liebenberch; vnſeren svnen beiden · Poppen - 1296 Januar 21.(CAO, 1321-01-21) min chon frowe Offmey; Popp von Liebenberch; vnſeren svnen beiden · PoppenPoppo von Liebenberg und seine Ehefrau Offmei beurkunden gemeinsam mit ihren beiden Söhnen Poppo und Engelbrecht, daß Frau Magdalen, Volkmars Ehefrau, gegen Frau Jeuta, die Braumeisterin von Passau, wegen eines Weigartens an dem Eichweg, genannt der rᷝGeR, geklagt und Rechtsansprüche geltend gemacht hat. Frau Jeuta erschien daraufhin vor seinem [Poppos] Bergmeister Friedrich und konnte ihr Recht an dem Weinberg mit rᷝvorſprechen [Rechtsbeiständen] so gut erweisen, daß sie rᷝmit vrag vnd mit vrtail vnd mit ayden von den Ansprüchen der Frau Magdalen und deren Erben freigesprochen und ihr und ihren Erben wegen der Ansprache rᷝRwͤ [= rᷝruowe] erteilt wurde. -- Nachtrag zum Druck Corpus Nr. 2329 : 1 Siegel, erhalten. --