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Urkunde vlrich von Merchenſtain an Apt vnt der ſammnung von Lilinveld - 1294 Dezember 9.(CAO, 1319-12-09) vlrich von MerchenſtainUlrich von Merkenstein beurkundet, daß er die nachfolgend aufgeführten Besitzungen und Rechte in dem Zustand, wie er sie von seinen Vorfahren übernommen, an Abt und Konvent von Lilienfeld verkauft [Corpus Nr. 1287] und gegeben hat: 1) Das Dorfgericht in Brant mit allen zugehörenden Rechten. 2) Das zu der dort liegenden Kirche gehörende Lehensrecht. 3) Lehensrecht, das die [Bd. 3. S. 293 Z. 24] genannten rᷝedelen Leut an dem Besitz besessen haben. Ulrich hat seine Schwester und seinen Schwager, Herrn Arnold den Biber, für deren Ansprüche auf den Besitz mit dem Haus in Grünberg und allem Zubehör entschädigt. Für die genannten Besitzungen verspricht er gemeinsam mit seinem Sohn Ulrich dem Abt und Konvent Lilienfeld rᷝſcherm vnt vrein nach Landesrecht und Gewohnheit. -- Druckfehler Bd. 3 S. 293 Z. 24: rᷝwerſenſ[sup]**rᷝ[/sup]ger. Wahrscheinlich der Name Wersenslager. -- Vgl. Corpus Nr. 1287. --