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Urkunde abt Engelbreht von ſand Peter; Chvnrat von Staynchirchen · Dienſtman deſ gotſhouſes von Salzburch; Diethalm der vrey von Gutting u.A. an Ertzpiſcholf Rudolf von Salzburch - 1290 April 18.(CAO, 1315-04-18) abt Engelbreht von ſand Peter; Chvnrat von Staynchirchen · Dienſtman deſ gotſhouſes von Salzburch; Diethalm der vrey von Gutting; Gebolf chorherre vnd Cuſter; Hainrich von Stouffenek; Maiſter Hainrich chorherre von Salzburch; Ott von Goldek; vlrichAbt Engelbrecht von St. Peter, Gebolf der Chorherr und Küster, Meister Heinrich, der Chorherr von Salzburg, Diethelm der Freie von Gutting, Otto von Goldeck, Ulrich und Heinrich von Staufeneck, Konrad von Steinkirchen, Dienstmann des Gotteshauses zu Salzburg, bestätigen dem Erzbischof Rudolf von Salzburg, daß sie als Anwesende bei den Verhandlungen über die Vormundschaft Gebharts von Felben [über die Kinder des verstorbenen Alber des Walchers, vgl. Nr. 869] aussagten, daß Gebhart, nachdem ihm [1287 Januar 29] die Pflege über die Feste Liechtenberg [auf 6 Jahre] übertragen worden war, von seinen Dienern und andern Leuten, wie allgemein bekannt ist, an der Ausübung seiner Tätigkeit in Walchen behindert wurde, so daß er die Pflegschaft über Leute, Güter und Burgen, die ihm anvertraut worden waren, aufgab. Er ließ seine Leute mit Weib und Kind von Liechtenberg abziehen und half dem Erzbischof mit Rat und Beistand bei der Eroberung der Feste Liechtenberg aus der Hand derer, die von dort aus das Land mit Raub angegriffen hatten. --Urkunde albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnen an apt von lirenveld; gotſhovs - 1291 Mai 3.(CAO, 1316-05-03) albreht; vlrich; vvernhart / di ſtrevnenAlbrecht, Ulrich und Wernhart, die Streunen [von Schwarzenau] beurkunden, daß sie in der [fälschlichen] Meinung, die [S. 618 Z. 40--41] angeführten Besitzungen in Lebrarn unterhalb Tulln seien ihr Eigentum, diese Besitzungen dem Abt und Gotteshaus von Lilienfeld verkauft hatten. Nun hat ihnen Bischof Wernhart von Passau bewiesen, daß die Besitzungen sein Eigentum seien und er sie ihnen als Lehen gegeben habe; darauf traten Abt und Konvent von Lilienfeld von dem Kauf zurück, und die Aussteller gaben den Besitz dem Bischof Wernhart auf. Sie verpflichten sich, ihn gegen fremde Ansprüche zu schützen, weil ihnen und denen, die Besitzungen von ihnen zu Lehen hatten, die Pfennige, welche Abt und Konvent von Lilienfeld ihnen dafür gegeben haben, belassen wurden. --Urkunde Levtolt bruder von Mitterberch; vlrich an abt Chvnraten von wilhering / vnd ſiner Sampnung; abt von wilhering vnd ſiner Sampnung; Chloſter vnd di Sampnung ze wil- hering u.A. - 1294 September 21.(CAO, 1319-09-21) Levtolt bruder von Mitterberch; vlrichDie Brüder Ulrich und Leutold von Mitterberg beurkunden, daß sie, ihre Ehefrauen, Christen und Christein, sowie Ulrichs 8 [Bd. 3 S. 264 Z. 29-30] aufgezählte Kinder aus ihrem Eigentum den von ihren Vorfahren ererbten Hof Hunzenbach an Abt Konrad und den Konvent von Wilhering verkauft haben. Sie, ihre Ehefrauen und ihre Kinder haben den Hof mit allem Zubehör an Abt und Konvent mit ihrer aller Verzichterklärung aufgegeben, damit diese den Hof im gleichen Recht und ohne Streitigkeiten besitzen können. Abt und Konvent dürfen den Hof nach ihrem Gutdünken fortgeben. Die Aussteller mit ihren Ehefrauen, gegenwärtigen und zukünftigen Kindern werden für alle ihre Erben Abt und Konvent ohne deren Schaden für den Hof mit Zubehör nach dem Landesrecht im Bedarfsfall rᷝgewer sein. --