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Urkunde vlR von warperc an herrin von Oetingen - 1257 Dezember 30.(CAO, 1282-12-30) vlR von warpercUlrich von Warperg übergibt dem Herren von Öttingen die zu seiner Burg Warperg gehörigen Leute und Güter, Eigen und Lehen, mit Ausnahme Dürrwangs, der Güter bei der Tauber und des Klosters Sulz, für welch letzteres der von Öttingen nur Schirmer vor Schaden sein soll. Diese Güter soll der Öttinger Jahr und Tag (als Pfand?) besitzen, bis Rudolf von dem hohen Hause und Rudolf der Vogt von Dornberg eine endgültige Regelung treffen, die der Öttinger wie der Warperger annehmen sollen. Zu diesem Zweck hat der Warperger dem Öttinger gegen eine Summe von 300 £ Haller Dürrwang ledig gelassen. Der Öttinger soll auch für den Warperger einstehen gegenüber den Ein- und Ansprüchen des Markgrafen von Burgau und Ulrichs von Helinstein. Werden dem Warperger Erben zu teil, so soll er dem Öttinger die 300 Pfund zurückgeben. Stirbt Ulr. von Warperg, so hat sich der Öttinger verpflichtet, der Witwe des Warpergers 400 Mark zu zahlen. Stirbt diese, bevor sie diese Summe erhält, so haben die namentlich genanten Bürgen keine Verpflichtung. Stirbt des Warpergers Frau vor ihm, und heiratet der Warperger zum zweitenmal, so sollen auf seinen Antrag beim Öttinger hin, die vorgenannten Bürgen der zweiten Frau gegenüber in gleicher Weise verpflichtet sein wie der ersten. Diese letztere Bürgschaft ist in die Hand des Grafen von Flügelau und Rudolfs von Dornberg gelobt, verpflichtet aber die beiden zu weiter nichts. Ulr. von Warperg soll nun Rechenschaft ablegen über seine Zahlungsverpflichtungen und zur Begleichung das obbenannte Gut verwenden, Eigen und Lehen und Waldungen, ohne den Grund zu veräußern. Der Öttinger soll ihm dabei nicht hinderlich sein, sondern ihn mit seinen Briefen fördern. Aber der Warperger soll dieses Gut dem Öttinger anbieten, und dieser soll dem Warperger mit dem Preis zahlen, den er durch Verkauf oder Versatz erhalten kann. Nach einem Jahr, so bald Rudolf v. d. hohen Hause und Rudolf der Vogt von Dornberg die endgültige Regelung ausdenken, soll dem Warperger Warperg wiedergegeben werden. Das geschah zu Feuchtwangen rᷝvͦffe frenkeſrᷝcher erde, d. h. innerhalb fränkischen Rechtsbereichs. --