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Urkunde vͦlrich-walther; vͦlrich an Maiſterinun · vn̄ der Saminunge deſ gottiſhuſes von Munſterlingen dez ordins Scī Auguſtinj - 1288 Januar 22.(CAO, 1313-01-22) vͦlrich-walther; vͦlrichDie Edlen von Altenklingen, Ulrich, Ritter, und seine Söhne Ulrich und Ulrich Walther, Knappen, beurkunden: 1) daß sie der Meisterin und dem Konvent der Kirche von Münsterlingen vom Orden des hl. Augustin für 90 Mark kaufkräftigen Silbers von Konstanzer Gewicht, deren Empfang bestätigt wird, ihre Eigenvogteien verkauft haben, zu deren Inhabern ihre Vorfahren von den Frauen der Münsterlinger Kirche durch gemeinsame Wahl gewählt und genommen wurden, nämlich a) Die Vogtei zu Münsterlingen innerhalb der Klostermauern mit den Zubehören an Gehölz, Acker, Wiesen, Weingärten und der Hofstatt Gaishof; b) die Vogtei zum Schönen Baumgarten; c) die Vogtei über die Kelnhöfe zu Heimenhofen und Engelswilen mit in diesen Vogteibereichen wohnenden Leuten: Konrad vom Schönen Baumgarten, Rüdeger und Konrad von Heimenhofen und Konrad von Engelswilen. Sie beurkunden 2) daß sie der Meisterin als Vertreterin der Kirche von Münsterlingen diese Vogteien aufgegeben und in ihre Hand für sich und ihre Erben auf alles Recht, das sie von ihren Vorfahren überkamen, sowie auf alle Einsprachen und Klagerechte und auf die Rechtskraft der [in ihren Händen befindlichen] diesbezüglichen Urkunden unter den nötigen und üblichen rechtlichen Formen verzichtet haben. Die Beurkunder übernehmen für sich und ihre Nachkommen die Werschaft zugunsten der Käufer und erklären, den Bischof Rudolf [II. von Habsburg] von Konstanz und sein Kapitel um Besiegelung mit ihren Siegeln gebeten zu haben, dem der Bischof, der Dekan, der Probst und das gesamte Kapitel des Konstanzer Hochstiftes in eigener Erklärung willfahren. -- A. und B.