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Urkunde paltram an herzoge hæinreich - 1287 November 20.(CAO, 1312-11-20) paltramPaltram [von Karlstein] schreibt an Herzog Heinrich von Bayern, daß er folgende letztwillige Verfügung zu Akkon [die sein Testament vom 25. V. 1287 (vgl. Reg. 898) modifiziert] getroffen habe. Er, Paltram, besitze Briefe vom Herzog und dieser von ihm, daß der Herzog ihm für Karlstein und alle Gülten, die er von ihm erworben hat, 200 Mark Silber und 200 Pfund Regensburger geben soll [vgl. Reg. 898 nach B 1) c)]. Nun möge ihm und seinen Kindern Gott die 200 Pfund Regensburger gesegnen [indem Paltram dem Herzog ihre Zahlung erläßt], so daß der Herzog [Paltrams Söhnen] Pilgrim und Heinrichen die 200 Mark Silber und seiner Tochter zu Reichenhall, der Schwiegertochter des Herren Seibot, den Hof zu Marzoll verleiht. Wenn der Herzog aber seiner Tochter 50 Mark Silber zahlt, so soll der Hof dem Herzog sein. Hierüber besitze er Briefe des Herzogs [die diese Bestimmung enthalten und] die er, bevor er das Land verließ, seiner Tochter übergeben habe. [Es handelt sich wohl um den Hof, den Paltram für 50 Mark Silber für den Herzog in dessen Auftrag vom Aheimer einlöste, vgl. Reg. 898 B 1) b).] Wenn der Herzog ihm die Gülten zu Schärding [vgl. Reg. 898 B 2)] bezahlt, so soll Bruder Eberhart [ein Sohn Paltrams, der Johanniter war, vgl. LRB 4, 340] Pilgrim und Heinrich [Paltrams Söhnen] Karlstein überantworten, mit dem, was er, Paltram, dazu gehabt hat: den Brückenpfennig [vgl. Reg. 898 B 1) a)], Wiesen, Bauern, Gehölze und Gewässer, und sie sollen Karlstein solange innehaben, bis der Herzog ihnen die 200 Mark Silber gezahlt hat. Sind Pilgrim und Heinrich nicht mehr am Leben, so sollen die 200 Mark Silber ihren Kindern gezahlt werden. Er, Paltram, habe aber noch weiteres getan in Erwartung der Gnade des Herzogs und seiner [herzoglichen] Kinder, daß sie sich seine Kinder aus seinen beiden Ehen empfohlen sein lassen und sich ihrer erbarmen: Wie der Herzog aus Paltrams Briefen, die der Herzog habe, ersehe, kamen Paltram die Erwerbung von Haunersdorf [vgl. Reg. 898 B 3)], der [Schauers-]Turm und die Höfe, die er dazu für den Herzog erwarb, auf 290 Pfund Regensburger zu stehen, dazu der Turm und zwei Häuser, die er zimmern ließ, auf 30 Pfund. Diese Summen [insgesamt 320 Pfund] sollen als abgegolten gelten, wenn der Herzog ihm 100 Pfund Regensburger auf die vier [herzoglichen?] Häuser zu Landshut, Raitenhaslach, Aldersbach und Fürstenzell gibt, so daß auf jedes Haus 25 Pfund fallen. Solange der Herzog wegen seiner geldlichen Verpflichtungen nicht mit [seinem Bevollmächtigten] Bruder Eberhart ins Reine gekommen ist, soll dieser zu Karlstein residieren, und Paltrams Söhne [Pilgrim und Heinrich] auf den Besitzungen bei der Vils. Der Herzog möge sich mit Eberhart und seinen, Paltrams, Söhnen auf gütliche Weise bald auseinandersetzen. Was Paltram sonst aus seinen Gülten erübrige, bedürfe wohl seine Seele, wie er bestimmt habe. Der Herzog möge bedenken, daß er ihm ungefähr 200 Mark Silber und 50 Mark, die seiner Tochter zukommen, sowie 100 Pfund Regensburger nachgelassen habe. Würde er noch gelebt haben, so würde er sich schwerlich seiner Forderungen um 2000 Pfund Regensburger entäußert haben. Gott möge den Herzog und seine Kinder behüten, und der Herzog möge Paltrams Seele gedenken. Der Herzog möge sich seinen Sohn Jans und seinen Reisegefährten Dietmar empfohlen sein lassen. Bei dieser letztwilligen Erklärung Paltams waren u. a. zugegen der Komtur des Deutschen Hauses [zu Akkon] nebst anderen namentlich genannten Deutschordensbrüdern, Paltrams Kaplan Stephan, sein Reisegefährte Dietmar und Paltrams Sohn Janse. --Urkunde alber der periger; Chuͦnrat der Gauzrab; Chuͦnrat der munich u.A. an pruͦder chuͤnrat - 1288 November 11.(CAO, 1313-11-11) alber der periger; Chuͦnrat der Gauzrab; Chuͦnrat der munich; Eberhart der paungartener; Hertweich; heunel der purgermaiſter; heunel pei dem marichſtein; levtold; Marchart der rihter; paltramMarquart der Richter, Heunel der Bürgermeister und die namentlich aufgezählten Ratsmitglieder der Stadt Tuln beurkunden und bezeugen, daß Bruder Konrad vom Predigerorden, der ehemalige Landschreiber, für das Kloster und die Stiftung König Rudolfs zu Tuln und für die darin lebenden Schwestern des Predigerordens, deren vom König und von seinem Orden eingesetzter Schaffer und gemeinsamer Pfleger Bruder Konrad ist, von Herrn Wolfhart und dessen Ehefrau Kathrein, der Tochter des Laxenburgers, die oberhalb der Stadt gelegene Mühle, einst im Besitz des Herrn Leutold, gekauft hat mit aller Zubehör, mit Garten, Bäumen und rᷝvelberen [s. Schmeller-Frommann, Bayr. Wb. 1, 710.] die sie, die Eheleute Wolfhart und Kathrein, und der Laxenburger diesseits und jenseits des Wassers mit Wuhr und Wassergängen gehabt haben. Dieser Kauf ist mit rᷝpuͦrchherren Hand und der Hand der Kinder [der Eheleute] geschehen und bestätigt mit der gewohnheitsrechtlichen Salgebühr. --