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Urkunde otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦs an ſamnunge von zwetel; apte - 1291 Mai 6.(CAO, 1316-05-06) otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦsOtto von Zistersdorf, Bruder vom deutschen Haus, beurkundet, daß er die Kapelle in der Stadt Zistersdorf, die er auf eigene Kosten gebaut, ausgestattet und dem hl. Nikolaus geweiht hat, mit allen Stiftungen, Ansprüchen und Rechten dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl übergeben hat. Die Schenkung geschah mit Einwilligung seines Komturs und Ordens, seiner Ehefrau Gisel und seines Herrn Leutold von Kuenring zur Ehre des hl. Nikolaus und aller Heiligen für sein, seiner Ehefrau, Kinder, Erben und Ahnen Seelenheil, so zwar daß Abt und Konvent von Zwettl nach Ottos, seiner Ehefrau und des Pfarrers Heidenrich von Zistersdorf Tode, sobald sie in den Besitz der Pfarre von Zistersdorf kommen, wie sie ihnen Leutold von Kuenring gegeben und Bischof Wernhart und der Chor von Passau bestätigt haben, in dieser Kapelle einen Weltpriester oder Angehörigen ihres Ordens halten sollen, rᷝder die capelle beſinge erberlichen und den Gottesdienst dort halte. Damit die nötigen Instandhaltungsarbeiten an der Kapelle ausgeführt werden können, und niemand als die Herren von Zwettl damit zu schaffen habe, hat Otto zu der Kapelle eine im einzelnen [A. S. 621 Z. 16--21, B. Z. 15--20] bezeichnete Stiftung gemacht, von der die Kapelle erhalten werden soll, im besonderen hat der Empfänger eines Otto gehörenden Lehens, sein Oheim, Heinrich der Richter von Zistersdorf, sowie dessen nachfolgende Lehensempfänger, für die Beleuchtung der Kapelle mit einem rᷝglaſliecht zu sorgen. -- A und B