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Urkunde Abbet Ber · von ſante Gergen; hanneſ von blvͦm̄berk - 1291 März 1.(CAO, 1316-03-01) Abbet Ber · von ſante Gergen; hanneſ von blvͦm̄berkAbt Bertold von St. Georg und Hans von Blumenberg beurkunden, daß sich die Klosterfrauen von Friedenweiler mit Rudolf von Bräunlingen über das Wehr der Mühle am See zu Hüfingen dahin geeinigt haben, daß das Kloster von seinem Gut in Hüfingen, das Burkhart der Tanheimer bewirtschaftet, dem Rudolf auf Lebenszeit einen Malter Dinkel als Leibgeding gewährt. Dafür soll der Müller, der die Mühle als Lehen hat, den Klosterfrauen einen Scheffel Dinkel Neidinger Maßes mehr als Zins zahlen. Nach Rudolfs Tode fällt die Abgabe dahin und das Gut, von dem sie bezahlt wurde, wird frei. Keiner seiner Erben darf dem Kloster das Wehr streitig machen. Nach Rudolfs Tod ist auch der Müller frei von der Abgabe. Die Klosterfrauen sind verpflichtet, wenn sie Rudolf mahnt, Schäden am Wehr bis zu einer Höhe von 10 Fudern zu tragen. Schäden, die darüber hinausgehen, tragen beide Parteien gemeinsam. --