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Urkunde Burcart von Ramſperg; Rudolf von Sulzberg ain ritter; graue Huge von Werdenberg / vnd von dem Hailigen berge - 1295 Januar 4.(CAO, 1320-01-04) Burcart von Ramſperg; Rudolf von Sulzberg ain ritter; graue Huge von Werdenberg / vnd von dem Hailigen bergeGraf Hug von Werdenberg und Heiligenberg, Ritter Rudolf von Sulzberg und Burkart von Ramsberg beurkunden, daß der Streit zwischen Berchtold von Rohrdorf einerseits und Abt und Konvent [des Zisterzienserklosters] Salmansweiler [= Salem] andererseits um das dem Kloster von Konrad von Helmsdorf geschenkte Gut Wirrensegel an je 2 Schiedsleute jeder Partei (für Berchtold: Amman Heinrich von Pfullendorf, Burkart von Ramsberg; für das Kloster: Rudolf von Sulzberg und sein Bruder Hermann) und Graf Hug als Übermann übertragen wurde. Diese kamen einstimmig zu folgenden Ergebnissen: 1) Können Abt und Konvent 2 ehrbare Männer, Standesgenossen oder Übergenossen des Lehens, beibringen, die nach ihrem Wissen und der Tradition ihrer Vorfahren über das Herkommen des Gutes aussagen können, daß es Lehen der Grafschaft Hohenberg war und dem Kloster durch Graf Albrecht als freies Eigen ausgefertigt wurde, so sollen sie es behalten und Berchtold seine Ansprüche aufgeben. 2) Können sie den Beweis nicht erbringen, so soll das Kloster Berchtold das Gut überlassen. 3) Dafür wurde der 4. Januar (doch mit der Möglichkeit eines dreiwöchentlichen Aufschubs, wenn der Erweis nicht so rasch erbracht werden könnte) als Verhandlungstag anberaumt. 4) Zum Termin erschienen der Abt und 4 [Bd. 3 S. 303 Z. 39 - 41] genannte Brüder für das Kloster mit den beiden Rittern Heinrich von Ebersberg und Klaus von Helmsdorf [dieser Klaus ist Bruder des obengenannten Konrad v. H., vgl. dazu Corpus Nr. 1983]; diese beiden [Herren] sagten unter Eid aus, daß das Gut Lehen der Grafschaft Hohenberg gewesen sei. Heinrich empfing [seinerseits] das Gut von den Grafen Burkart und Albrecht als Lehen und veranlaßte dessen Weiterverleihung an den verstorbenen Burkart von Helmsdorf. Diese Aussage wurde durch 5 [Bd. 3 S. 304 Z. 4 - 6] genannte Persönlichkeiten eidlich gestützt. 5) Da seinerzeit bestimmt worden war, daß an dem Verhandlungstag der Beweis erbracht werden solle, auch wenn nicht alle Schiedsleute anwesend wären, so haben der Übermann und 2 Schiedsleute dem Berchtold das Gut abgesprochen, da das Kloster den geforderten Nachweis erbracht hat. --