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Urkunde die Ratgeben von der ſtat ze Auſpurch - 1283 Dezember 17.(CAO, 1308-12-17) die Ratgeben von der ſtat ze AuſpurchDer Rat der Stadt Augsburg beurkundet, daß Ulrich der Kramer dem Heiliggeistspital zu Augsburg eine Rente von einem Pfund Geldes zu einem Seelgerät um Gottes und seiner Seele willen gegeben habe mit der Bestimmung, daß den Pflegern des Spitals jährlich am 24. IV. und 29. IX. je eine Hälfte dieses Pfundes ausgezahlt werde. Dieses Pfund war nach Auskunft der urkundlichen Belege rechtsgültig vom Kramer aus dem der Frau Adelheid Durwangerin und ihren Erben gehörigen Haus in der Krottenau erworben worden. Bei der Stiftung des Seelgeräts war für den Fall, daß eine der beiden Hälften des Pfundes, oder gar beide, nicht gezahlt würden, vorgesehen, daß das Haus in der Krottenau zinsfällig würde. Als aber der Vertrag perfekt war, ließ Herman der Kissinger durch seinen Fürsprech Einspruch erheben, dahingehend, daß aus dem Haus in der Krottenau nichts verkauft werden dürfe, das nicht ihm vorher zum Ankauf angeboten worden sei. Die Schaffer des Heiliggeistspitals bewiesen mit ihrem Fürsprech durch ihre urkundlichen Belege, daß ein solcher Anspruch des Kissingers nicht nachweisbar sei. Daraufhin wandte der Kissinger durch seinen Fürsprech ein, daß derjenige, der aus dem Haus in der Krottenau irgendetwas erwerbe, auch das Haus mit ihm instand zu halten habe. Auch dieser Einwand wurde an Hand der urkundlichen Belege des Heiliggeistspitals als nicht stichhaltig erwiesen. Daraufhin stellte das Heiliggeistspital den Antrag, daß ein urkundlich ausgefertigtes Gerichtsurteil über diese Angelegenheit gegeben werde, damit der Prozeß nicht zum zweitenmal auflebe. Diesem Antrag wurde stattgegeben. Das Ergebnis liegt in der gegenwärtigen Ausfertigung vor. --