Auflistung {{ collection }} nach Aussteller:in "conuente dir Sweſter von ſteinhein"
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Urkunde conuente dir Sweſter von ſteinhein; Sweſter Adelheit di priorin - 1295.(CAO, 1320-01-01) conuente dir Sweſter von ſteinhein; Sweſter Adelheit di priorinPriorin Adelheid und der Schwesternkonvent des Dominikanerinnenklosters Steinheim beurkunden, daß sie 59 Pfund Haller von den beiden Schwestern von Weinsberg, Elisabeth und Hadwig, die in Wimpfen sind, erhalten haben. Dafür haben sie [Priorin und Konvent] vom Zehnten in Ingersheim ein Viertel gekauft, das die beiden Schwestern bis zu ihrem Tode nutznießen sollen. Nach dem Tod der einen geht der Nießbrauch auf die andere Schwester über. Nach beider Tod fällt das Gut an das Kloster zurück. Schaden und Nutzen des Jahresertrages gehen zu Lasten der Schwestern; für Anfechtungen des Kaufes wird das Kloster eintreten und die Schwestern schadlos halten. Geht das Gut durch Gewalt oder Unglück ganz verloren, so wird das Kloster den Schwestern alljährlich 6 Pfund Haller weniger 30 Haller in Wein und Korn aus rechtmäßigen Herrengülten geben. Die beiden Schwestern sollen auf dem Hof des Klosters ein Haus bauen; bis dahin leiht das Kloster ihnen eines. Sterben beide bis zum kommenden Martinstag [11. November 1295 (?)], so wird das Kloster innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Tode 16 Pfund an eine von den Schwestern zu bestimmende Stelle auszahlen. --